Bab und ein minijob? ist das erlaubt?

hallo ihr lieben,

ich hätte da eine kleine frage, vielleicht kann mir ja der ein oder andere ja dabei helfen.
ich würde sehr gerne meiner freundin bei ihrem problem helfen.
die arme weis einfach nicht mehr weiter :frowning:(
und zwar geht es um folgendes

sie macht eine ausbildung und bezieht bab ( berufsausbildungsbeihilfe)
und da ihr das geld was ihr davon,sogut wie garnichts ,übrigbleibt 
hinten und vorne nicht reicht
würde sie gerne noch einen minijob machen um ihren lebensunterhalt etwas aufzustocken.

das problem ist nun dieses
laut dem bafög gesetzt dürfte sie 255€ dazuverdienen ohne das es auf bab angerechnet wird.
beim arbeitsamt angerufen um sich genauer zu erkundigen, hieß es zunächst
das sie dies nicht wüssten ob es erlaubt wäre
beim nächsten anruf hies es man darf es nicht es würde angerechnet werden
und nochmals beim nächsten anruf hies es wir könnten es noch besprechen.

nun meine frage.
wie ist es denn gesetzlich geregelt?
vielleicht gibt es ja jemanden der ausbildung,bab und minijob macht ohne das es angerechnet wird.

würde mich riesig freuen wenn ich meiner freundin irgendwie weiterhelfen könnte.

lg

Hallo

das problem ist nun dieses laut dem bafög gesetzt dürfte sie 255€ dazuverdienen ohne das es auf bab angerechnet wird.

Ja, das steht hier auch:
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/berufsausbildu…

beim arbeitsamt angerufen um sich genauer zu erkundigen, hieß es zunächst das sie dies nicht wüssten ob es erlaubt wäre

Wenn sie es nicht wissen, dann kann man noch hundertmal anrufen, man wird keine zuverlässigen Auskünfte kriegen.

Falls übrigens jemand nicht zu Hause wohnen kann, weil die Ausbildungsstelle zu weit entfernt liegt, dann hat diejenige Person Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes bzw. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes.

Viele Grüße

erstmal vielen lieben dank für die schnelle antwort

ja sie wohnt nicht mehr zuhause weisl zu weit weg wäre
und leider ist sie schon über 25Jahre alt
also auch kein kindergeld mehr möglich
unterhalt?
ihre mutter ist hartz4 empfängerin und kann ihr leider auch nicht helfen.
vater hat sie keinen :frowning:

lg

DP, pfui

vater hat sie keinen :frowning:

wie geht dat?

g

erstmal vielen lieben dank für die schnelle antwort

Sehr gerne

und leider ist sie schon über 25Jahre alt

Ja, dann ist leider nur ein Nebenjob möglich.

Viele Grüße

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ja ich hoffe das es doch noch klappt und das sie einen nbenjob ausüben darf.
sie versucht es nochmals schriftlich, denn telefonisch scheint es nicht zu funktionieren
lg

Hallo

ja ich hoffe das es doch noch klappt und das sie einen nbenjob ausüben darf.
sie versucht es nochmals schriftlich, denn telefonisch scheint es nicht zu funktionieren

Was versucht sie denn? Natürlich darf sie einen Nebenjob ausüben.
Dafür braucht sie keine ausdrückliche Erlaubnis. Sie muss es dem betreffenden Amt nur mitteilen, sofern sie Einnahmen hat (aber erst, wenn sie sie tatsächlich hat).

Und da man damit rechnen muss, dass das Amt selber nicht durchblickt, wie mit diesem Einkommen dann umzugehen ist, kann man ihm ja das passende Gesetz mitteilen: BAföG § 23 ( http://www.bafoeg.bmbf.de/de/250.php )

Und man sollte sich überlegen, ob evtl. hier der allerletzte Satz aus diesem Gesetz BAföG § 23 (5) nicht zutreffen könnte, und ob es sich vielleicht lohnt, einen entsprechenden Antrag zu stellen:

„Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist, abweichend von den Absätzen 1 und 4 ein weiterer Teil des Einkommens des Auszubildenden anrechnungsfrei gestellt werden, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung erforderlich ist, die nicht durch den Bedarfssatz gedeckt sind, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 205 Euro monatlich.“

Ich würde denken, wenn jemand keinerlei Unterhalt, halt auch nicht in Höhe des Kindesgeldes, bekommt und evtl. eine nicht ganz so billige Miete hat, dann könnte sich das lohnen. - Das denke ich aber nur. Keine Ahnung, wie das üblicherweise gehandhabt wird.

Aber wie gesagt: Um einen Job aufzunehmen, benötigt sie keine vorherige amtliche Erlaubnis! Sie benötigt nur einen Arbeitgeber, der sie einstellt. Sie muss nur das Einkommen mitteilen, zumindestens wenn es über 255,- Euro liegt.

Viele Grüße

nun ja
sie versucht herauszufinden ob es tatsächlich stimmt das 255€ anrechnungsfrei sind
denn was nützt ihr es wenn sie nach der 8stündigen ausbildungsarbeit noch weiter geht schaffen um etwas geld zu verdienen und es ihr am ende doch wieder weggeholt wird.
hmmmm
grübel…

grüße

Hallo,
ich habe mal bei der Bundesagentur für Arbeit gegoogelt. Es wir ein Gesamtbedarf für BAB ermittelt. Dieser Gesamtbedarf errechnet sich auch anhand des Einkommens der Auszubildenden.

Eine ganz gute Info, wie gerechnet wird, findest Du hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/berufsausbildu…
 
Vielleicht hilft das weiter.

Liebe Grüße
Sylvia

vielen lieben dank für all die schönen und schnellen antworten.
ich hoffe das sich alles zum guten wendet und alles geregelt wird, dank eurer hilfe.
lg