Hallo Experten,
Junger Mann (20) hat sich eine kleine Wohnung gemietet, nachdem das Wohnen zuhause beim Vater unerträglich wurde (Vater hat neue Lebensgefährtin, die mit ihren 2 Kindern eingezogen ist). Der junge Mann macht eine Lehre und bekommt monatlich ca. 500 Euro Ausbildungsvergütung. Weil die Warm-Miete schon 300 Euro kostet, bleibt natürlich nicht mehr viel zum Leben. Deshalb hat er Wohngeld beantragt. Nun wurde dies abgelehnt, und aufgefordert, BAB zu beantragen.
Zu diesem Antrag gehört aber auch, dass die Eltern ihre Formulare ausfüllen. Die Mutter hat das bereits getan, nur der Vater weigert sich bisher. Er ist der Meinung, dass der junge Mann bei ihm im Haus hätte wohnen bleiben sollen, bis er ausgelernt hat, und sich eine eigene Wohnung leisten kann. Er ist nicht bereit, eine „Wohnung zu finanzieren“, zumal in seinem Haus ein Zimmer für den jungen Mann zur Verfügung steht.
Ohne die Angaben vom Vater wird kein BAB bewilligt.
Wie kann der junge Mann sich „über Wasser halten“, bis die schriftlichen Angelegenheiten geregelt sind? Bzw. bis der Vater doch noch Angaben zu seinem Einkommen gemacht hat?
Was ist, wenn der Vater sich weigert, das Formular auzufüllen?
Was ist, wenn er zwar das Formular ausfüllt, aber dann zur Unterhaltszahlung verpflichtet wird, und sich weigert zu zahlen?
Müsste nicht die Wohngeldstelle vorläufig Leistungen bewilligen, und im Falle einer BAB-Bewilligung direkt „von Amt zu Amt“ verrechnen?
Danke schon mal für hilfreiche Antworten
Sally