Bab reicht nicht

Huhu,

Ich habe folgende Frage, Sie ist seit dem 9.11.2009 In der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit.

Sie bezieht 651Euro BaB (Berufsausbildungsbeihilfe)(Mit Mietzschuss) aber das reicht nichtmal annährend für alle Kosten !

Sie wohnt alleine (Freund zieht ab 17.12.09 aus) da Sie keinen Kontakt zu Ihren Eltern hat, Sie hat eine Mietrechnung + Nebenkosten im Monat von 360Euro, dann muss Sie noch 137Euro Krankenkasse zahlen (freiwillig versichert), dann noch 30Euro Telefon und Internet und dann noch 80Euro für anderweitige Sachen (Haftpflichtversicherung ect p.p).
Kindergeld hat Sie zwar beantragt aber bis jetzt noch keinen Bescheid bekommen, und sie weiß das sie kein Wohngeld bekommt, nun wollte Sie wissen ob Sie noch eine andere Möglichkeit hat, ihren Lebensunterhalt zusichern?

Sie weiß umziehen ect p.p aber die Kosten für den Umzug würden nicht übernommen werden, und daher die Frage hat Sie noch ne Möglichkeit?

MfG

CeeJay

Hi,

da müsste sie die Kosten senken, einen Nebenjob suchen oder beides.
Habe während meines Studium selbst von 630 € gelebt. Ist nicht schön, aber so ist das in der Ausbildung mit eigener Wohnung, man kann nicht alles haben. Ich verstehe bis heute nicht, wie leute während der Ausbildung zuhause ausziehen und eine eigene Wohnung haben wollen und sich dann beschweren, dass das Geld nicht reicht. Die meisten allein lebenden Hartz IV Empfänger haben auch nicht mehr. Und wenn es „nur“ die Ausbildung ist hat das „Elend“ ja auch mal ein Ende.

Anna

Hi,

Ich verstehe bis heute nicht, wie

leute während der Ausbildung zuhause ausziehen und eine eigene
Wohnung haben wollen und sich dann beschweren, dass das Geld
nicht reicht.

Naja sie wohnt ja schon seit 3Jahren in einer eigenen Wohnung und hatte davor eine Ausbildung und da hat das Geld gereicht da auch Ihr Freund mit gezahlt hat, nun musste sie aber die Ausbildung abbrechen wegen diversen Gründen und der Freund zieht aus da er wegen seiner Arbeit nicht mehr dort wohnen bleiben kann, also steht sie nun alle da. Und sie kann nicht mitziehen da sie ab dem 1.Sep 2010 wieder eine Ausbildung beginnt.

Desweiteren beschwert sie sich nirgends, sondern wollte nur nach Hilfe fragen !

Wie sieht es den mit Hilfe zum Lebensunterhalt aus? Hat Sie da Chancen ?

Es besteht während der BVB als auch für die anschließende Ausbildung ein Kindergeldanspruch. Kindergeld wird nicht auf den BAB-Anspruch angerechnet, wohl aber Azubi-Vergütung (falls gezahlt). Für die Zeit der BVB und während der Ausbildung sind die Eltern gestegert unterhaltsverpflichtet, sofern es ihre Einkommen hergeben. Kindergeld ist ein (wichtiger) Anfang, aber nicht das Ende der Fahnenstange.
Bei BAB für BVB-Maßnahmen kann beim Jobcenter ein Antrag auf Mietzuschuss nach § 22 SGB II gestellt werden. Warum ist diejenige nicht familienversichert bei einem Elternteil? Es kann wiederum beim Jobcenter ein Antrag auf Übernahme auf der Krankenversicherungsbeiträge gestellt, wenn belegt wird, dass eine Familienversicherung (z.B. bei Elternteilen, Ehepartnern etc.) in jeglicher Hinsicht ausgeschlossen ist. Ablehnungsbescheid der Krankenkasse einreichen.
Ein Wohngeldanspruch besteht während der Zeit nicht. Er kommt erneut in Frage, wenn Vergütung, aber kein BAB, gezahlt wird.

Im einfachsten Fall hilft ein Minijob. :wink:
Hallo,

Minijob ist mit Kleinkind natürlich nicht ganz so leicht, aber der Vater des Kindes (oder jemand eng vertrautes) könnte zeitweilig auf das Kind aufpassen.

