Hallo, ich bin Alleinerziehend und mein Sohn ist 9 Monate alt. Der Vater ist immer bei uns willkommen, er kann seinen Sohn jederzeit besuchen und ihn so lange sehen wie er will. Meißtens ist es sogar leider so, dass ich ihn bitten muss mal vorbei zu kommen! Dann erscheint er einfach nicht an den Terminen ohne sich abzumelden und kommt Grundsätzlich zu spät!
Und jetzt möchte er mit einem Anwalt gegen mich vorgehen, dass er den kleinen am Wochenende zu sich nehemen kann! Ich habe einfach gar kein Vertrauen zu ihm. Ständig lügt er mich, in Bezug auf den kleinen an. Er ist unzuverlässig und verantwortungslos! Der kleine hat sogar schon mal vor seinem eigenem Vater gefremdelt.
Ich habe immer mein bestes versucht, dem kleinen zu liebe. Aber jetzt weiß ich nicht mehr weiter.
Ich würde mich über ernstgemeinte Antworten sehr freuen.
Vielen Dank schonmal…
Hallo meine Liebe,
ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es anstrengend ist, dem Kind eine Bezugsperson(den Vater) näher zu bringen, zu der man selbst keine Beziehung mehr haben möchte. Einerseits der Gedanke, dass das Kind einen Vater braucht und andererseits sind da die Gefühle der Enttäuschung, die man gerade mit diesem einen Menschen gemacht hat. Auch der Wunsch nach Unterstützung in dieser fordernden Lebenssituation ist da. Und eigentlich wäre es ja der leibliche Vater des Kindes, von dem man sich die meiste Unterstützung erwartet. Aber das ist eben oftmals nicht der „Traummann“ oder „Traumvater“ den man sich wünscht.
Mir hat in dieser Zeit eine Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende sehr geholfen. Frauen und Männer, die in der selben Situation waren wie ich. Bei denen ich mich aussprechen und ausweinen konnte. Auch unsere Kinder konnten ihr „Leid“ teilen. Oftmals hin- und hergerissen zwischen Mama und Papa. Beide Elternteile lieben und es jedem recht machen wollen. Die Spannungen spüren und aushalten müssen.
Auch die Familienberatungsstelle der Caritas hat mir weitergeholfen. Ein Therapeut sagte, dass die Kinder ihre ganz eigenen Erfahrungen mit dem anderen Elternteil machen müssen und das diese Erfahrungen sich von unseren unterscheiden können. Kinder haben ein Recht auf den anderen Elternteil.
Du jedoch als Mutter hast bei einem solch kleinen Kind die Verantwortung, trägst erst einmal allein die Fürsorgepflicht. Klare Regeln sollten bestehen, die die Zeiten, in der der Vater mit dem Kind zusammen sein kann, bestimmen. Wenn du nicht mit ihm und dem Kind allein sein willst in dieser Zeit, dann kann als Treffpunkt die Familienberatung oder das Gesundheitsamt gewählt werden. Ein neutraler Ort an dem eine Fachkraft (Therapeut) zugegen ist, der das Miteinander beobachtet und mit beurteilen kann, ob es dem Kind und dir damit gut geht.
Lass dir keine Angst machen von „Anwaltsdrohungen“. Auch für das Jugendamt ist das Wohl des Kindes das Wichtigste.
Hol dir Hilfe wo immer du sie bekommen kannst.
- Selbsthilfegruppen (die dir auch immer Tipps geben können)
- Familienberatung
- Jugendamt
- Gesundheitsamt
Schön wäre es, wenn ihr zu dritt (Mutter, Vater, Kind) einen Weg finden würdet, den alle zufrieden gehen können. Doch bis dahin wird es wohl noch ein wenig anstrengend werden.
Du schaffst das!
Alles Liebe
b.
Hallo erstmal,
für mich sieht das aus wie ein Machtkampf seinerseits. Er kommt nicht wenn es ausgemacht ist, will aber Rechte haben und droht dann auch noch mit dem Anwalt.
Dreh den Spieß einfach herum. Schildere dem Anwalt die Sachlage und er wird Verständnis haben. So oder ähnlich wie in deinem Fall, läuft es doch ziemlich oft ab…immer nur schade für die Kleinen.
