Hallo!
Ich hab da mal eine Frage:
Wenn man zuvor 5 Jahre in einem Laienjob gearbeitet hat, jedoch keine abgeschlossene Ausbildung hat, hat man dann keinen Anspruch mehr auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) weil man zu lange gearbeitet hat?
Nach einer Auskunft darf man zuvor maximal drei Jahre gearbeitet haben und darf keine verkürzende Ausbildung machen.
Nur damit ich das richtig verstehe: Man darf nicht arbeiten und darf auch nicht möglichst schnell mit der Ausbildung fertig werden, da man sonst keinen Anspruch mehr hat???
Hat man dann vielleicht Anspruch auf andere Unterstützung, wenn das Ausbildungsgehalt einfach nicht ausreicht? Dazu konnte leider keine Auskunft erteilt werden!?
Vielen Dank für eure Hilfe! Gruß
Carsten