BAB oder Wohngeld

hallo, ein mann (23 jahre,türkischer paß-unbefristete Aufenthaltserlaubnis) macht seine erste ausbildung und ist im 3. lehrjahr. er bekommt 450 euro gehalt netto monatlich und wohnt noch bei seinen eltern, vater ist rentner und die mutter verdient knapp 2000 euro netto. nun würde der azubi gerne von zuhause ausziehen und eine wohnung mieten. ist da vom staat mit irgendeiner förderung zu rechnen? wenn ja, weiß jemand wieviel? und wie würde es sich verhalten wenn der azubi verheiratet wäre?
danke und gruß.

hallo,

ist da vom staat
mit irgendeiner förderung zu rechnen?

Die Frage stellt der junge Mann dann besser im Brett „Arbeits- und Sozialamt“, wo die Experten für solche Fragen sitzen.

MfG

Hallo,

auf Wohngeld hat er nur Anspruch, wenn er nicht zur Zielgruppe vom BAB gehört. Für ihn wäre also grundsätzlich nur das BAB geeignet.
Hier gibt es einen Rechner:
http://babrechner.arbeitsagentur.de/

Allerdings wird auch hier nach dem Einkommen der Eltern gefragt, die grundsätzlich verpflichtet sind, ihr Kind zu unterstützen. Ich habe etwas von einem Einkommensfreibetrag von etwa 1400/1500 Euro im Kopf, also wird es hier wohl eher nichts werden (Vermutung!). Da dieser Auszug aber „Luxus“ ist (anscheinend nicht wegen einem langen Arbeitsweg), können sich die Eltern auch weigern.

Gruß
Tato