Rufe einfach mal bei einem Anwalt an und erkundige dich. Dieser kann dir dann gleich sagen, wie die Sache für dich ausgehen würde. Da du als Alleinerziehende wahrscheinlich nicht im Geld schwimmst, wird er auch das mit dir klären, dafür gibt es Gesetzte und es wird dich evtl gar nichts kosten.
Viel Glück euch beiden…
Guten Morgen,
zunächst einmal bist du als Mutter verpflichtet dem Vater den Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen. Auch wenn er fremdelt! Solange du nicht konkret belegen kannst, dass der Vater nicht in der Lage ist sich verantwortungsvoll um das Kind zu kümmern, wirst du dich nicht gegen eine Besuchsregelung wehren können! Warum auch, Kinder sollten immer Kontakt zu beiden Elternteilen haben.
Grundsätzlich würde ich mich an das für euch zuständige Jugendamt wenden. Dort können die Besuchszeiten einvernehmlich geregelt werden. Empfehlenswert halte ich auch immer eine Beistandsschaft durchs JA, damit dieses dem Kind auch zu seinen Rechten verhilft (auch bei Unterhaltsfragen nicht ganz unwichtig). Für dich ist das keine Einschränkung - für deinen Sohn aber durchaus hilfreich.
Warum schaltet er überhaupt einen Anwalt ein? Das ist ja schon mit Kanonen auf Spatzen schießen, wenn das bisher auch anders regelbar war?
Guten Morgen,
Ich möchte auch das der Vater seinen Sohn immer sehen kann, ich habe schon sehr oft mit ihm gesprochen, dass er bitte öfter kommen muss, da der kleine das natürlich mitbekommt. Ich weiß, dass es für mich keine Einschränkung ist, wenn der kleine mal einen Tag nicht da ist. Das Problem ist, dass ich keine ruhige Minute hätte wenn mein kleiner mit seinem Vater unterwegs ist.
Im Grunde ist der vater nicht verkehrt, er ist einfach unreif. Aber er kennt sich mit dem kleinen überhaupt nicht aus! Und das liegt nicht daran, dass ich ihm nichts zeige sondern, weil es ihn einfach nicht interessiert!
Den Anwalt schaltet er ein, weil ich zu ihm gsagt habe, dass er den kleinen nicht mitnehmen wird, solange er noch so klein ist! Wie geagt er ist jederzeit willkommen.
Danke für deine schnelle Antwort.
Liebe Grüße
Hey,
vielen Dank, das werde ich mal versuchen.
Liebe Grüße
Hallo,
Danke, für die Ratschläge. Ihr habt mir alle schon ein ganzes Stück geholfen.
Liebe Grüße
Nun, wenn du dem Vater nicht zutraust, dass er das Kind nicht richtig versorgen kann, dann musst du das tatsächlich mit dem Jugendamt besprechen. Ich weiß nicht ob es Regelungen gibt, die es ermöglichen den Übernachtungskontakt zu unterbinden, wenn ein Kind noch sehr klein ist.
Ruf deine Sachbearbeiterin an! Das sieht grundsätzlich auch immer besser aus als wenn der Kindsvater sich über seinen Anwalt meldet. So kann man dir nicht unterstellen, dass du den Kontakt nicht gewähren willst, sondern an einer gütlichen Einigung interessiert bist.
Langfristig wirst du um das Besuchsrecht des Vaters nicht herum kommen. Das du ihm den Umgang mit dem Baby nicht zutraust ist leider kein Ausschlussargument. Das müsstest du schon beweisen können.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen: das Kind wird, auch wenn die Windel nicht pünktlich gewechselt wird, keinen bleibenden Schaden davontragen . Vielleicht hat der Vater danach ohnehin jegliches Interesse an Daueraufenthalten am Wochenende verloren. Ich wünsche dir allerdings, dass er seine Pflichten ernst nimmt. Du wirst es noch sehr genießen, dass es da eine zweite Person gibt, an die du die gelegentlich mal die Pflichten der Mutter abtreten kannst. Abgesehen davon - eine weitere Betreuungsperson ist meiner Meinung nach unverzichtbar! Was ist, wenn du mal ernsthaft krank bist?
Im Betreuungsumgang sollte man immer ganz ruhig bleiben. Letztlich profitieren nämlich alle von einem reibungslosen Besuchsrecht.
