Hallo an alle,
bei mir stellt sich eine Frage:
Ich habe meine Ausbildung frühzeitig beendet (ein halbes Jahr). Wärend der Ausbildung bezog ich BAB. Die Agentur für Arbeit hat damals zwischenzeitlich einen neuen Bescheid erlegt der wie folgt gerechnet hat:
vom 01.03.2009 bis 31.08.2009 (2. Lehrjahr): 6 x € 625,00 = € 3.750,00
vom 01.09.2009 bis 31.08.2010 (3. Lehrjahr): 12 x € 697,00 = € 8.364,00
insgesamt = € 12.114,00
Abzüglich einer Sozialpauschale in Höhe von € 2.604,51 (21,5 %) ergibt sich ein Gesamteinkommen in Höhe von insgesamt € 9.509,49 (monatlich € 528,31 auf 18 Monate).
Durch die Verkürzung müsste sich die Berechnung allerdings wie folgt zusammensetzen (halber Monat aus einfachheitsgründen nicht mit eingerechnet):
vom 01.03.2009 bis 31.08.2009: 6 x € 625,00 = € 3.750,00
vom 01.09.2009 bis 31.12.2009: 4 x € 697,00 = € 2.788,00
insgesamt = € 6.538,00
Abzüglich einer Sozialpauschale in Höhe von € 1.405,67 (21,5 %) ergibt sich ein Gesamteinkommen in Höhe von insgesamt € 5.132,33 (monatlich € 513,23 auf 10 Monate).
Meine einfache Frage ist, müssen sie neuberechnen? Sie sagen nein, berufen sich in der Hinsicht aber auf keine §§. Somit war es für mich plausibel Klage einzulegen und ich habe auch prompt einen Gerichtstermin erhalten.
Kennt da jemand Präzidenzfälle? Paragraphen? Irgendwas auf was ich mich berufen kann?
Ich hab schon die ganzen SGB’s gewälzt und das Internet durchforscht aber nichts gefunden.
Über eine schnelle Antwort (Gerichtstermin ist Donnerstag) wäre ich suuuuper dankbar.
Liebe Grüße,
Christian