Dazu braucht sie nur 2 wichtige Dinge beachten:

– Bildungsträger vorab über einen möglichen Nebenerwerb informieren. (Was möchte sie arbeiten und verhält es sich neutral zum Erreichen des Bildungszieles?)
– Leistungsträger rechtzeitig über die Höhe der Nebeneinkünfte informieren. Hier kann sie vorab auch fragen, ob und in welcher Höhe Nebeneinkünfte möglich sind.

Und warum zahlt sie selber die Krankenkasse? Wenn die Eltern absolut nicht helfen können, wäre es einen Besuch bei der ArGe wert (versuchen, ergänzendes Alg II beantragen).
In einer regulären Ausbildung wäre ihr dieser Weg vermutlich versperrt, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde.

mfg

nutzlos

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

Warum ist

diejenige nicht familienversichert bei einem Elternteil?

Weil sie seit mehr als 3Jahren keinen Kontakt zu Ihren Eltern hat, und sie auch keinen Unterhalt zahlen können, da soweit sie weiß finanziell nicht gut stehn.

Im BAB Bescheid sind ja die 137Euro für die Krankenkasse bei den 651 mit eingerechnet. Zusatzbedarf von 72Euro bekommt sie ja auch für die Unterkunft, und Bedarf für anderweitige Unterbringung sind 383Euro.

Der Rest sind dann noch Fahrtkosten und Lehrmittel.

Gut, Kindergeldantrag ist gestellt, wird aber noch ein Weilchen dauern, wenn der durch ist und angenommen wird sind es schonmal 154 euro mehr im Monat, ohne das Kindergeld hätte sie nach Abzügen nur noch 44Euro im Monat, mit dem Kindergeld mehr dann.

Wenn das Kindergeld abgelehnt wird, was für Möglichkeiten hat man dann noch ?

Warum ist

diejenige nicht familienversichert bei einem Elternteil?

Weil sie seit mehr als 3Jahren keinen Kontakt zu Ihren Eltern
hat, und sie auch keinen Unterhalt zahlen können, da soweit
sie weiß finanziell nicht gut stehn.

Kein Kontakt zu den Eltern zu haben, ist kein zwangsläufiges Hindernis für eine Familienversicherung. Denn die Namen und Adressen der Eltern muss sie wissen für den Kindergeldantrag. Ich gehe aber davon aus, dass diejenige das von der Krankenkasse hat prüfen lassen.

Im BAB Bescheid sind ja die 137Euro für die Krankenkasse bei
den 651 mit eingerechnet. Zusatzbedarf von 72Euro bekommt sie
ja auch für die Unterkunft, und Bedarf für anderweitige
Unterbringung sind 383Euro.

Darum stand in der vorhergehenden Antwort: Mietzschuss beim Jobcenter beantragen!!! Im Übrigen kann auch während der Ausbildung Mietzuschuss beim Jobcenter beantragt werden.

Der Rest sind dann noch Fahrtkosten und Lehrmittel.

Ist so üblich bei BAB.

Gut, Kindergeldantrag ist gestellt, wird aber noch ein
Weilchen dauern, wenn der durch ist und angenommen wird sind
es schonmal 154 euro mehr im Monat, ohne das Kindergeld hätte
sie nach Abzügen nur noch 44Euro im Monat, mit dem Kindergeld
mehr dann.

Dann persönlich und mehrmals zur Familienkasse gehen und Notlage schildern. Kindergeld ist um 10 EUR höher.

Wenn das Kindergeld abgelehnt wird, was für Möglichkeiten hat
man dann noch ?

Derjenige wird schon früher Kindergeld erhalten haben bzw. ihre Eltern. Also, müsste es recht fix gehen, da eine Akte bereits existieren muss. Und wenn die Unterlagen alle eingereicht wurden, warum sollte abgelehnt werden?

Darum stand in der vorhergehenden Antwort: Mietzschuss beim
Jobcenter beantragen!!! Im Übrigen kann auch während der
Ausbildung Mietzuschuss beim Jobcenter beantragt werden.

Achso, also ist das vom JobCenter noch ein anderer Mietzuschuss als der vom BAB ? Für Sie ist das Landratsamt zuständig weil sie in einem Dorf wohnt, kann sie das dort dann auch beantragen ?

Hallo,

Minijob ist mit Kleinkind natürlich nicht ganz so leicht, aber
der Vater des Kindes (oder jemand eng vertrautes) könnte
zeitweilig auf das Kind aufpassen.

von einem Kleinkind bzw. Kind hat sie nichts geschrieben - das Kindergeld ist für die Person selbst.

Viele Grüße,
Nina