Hallo!
Meine erste Adresse war das Jugendamt. Du kannst da einfach einen Termin ausmachen und abklären, was das Beste fürs Kind ist.
Auch gut: Beratungsstellen (gibt auch extra welche für Alleinerziehende) oder Frauenhaus.
Wie es rechtlich aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen.
Du könntest Dir höchstens selber einen Anwalt nehmen. Bei Gericht gibt es einen Antrag auf Beratungshilfe (oder so ähnlich), dann kostet das nix.
Claudia
Lieber „Holzwurm“,
aus Deiner Email lese ich heraus, dass dein Sohn dein erstes Kind ist. Da macht man sich natürlich besonders viele Gedanken und Sorgen und möchte möglichst vieles gut und richtig machen.
Ich würde gern zu mehreren Punkten etwas zu denken geben und Du schaust einfach selbst, inwieweit dass auf dich zutrifft und welche Entscheidungen Du treffen möchtest.
Wenn ein Elternpaar getrennt voneinander lebt ist es manchmal schwierig, die Elternschaft miteinander (und nicht gegeneinander) zu gestalten; oft spielt die Trennung, alte Verletzungen und Enttäuschungen eine noch so große Rolle, dass einer oder beide nicht so gut in der Lage sind, die Elternschaft von der gemeinsamen Paarbeziehung zu trennen. Dennoch kann es gelingen. Ich meine sogar, zum Wohle des Kindes (es sei denn, das Jugendamt rät ausdrücklich vom Kontakt ab!) sollte es gelingen.
Was kannst Du dazu tun? Zuerst den Gedanken zulassen, dass der Vater zur Entwicklung des gemeinsamen Kindes dazu gehört (gleichgültig wie er die Rolle als Partner für dich ausgeübt hat). Wieviel Kontakt möglich und nötig ist, hängt vor allem von der bisherigen Beziehung und Kontakt zum Vater, aber auch vom Alter des Kindes ab.
Dass euer Sohn zu diesem Zeitpunkt beim eigenen Vater fremdelt, hat etwas mit seinem Alter und seiner Entwicklung zu tun und weniger mit dem tatsächlichen Kontakt. Ab dem 8. Monat fremdeln die meisten Babys. In dieser Zeit beginnen sie, „fremde“ von „vertrauten“ Menschen zu unterscheiden und brauchen sehr viel Sicherheit und vor allem Regelmäßigkeit. Zur Regelmäßigkeit könnte hier der Vater seinen Teil dazu beitragen… Vereinbarte Termine sollten unbedingt eingehalten werden. Auch damit Du dich darauf einstellen kannst. Letztendlich verhindert der Vater selbst den Bezug zum Kind, je weniger häufig er ihn sieht!
Ein Kind unter 15 Monaten braucht eher häufigen aber kürzeren Kontakt. Ein ganzes Wochenende weg von der Hauptbezugsperson kann für ein so kleines Kind noch sehr schwierig sein. Daher mein Vorschlag: den Besuch beim Vater eher häufiger, am Anfang aber kürzer ausfallen lassen. Dafür aber langsam immer weiter ausdehnen.
Trenne das eine vom anderen! Auch wenn es schwer fällt. Dein Kind ist in diesem Alter auf Gefühle, Mimik, Gestik und Tonfall extrem noch angewiesen. Es wird deine Ablehnung zum Vater spüren und die Besuche boykottieren. Dies wiederum würde deine Befürchtungen bestätigen und Du würdest womöglich die Besuche von dir aus absagen…
Die Frage ist doch: was ist gut für das Kind?? Der Bezug (auch) zum Vater ist um so wichtiger, je mehr der Vater von sich aus seine Vaterrolle ausüben möchte. Gib ihm die Chance, dies zu lernen.
Solltest Du berechtigte Sorgen haben, dass der Vater nicht dazu in der Lage sein sollte, kannst Du mit deinen Bedenken zum Jugendamt gehen und dort um ein Gespräch bitten. Auch Erziehungsberatungsstellen vor Ort können helfen und vermitteln.
Versuche auch weiterhin dein Bestes, dem Kleinen zuliebe.
Liebe Grüße + alles Gute,
Vesna C.