Hallo, wenn jemand BAB beantragt, hat er jede Menge Papier zu wälzen und es steht im Antrag, wenn der bei der Kammer eingeschriebene Ausbildungsvertrag noch nicht vorliegt, soll man trotzdem schon den Antrag abgeben. Postwendend kommt vom Amt die Nachforderung des fehlenden Vertrages mit Termin und Drohung, wenn bis dahin nicht da, wird Gewährung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht versagt. Was macht man, wenn der Vertrag dann immer noch nicht da ist? Reicht ein Schriftstück an das Amt, das es diesen eingetragenen Vertrag immer noch nicht gibt? Kann doch nicht sein, daß man für Bearbeitungszeit anderer Ämter, hier IHK und vielleicht Arbeitgeber, zur Verantwortung gezogen wird.
Was sollte man tun? Wie sich absichern?
Gruß von der Miezekatze
Hallo,
Was sollte man tun?
Was hat „man“ denn in Richtung IHK und Arbeitgeber bisher getan? Wie wärs mit einem freundlich gehaltenem Brief an die IHK und parallel an den AG + als Anlage die Kopie des Schreibens von der Arbeitsagentur?
Oder möchte der zukünftige Azubi nicht, dass die von dem Antrag erfahren?
Oder möchte der zukünftige Azubi nicht, dass die von dem
Antrag erfahren?
Alles klar
Hurra, der eingetragene Vertrag ist da. Ansonsten hätte es eben Streit gegeben, da man den Azubi für mein Verständnis nicht für langsame Arbeitsweise oder Probleme bei Eintragung verantwortlich machen kann. Denn es stand kein Hinweis, oder man solle Hinderungsgründe für die Nichteinhaltung Termin geben. Nein, ganz einfach, Termin und dann gestrichen. Und das kann es nicht sein, das ist unhöflich und nicht fair.
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