BAB - Vater verweigert Angaben

Guten Abend,

  1. Problem:

wie für einen Antrag auf BAB üblich wurden für eine Ausbildung Angaben zum Einkommen der Eltern verlangt. Seitens des Vaters gab es große Schwierigkeiten. Er verweigerte sämtliche Angaben, sprach Drohungen aus etc. Die Ausbildung wurde aufgrund des familiären Drucks abgebrochen nach nicht einmal einem halben Jahr und man wandte sich einer anderen Sache bis heute zu.

Jetzt hat man die Chance ab September eine neue Ausbildung zu beginnen. Damit verbunden sind allerdings große Ängste, dass sich der Vater wieder quer stellt, alles von ihm abhängig ist, die Berechnungen, wenn er falsche Angaben macht, alles in die Länge zieht, man sich verschuldet, weil Geld fehlt oder sonst irgendwelche Katastrophen in der Art. Es soll diesmal klappen.

Müssen die Angaben des Vaters zwingend berücksichtigt bzw. eingeholt werden?

Danke für Rückmeldungen.

„1. Problem“ streichen. Danke. :smile:

wie für einen Antrag auf BAB üblich

Bundesautobahn?

Gruß
Paul

Berufsausbildungsbeihilfe.

Hallo

Fachanwalt hinzuziehen und den „Druck“ erhöhen.

Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

Gruß,
LeoLo

Zur Lösung des Problems bedarf es keinen Anwalt. Die Eltern sind zur Auskunft verpflichtet. Der Behörde gegenüber nachweisen, dass man um Auskunft ersucht hat. Um den Rest kümmert sich das Amt. Dann kann eine solche Auskunftsverweigerung nämlich sogar ein Bußgeld nach sich ziehen. Das ist jedenfalls definitiv kein Grund, eine Ausbildung abzubrechen!

Nachtrag
Das betrifft natürlich nur die Angelegenheit „Auskunft“! Sollte tatsächlich ein Unterhaltsanspruch bestehen, dann muss dieser direkt mit dem Vater geklärt werden, so man diesen wahrnehmen möchte. Hierzu stehen dann die rechtlichen Schritte einschl. sinnvoller Rechtsberatung offen.

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Danke sehr.