Hallo Ihr lieben,
ich benötige unbedingt einmal eure hilfe. haben einen 21 jährigen sohn, er ist mit 17 jahren bei mir ausgezogen, war alleine erziehend. jetzt hat er im september eine lehre als koch begonnen. das arbeitsamt hat ihm diese lehrstelle besorgt. jetzt ist die sachlage aber so, das arbeitsamt will von mir eine monatliche unterstützung von 390,-€. als ganz normale angestellte ist das finanziell aber leider überhaupt nicht umsetzbar. das arbeitsamt stellt sich stur und meint, ich solle entweder meine kredite stunden lassen, oder mein sohn soll die lehre hinschmeissen. hat jemand einen ratschlag was ich bzw. mein sohn in dieser angelegenheit unternehmen kann?
kann zwar nicht kurzfristig was zur Lösung beitragen aber vielleicht hilfts trotzdem. Ich würde mal bei eurer zuständigen Handelskammer mit dem Ausbildungsberater sprechen. Vielleicht weiss der mehr.
Viele Grüße und viel Erfolg.
Yvonne
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Hallo,
das Problem, vor dem Du stehst, ist Deine von Deinem Sohn einklagbare Pflicht, ihm den Mindestlebensunterhalt fuer eine Erst-Ausbildung zu finanzieren. Wenn Dein Sohn nicht mehr in Deiner Wohnung wohnt, liegt der Satz etwa bei 600 Euro einschliesslich Kindergeld.
Das deckt sich etwa mit der Summe, die Dir das AA mitgeteilt hat.
Aber auch der Vater muss einen Unterhaltsanteil zahlen.
Privatkredite interessieren die Behoerden leider nicht.
Gruss, Petersen
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