Baby an Bord...ahhh

Hallo liebe Eltern,

bei uns kündigt sich gerade das zweite Kind an…allerdings trübt sich unsere Freude darüber wegen folgender Situation:

Meine Vertragsverlängerung steht im August an, allerdings bezweifle ich doch sehr stark, dass ich sie bekomme…weil halt schwanger. Ich meine, ich sollte es dem AG doch schon sagen, sonst würde er sich ja gelinkt fühlen und für spätere Jobs wär`s wohl eher schädlich so nen Ruf weg zu haben.
Oder stehe ich schon unter Kündigungsschutz? Nee ich meine meine nicht, weil der Vertrag befristet ist.

Ich habe mir im Netz schon die Finger wund gesucht darüber, wie in meiner Situation wohl das Elterngeld berechnet würde. Also wenn ich es richtig verstehe werden die letzten 12 Netto- Gehälter zur Berechnung herangezogen. Bei mir also halb arbeiten und halb arbeitslos? Oder gilt nur das letzte Gehalt? Weiss einer Bescheid?

Gibts noch andere Möglichkeiten sich finanziell über Wasser zu halten? Mein Freund studiert noch, bis jetzt war das kein Problem. Aber nun kriege ich regelrecht Panik vor dem finanziellen Abgrund, der sich da auftut.

Vielleicht habt Ihr ja auch Erfahrungen in der Richtung oder Ideen oder Anregungen.

Liebe Güsse
Änne

Moin,

Gibts noch andere Möglichkeiten sich finanziell über Wasser zu
halten? Mein Freund studiert noch, bis jetzt war das kein
Problem. Aber nun kriege ich regelrecht Panik vor dem
finanziellen Abgrund, der sich da auftut.

Vielleicht habt Ihr ja auch Erfahrungen in der Richtung oder
Ideen oder Anregungen.

Der Mutterschutz gilt soweit ich weiß normalerweise nur bis 8 Wochen nach der Geburt. Danach kannst du wieder ganz normal arbeiten gehen.

Allerdings solltest du dir Gedanken über die Kinterbetreuung machen. Wenn du beim Gespräch (entweder mit dem jetzigen Arbeitgeber oder einem potentiellen anderen Arbeitgeber) nicht glaubhaft machen kannst, wie du die Kinderbetruung regeln willst, wirst du kaum eine Chance haben. Mit einem Freund, der studiert, ist das aber ja vielleicht kein Problem.

Gruß
Marion

Hallo!

Da es ja hier keine Rechtsberatung geben darf, nur mal so ganz allgemein:
Wenn man einen befristeten Vertrag hat, wirkt sich eine Schwangerschaft nicht auf die Befristung selbst aus. Der AG muß den Vertrag also nicht verlängern, wenn er nicht will.

Ich würde daher in einer ruhigen Minute ganz offen mit dem Chef sprechen und ihm die Situation erklären. Wenn man recht bald nach der Geburt wieder arbeiten will, die Betreuung des Kindes gesichert ist und natürlich vor allem: wenn er den Vertrag sowieso verlängern und nicht ohnehin auslaufen lassen wollte, hat man gute Chancen.

Ich habe mir im Netz schon die Finger wund gesucht darüber,
wie in meiner Situation wohl das Elterngeld berechnet würde.

Vielleicht hilft dieser Link weiter: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=766…

Viel Glück und viele Grüße.

Hi,

nur noch mal so als Ergänzung zu dem was du schon bekommen hast. Du solltest es nicht nur deinem Arbeitgeber sagen du musst sogar und das, soweit ich weiss, ziemlich bald. Dabei solltest du offen und ehrlich sein und ihm vielleicht auch andeuten, dass es ja für besser ist (von wegen Planung etc.) wenn er es jetzt schon berücksichtigen kann.

Viele Grüße
Me

Hallo Anja,
Eine Antwort darüber kann ich Dir leider nciht geben, dafür aber einen Link indem eine Frau vom Fach (Rechtsanwältin, die auf solche Fragen spezialisiert ist) Antworten gibt.
Damals, als es für mich relevant war, habe ich oft bei Ihr Rat geholt und wurde nie entäuscht.
Ansonten war diese Seite damals meine Lieblings und war oft dort.
Liebe Grüße,
Helena

http://www.rund-ums-baby.de/recht/

Danke…

…für Eure Tipps. Man muss es halt mal ausprobieren.

Tschüssi
Änne


Hi!

nur noch mal so als Ergänzung zu dem was du schon bekommen
hast. Du solltest es nicht nur deinem Arbeitgeber sagen du
musst sogar

Nö.

Dann hat man allerdings nicht die Rechte einer Schwangeren…

LG
Guido

Häää???
Hi Guido

nur noch mal so als Ergänzung zu dem was du schon bekommen
hast. Du solltest es nicht nur deinem Arbeitgeber sagen du
musst sogar

Dann hat man allerdings nicht die Rechte einer Schwangeren…

??? Ich verstehe diesen Satz nicht!..
Warum soll eine Schwangere nicht die Rechte eine Schwangere haben bzw geniessen???
Wofür ist dann der MuSchuGe???
Sorry, Guido, ich will Dir nicht auf die Pelle gehen, aber ich verstehe Deinen Beitrag nicht. Ansonten, obwohl oft verschiedener Meinung, schätze ich Deinen (in der letzten Zeit leider recht spärlichen) Beiträgen sehr.

