BAB und anteilig Hartz VI?

Hallo leibe wwwler,

ich habe heute mal eine Frage…und zwar geht es um meine Freundin.

Sie ist alleinerziehende mutter die kleine ist 5 Jahre alt. Sie hat bevor sie ihre Ausbildung angefangen hat Hart VI bekommen kam dabei insgesamt auf knapp 1200 (1180). Jetzt hat sie eine Ausbildung in einem Betrieb angefangen und bekommt netto 397 € Ausbildungsvergütung +Kindergeld für sich und die kleine + Unterhalt für die kleine macht insgesamt832,00€ da das ja nicht an das rankommt was sie mit Hartz V hatte, hat sie BAB beantragt. Aufgrund des Einkommens Ihrer Eltern bekommt sie da nun 66 € dazu! Das reicht aber immer noch nicht zum Leben, da sie ja schon mit Hartz V am Exixtensminimum gelebt hat! Nun entstehen ihr ja auch erheblich mehr Fahrtkosten, aber das mal nur am, Rande.

Meine Frage ist jetzt, gibt es für Sie überhaupt die Möglichkeit noch von irgendwo her Geld zu bekommen? Die Sachbearbeiterin sagte nämlich nur zu ihr, wenn sie nur so weng BAB bekommt, dann verdienen die Eltern genug Sie zu unterstützen, ist das so?

Achja, sie wohnt mir ihrer Tochter alleine und nicht bei den Eltern.

Vielen Dank schon mal für eure Mühe :smile:

LG
Nadine

Hallo!

Beim Jugendamt kann man Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn als Kindesunterhalt weniger als 125 Euro im Monat gezahlt werden. Sobald das Kind 6 Jahre alt ist, wird Unterhaltsvorschuss gezahlt bei monatlichem Kindesunterhalt unter 168 Euro.

Bei der Arbeitsagentur kann man sich darüber informieren lassen, ob man ergänzendes ALG II erhalten kann.

Steht kein ergänzendes ALG II zu, kann man bei der Familienkasse der Arbeitsagentur Kinderzuschlag und beim Wohngeldamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Wohngeld beantragen.

Gruß, Franz

Danke für deine Antwort!

Hallo!

Beim Jugendamt kann man Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn
als Kindesunterhalt weniger als 125 Euro im Monat gezahlt
werden. Sobald das Kind 6 Jahre alt ist, wird
Unterhaltsvorschuss gezahlt bei monatlichem Kindesunterhalt
unter 168 Euro.

Vom Vater bekommt sie gar keinen Unterhalt, der ist sozusagen zahlungsunfähig, und der Satz des UVG ist nur 125 € (war bis vor ein paar Wochen 127 €), wenn die kleine 6 ist bekommt sie überhaupt keinen Unterhalt mehr (was im März nächsten Jahres der Fall ist), weil das Jugendamt dann für 6 Jahre gezahlt, und länger zahlen die nicht!

Bei der Arbeitsagentur kann man sich darüber informieren
lassen, ob man ergänzendes ALG II erhalten kann.

habe ich getan dort wurde mir gesagt, wenn die eltern genug verdienen (wegen BAB Bescheid) dann hat man da erst recht keinen Anspruch!

Steht kein ergänzendes ALG II zu, kann man bei der
Familienkasse der Arbeitsagentur Kinderzuschlag und beim
Wohngeldamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Wohngeld
beantragen.

Kinderzuschlag wurde mit der Begründung: die UVG-Leistungen und das Kindergeld decken den Bedarf des Kindes ab, abgelehnt!

Gruß Nadine

Gruß, Franz