Bab und gemeinsame Wohnung

Hallo! Ich habe eine Frage und zwar ob bei Bab- Bezug und einer gemeinsamen Wohnung mit dem Partner, das Gehalt dessen mit einberechnet wird. Sozusagen als eine „eheähnliche Gemeinschaft“.
Vielen Dank schon mal im Voraus!

Hallo

Hallo! Ich habe eine Frage und zwar ob bei Bab- Bezug und
einer gemeinsamen Wohnung mit dem Partner, das Gehalt dessen
mit einberechnet wird. Sozusagen als eine „eheähnliche
Gemeinschaft“.

Unter dem Vorbehalt , daß ich das noch richtig im Kopf habe: Das Einkommen des Partners wird nur berücksichtigt, wenn man verheiratet ist. Aber: Auswirkungen auf die Unterkunftskosten wird der Umstand insoweit haben, als daß die Miete auf beide Personen umgelegt wird. Das Einkommen des Partners wird nicht angerechnet.

Gruß,
LeoLo