Grubelnden Grüße
Helena

Hi Guido

Wofür ist dann der MuSchuGe???
Sorry, Guido, ich will Dir nicht auf die Pelle gehen, aber ich
verstehe Deinen Beitrag nicht. Ansonten, obwohl oft
verschiedener Meinung, schätze ich Deinen (in der letzten Zeit
leider recht spärlichen) Beiträgen sehr.

Grubelnden Grüße
Helena

Hi!

Soweit ich ihn verstanden habe, wollte er sagen, dass wenn man nicht sagt, dass man (frau) schwanger ist, man auch die Rechte einer Schwangeren nicht nutzen kann.
Ist ja schwer zu sagen „Ich bin nicht schwanger aber ich will jetzt in den Mutterschutz“ ^^°

lg
Kate

Huhu!

Grubelnden Grüße

Nicht grübeln :smile:
Wenn man dem Arbeitgeber nicht sagt, dass man (bzw. Frau *g*) schwanger ist, hat man auch keine besonderen Rechte. Zumindest nicht direkt - man kann sogar nach Erhalt einer Kündigung den Mutterpass ziehen und damit unkündbar werden, aber so tief ins Detail wollte ich gar nicht.

Ich wollte nur die Äußerung, dass eine Schwangere ihren Umstand dem Arbeitgeber mitteilen MUSS, als falsch darstellen.

LG
Guido

Hi!

Ich wollte nur die Äußerung, dass eine Schwangere ihren
Umstand dem Arbeitgeber mitteilen MUSS, als falsch darstellen.

Soviel ich weiß ist es aber so, daß man verpflichtet ist…
Liebe Grüße,
Helena

Mal mit Gesetz
Hi!

Da weißt Du falsch!

MuSchG

§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. 2Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen…

Da steht was von „sollen“, nichts von „müssen“.

LG
Guido

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Hi!

Da steht was von „sollen“, nichts von „müssen“.

Ich dachte -wohl falsch- daß für Deutsche „soll“ und „muß“ praktisch und faktisch dasselbe ist (Und ja, ich kenne den Ausdruck „Das einzige was man muß ist sterben“ -was übrigens rein medizinisch Unsinn ist)

LG
Helena

Hi,

ich bin kein Jurist aber meinen Rechtempfinden nach ist das „sollen“ schon zwingend (und entspricht dem deutschen Wortgebraucht von müssen). Natürlich kann ein Arbeitgeber nicht bzw. eher schwerlich beweisen wann die Frau Kenntnis von der Schwangerschaft erlangt hat aber das ist dann ja auch eine andere Frage bzw. gehört ins Rechtsbrett :wink:

Viele Grüße
Me


Hi,

ich bin kein Jurist aber meinen Rechtempfinden nach ist das
„sollen“ schon zwingend

Nein, glaube es einfach - oder lass es sein!

(und entspricht dem deutschen
Wortgebraucht von müssen).

Aber nicht dem juristischen Wortgebrauch :wink:

Natürlich kann ein Arbeitgeber
nicht bzw. eher schwerlich beweisen wann die Frau Kenntnis von
der Schwangerschaft erlangt hat

Das ist auch völlig irrelevant. Solange die Frau dem AG nicht mitteilt, dass sie schwanger ist, hat sie keine besonderen Rechte.

Sie kann sogar teilweise nachträglich ihre Rechte geltend machen, wie bspw. bei der Kündigung. Übrigens geht aus §9 MuSchG ziemlich gut hervor, dass „sollen“ nicht gleichbedeutend mit „müssen“ ist. Da steht nämlich:

Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html

Wäre die Info an den AG zwingend, gäbe es diese Option nicht

aber das ist dann ja auch eine
andere Frage bzw. gehört ins Rechtsbrett :wink:

Och, wenn ich gerade mal hier bin… :wink:

LG
Guido

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Tag,

Guido hat komplett recht - ich hab das gerade durch-, nichts mit MÜSSEN. So muß die Meldung eben mit Attest vom Arzt offiziell erfolgen, das habe ich ganz bewußt rausgezögert, da mich der Mutterschutz teilweise erheblich behindert was z.B. Überstunden angeht. Jetzt ist mein AB informiert und ich muß mich an die gesetzlichen reglungen halten…auch wenns schwer fällt.
PP

Hallo Änne!

Meine Vertragsverlängerung steht im August an, allerdings
bezweifle ich doch sehr stark, dass ich sie bekomme…weil
halt schwanger.

Oder stehe ich schon unter Kündigungsschutz? Nee ich meine
meine nicht, weil der Vertrag befristet ist.

Ich weiß nicht in der wievielten Woche / Monat Du bist. Aber wenn Du erst am Anfang von der Schwangerschaft bist würd ich’s dem AG noch nicht sagen (erst so im 3. oder 4. Monat).
Dann würde ich mal ‚nebenbei‘ nachhören wie’s so aussieht mit der Vertragsverlängerung, weil sonst müßtest Du Dich ja woanders bewerben etc.
Wenn er den Vertrag verlängern will (optimal wär ja ein unbefristeter Vertrag *verhandeln*), wartest Du mit der Mitteilung über die Schwangerschaft - wenn möglich (s.o.) - bis ein paar Tage nach der Verlängerung.

Zum neuen Elterngeld kann ich nichts genaues sagen.
Aber unter www.bmfsfj.de - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 53107 Bonn - kann (konnte man zumindest vor 2 Jahren noch) man Broschüren zu Elterngeld, Mutterschutzgesetz, etc. kostenlos bestellen.

Wünsche Dir alles Gute!

Viele Grüße

Paola