Mal angenommen, jemand hatte im September 2009 BAB beantragt, da eine Ausbildung angefangen wurde. Durch eine lange Bearbeitungszeit und weil der Fall zwischendurch vergessen worden war, hat derjenige erst jetzt im März 2010 eine Nachzahlung bekommen (für September bis Januar 1.300 €).
Im Januar verlor derjenige seinen Ausbildungsplatz und musste ALG II beantragen.
Da derjenige seit Februar nun ALG II bekommt, aber erst im März die BAB-Nachzahlung erhalten hat, will das Amt diese Geld nun anrechnen.
Im Zeitraum September – Januar hatte derjenige kein Geld zum Leben und musste Schulden machen.
Und jetzt soll man das Geld zurückzahlen?
Können die das verlangen?
Würde mich über Antworten freuen. Danke