wir haben 2 Kinder (2 Jahre und 6 Monate ) 6 Monate Baby wird noch gestillt ( geb 14.03.2018 ) . Trotzdem kriegt Sie eine Einladung / Termin über Berufliche Situation zu sprechen. Muss Sie zum Termin hin ? Es ist nicht leicht mit 2 Kindern …Hat meine Frau kein Recht auf Elternzeit ?
Der Druck macht Sie Physisch belastbar. Bitte um Hilfe und Info.
Ist ja auch Sinn der Sache, rechtzeitig mit der Suche nach einer Arbeitsmöglichkeit zu beginnen. Deswegen bietet das Jobcenter bereits vor Wegfall der Elternzeit Termine zur Beratung an. Toller Service! Ein Wickelkind kann übrigens zum Termin mitgebracht werden. Zu anderen Terminen nimmt man Kleinkinder ja auch mit.
Hallo,
natürlich muss die Frau den Termin wahrnehmen, wenn man keine Sanktionen riskieren möchte und kein gravierender Grund zur Verschiebung vorliegt.
Die Kinder haben noch einen Vater, der die Kleinen betreuen kann. Stillen kann Mama vorher, oder halt Milch abpumpen.
Man wird die Frau nicht umgehend in einen Job stecken!
Falls es beruhigt: Auch Jobcenterfallmanager haben Vorgesetzte, denen sie nachweisen müssen, dass sie von Zeit zu Zeit die Akten entstauben (bearbeiten).
( Für Behinderte sind Termine auch umständlich).
Mao
Dieser ist aber berufstätig und arbeitet zu dem Zeitpunkt eventuell.
Personen mit Kindern müssen erst dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn die Betreuung der Kinder anderweitig sichergestellt ist. Davon wird vor dem dritten Geburtstag des Kindes nicht ausgegangen.
Ich treffe ständig Leute mit kleinen Kindern, die arbeiten. Wirklich. Frauen und Männer, die nach spätestens einem Jahr Babypause wieder arbeiten gehen. Das geht, wenn man will. Vielleicht nicht Vollzeit, aber das verlangt wahrscheinlich auch niemand.
Wenn du den von mir verlinkten Text gelesen hättest, wüsstest du, dass vor dem dritten Geburtstags überhaupt keine Berufstätigkeit verlangt werden darf.
Abgesehen ist vielerorts die Versorgung mit Kita-Plätzen für Unterdreijährige deutlich suboptimal und zudem teuer; die wenigen Plätze gehen an Gutverdiener mit bereits vorhandenem Arbeitsplatz.
Die Rechtslage ist, dass das Jobcenter durchaus mit der Leistungsempfängerin über ihre Perspektiven sprechen darf, sie dazu einladen darf. Die Rechtslage ist auch, dass die Leistungsempfängerin arbeiten darf. Schönes Land, in dem individuelle Freiheitsrechte gelten.