hallo ihr lieben,
ich hätte da eine kleine frage, vielleicht kann mir ja der ein oder andere ja dabei helfen.
ich würde sehr gerne meiner freundin bei ihrem problem helfen.
die arme weis einfach nicht mehr weiter (
und zwar geht es um folgendes
sie macht eine ausbildung und bezieht bab ( berufsausbildungsbeihilfe)
und da ihr das geld was ihr davon,sogut wie garnichts ,übrigbleibt
hinten und vorne nicht reicht
würde sie gerne noch einen minijob machen um ihren lebensunterhalt etwas aufzustocken.
das problem ist nun dieses
laut dem bafög gesetzt dürfte sie 255€ dazuverdienen ohne das es auf bab angerechnet wird.
beim arbeitsamt angerufen um sich genauer zu erkundigen, hieß es zunächst
das sie dies nicht wüssten ob es erlaubt wäre
beim nächsten anruf hies es man darf es nicht es würde angerechnet werden
und nochmals beim nächsten anruf hies es wir könnten es noch besprechen.
nun meine frage.
wie ist es denn gesetzlich geregelt?
vielleicht gibt es ja jemanden der ausbildung,bab und minijob macht ohne das es angerechnet wird.
würde mich riesig freuen wenn ich meiner freundin irgendwie weiterhelfen könnte.
lg