Mutter ist selbständig und privat krankenversichert. Der Vater des Kindes ist gesetzlich pflichtversichert als Angestellter. Sie leben unverheiratet zusammen. Kann er das Kind bei sich mitversichern?
Hallo,
ja, geht - Nachweis der Vaterschaft dem Antrag auf Familienversicherung beifügen und schon ist das Kind kostenlos mitversichert.
Gruss
Czauderna
Sicher?
Sind die Regeln da wirklich weniger streng als bei verheirateten Paaren?
Hallo,
du meinst sicher die Einkommensprüfung ? - Ja, die fällt weg, weil die beiden nicht verheiratet sind, ausserdem ist ja auch nicht geschrieben worden dass die PKV-versicherte Mutter mit Ihrem Einkommen
über der Bemessungsgrenze liegt.
Im Umkehrfalle wäre das übrigens genau so, allerdings wird da kein nachweis über die „Mutterschaft“ gefordert, nur wenn das Kind einen anderen Familienname hätte (??!!)
Gruss
Czauderna
Sicher?
Sind die Regeln da wirklich weniger streng als bei
verheirateten Paaren?
Zukunft nicht vergessen !
Hallo Skaal,
spätestens mit einer Heirat der Eltern werden die Karten neu gemischt. Dann stellen sich Fragen nach Einkommensverhältnissen sowie Pflicht-/freiwillige GKV-Mitgliedschaft des Vaters. Möglicherweise „muss“ das Kind dann in die Privat KV.
Sicherste Vorgehensweise:
-
Kind im Monat der Geburt per Kindernachversicherung beim Versicherer der Mutter anmelden.
-
Im Folgemonat bei der GKV des Vaters anmelden
-
Bei der PKV auf „Anwartschaft“ umstellen und eine Zusatzversicherung für stationäre Behandlung ergänzen.
Falls das Kind nach der Geburt keinerlei (!) gesundheitliche Einschränkungen hat, kann statt dessen ein sog. Optionstarif i.V. mit der GKV abgeschlossen werden. Dabei kann der (private) Versicherer frei gewählt werden. Die Wahl sollte genauso sorgfältig erfolgen, als würde ein Erwachsener seinen Versicherer auf Lebenszeit auswählen.
Sollten künftige Veränderungen eine Versicherung des Kindes in der PKV sinnvoll oder erforderlich machen, gibt es keine Probleme beim Wechsel.
Viele Grüße
oscar.
Ein guter, pfiffiger Vorschlag.
Nur zur Vollständigkeit: das Kind muss nie in die PKV, es kann auch mit eigenem Beitrag in die GKV, wenn „sie“ zuviel verdient. Das ist zu empfehlen, wenn durch Einkommensschwankungen das Recht auf Familienversicherung häufiger wechselt.
Viel Glück
Barmer
das Kind muss nie in die PKV, es kann auch mit eigenem Beitrag in die GKV, wenn „sie“ zuviel verdient.
Völlig richtig, deshalb „muss“ mit Gänsefüßchen :o)
wenn durch Einkommensschwankungen das Recht auf Familienversicherung häufiger wechselt
… dann besteht in den Phasen ohne Anspruch auf Familienversicherung Wahlfreiheit, ob das Kind gegen eigenen Beitrag in der GKV oder der PKV versichert wird. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Anwartschaft beim privaten Versicherer erhalten bleibt.
Sollte statt Anwartschaft ein Optionstarif (vgl. oberes Posting) bestehen, ergibt sich noch eine Besonderheit. Die Option verfällt bei Nichtnutzung, sie gilt nur bei erstmaligem Wegfall der Pflichtversicherung (Statusänderung). Die Familienversicherung ist Pflichtversicherung, die eigene Versicherung des Kindes gegen Beitrag ist hingegen eine freiwillige Versicherung.
Viele Grüße
oscar.
das Kind muss nie in die PKV, es kann auch mit eigenem Beitrag in die GKV, wenn „sie“ zuviel verdient.
Völlig richtig, deshalb „muss“ mit Gänsefüßchen :o)
wenn durch Einkommensschwankungen das Recht auf Familienversicherung häufiger wechselt
… dann besteht in den Phasen ohne Anspruch auf
Familienversicherung Wahlfreiheit, ob das Kind gegen eigenen
Beitrag in der GKV oder der PKV versichert wird. Wichtig ist
in jedem Fall, dass die Anwartschaft beim privaten Versicherer
erhalten bleibt.
Grundsätzlich richtig, aber es ist nicht optimal wenn man z.B. in einer laufenden KFO zwischen Kasse und privat wechselt.
Sollte statt Anwartschaft ein Optionstarif (vgl. oberes
Posting) bestehen, ergibt sich noch eine Besonderheit. Die
Option verfällt bei Nichtnutzung, sie gilt nur bei erstmaligem
Wegfall der Pflichtversicherung (Statusänderung).
Es gibt auch andere Optionstarife. Aber ich stimme überein, dass ein OT hier sowieso nicht optimal ist.
Die
Familienversicherung ist Pflichtversicherung, die eigene
Versicherung des Kindes gegen Beitrag ist hingegen eine
freiwillige Versicherung.Viele Grüße
oscar.
Ja, genau die meinte ich.
Es wäre also sogar egal, wenn der PKV-Elternteil über der BBG liegt, ja?
Ich wusste nicht, dass da so stark unterschieden wird und in dem Fall die Heirat sogar Nachteile vom Staat einbringen würde.
Danke und Gruß
Granini
Hallo,
diese Regelung hat historisch gesehen, andere Gründe -
In der Vergangenheit war es so, dass die gutverdienenden Ehegatten (meist Männer) sich aus der GKV verabschiedeten und die Ehefrauen (womöglich mit mehreren Kindern) zum billigen „Hausfrauentarif“ in der GKV verbleiben sind. Dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, in dem die Hälfte des Einkommens des PKV-versicherten
Ehemanns zur Beitragsfeststetzung für die GKV-versicherte Ehefrau
berücksichtigt werden muss und es wurde die Regelung eingeführt, dass die Kinder nur dann familienversichert werden können, wenn das Einkommen des PKV-versicherten Ehemanns unterhalb der Bemessungskrenze in der Krankenversicherung liegt, trifft demnach grundsätzlich nur für Selbständige und Beamte zu.
Im Gegensatz zum ALG-2 wird bei der Krankenversicherung deshlab schon unterschieden zwischen „verheiratet“ und „ledig“.
Gruss
Czauderna
Merci!