Paar: unverheiratet, beide im Angestelltenverhältnis
Er: Meistverdiener, PKV
Sie: GKV
Frage: Gibt es einen Weg, dass man noch vor der Geburt heiraten kann und das Kind trotzdem in die GKV geht oder darf man einfach nicht heiraten? Dann gibt es aber unterschiedliche Familiennamen…
Hallo,
auch ohne Heirat könnt ihr wählen wer das Kind krankenversichert a Mutter vGKV oder Vater PKV. Das Kind erhält den Familiennamen den Ihr später als gemeinsamen Namen festlegt. Bei Heirat ist das schon schwieriger, wenn der PKV Ehegatte regelmäig mehr
U N D oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, dann ist das Kind beim Vater -PKV- anzumelden. PKV Beitrag ca 100 €
Gruß H.
Es gibt keinen Weg, ausser das Kind ggfs. gegen eigene Beitragszahlung als frw. Mitglied selbst in der GKV zu versichern. Beitragshöhe müsste zwischen GKV und PKV verglichen werden; dürfte m. E. kein großer Unterschied sein; einfach bei beiden nachfragen.
VG
ayro
Nein, den gibt es nicht - das Kind muß beim dem Elternteil der über der JAEG verdient versichert sein sobald ihr verheiratet seit.
Geht leider kein Weg dran vorbei - entweder Kind PKV oder GKV mit eigenem Beitrag - Familienversicherung fällt raus. :0(
Es gibt nur 2 Konstellationen bei verheirateten PKV/GKV Ehepaaren, bei der eine kostenfreie Familienversicherung des Kindes möglich ist:
- Der PKV Versicherte verdient monatlich weniger als 1/12 der JAEG
- GKV Versicherter verdient mehr als PKV Versicherter
Treffen diese Annahmen nicht zu ist das Kind in der PKV (ca 120€ -170€) oder gegen eigenen Beitrag (ca 150 €) in der GKV zu versichern.
Auch die Idee zuerst dass Kind zu bekommen und dann erst zu heiraten ermöglicht nicht das Kind kostenfrei in der GKV abzusichern. In dem Fall wäre ebenfalls ein eigener Beitrag für das Kind in der GKV zu entrichten.
Gruss
Christian Müller
???
Verdient der PKV-Vater und Ehemann sowohl über der JAEG als auch mehr als die Mutter und GKV-Ehefrau, wird das Kind zwingend privat versichert.
Ist der Vater selbstständig, hat er möglicherweise Gestaltungsspielraum, der GKV seine Verhältnisse unterhalb der JAEG darzulegen. Dann wird das Kind jedoch ggf. - auch rückwirkend - gegen eigenen Beitrag freiwillig GKV-versichert, sobald der Verdienst oberhalb der JAEG festgestellt wird. Der Umkehtschluss (wenn das Einkommen nachträglich festgestellt unter der JAEG liegt) gilt nicht - es wird dann nicht rückwirkend erstattet.
Verdient der PKV-Vater und Ehemann sowohl über der JAEG als auch mehr als die Mutter und GKV-Ehefrau, wird das Kind privat oder freiwillig GKV versichert (letzteres nur, wenn es nicht bereits versichert ist - sonst zwingend PKV).
Verdient der PKV-Vater und Ehemann sowohl über der JAEG als auch mehr als die Mutter und GKV-Ehefrau, wird das Kind privat oder freiwillig GKV versichert (letzteres nur, wenn es nicht bereits privat versichert ist - was bei Geburt aber keinen Sinn macht, da man das Kind 3 Monate nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung in der PKV des Vaters anmelden kann).
Auch mit Heirat kann jeder sich dazu entscheiden seinen Familiennamen zu behalten. Bei genauer Prüfung durch die GKV wird das Kindlein dem Vater zugeordnet und er muss dann das Kind in seiner (oder anderen) PKV versichern.Ich denke er ist über der JAEG (Jahres-Arbeits-Entgelt-Grenze) oder selbständig.Sie können das Kind aber auch gegen eigenen Beitrag in der (Ihrer) GKV versichern lassen. Die Beiträge für das Kind sind in der GKV und PKV in etwa gleich, nur die Leistungen sind in der PKV umfangreicher.
MfG - Leo
Hallo mitulsky,
Frage: Gibt es einen Weg, dass man noch vor der Geburt
heiraten kann und das Kind trotzdem in die GKV geht oder darf
man einfach nicht heiraten? Dann gibt es aber unterschiedliche
Familiennamen…
hm
worum geht es ?
Das Kind hat anspruch auf Familienversicherung bei der ledigen Mutter. Erfolgt die Heirat so ist dieses der Krankenversicherung der Mutter mitzuteilen und diese schickt einen Fragebogen raus. Danach wird geprüft ob das Kind noch Anspruch auf die Familienversicherung hat oder nicht. Sollte diese verneint werden gibt es 2 Möglichkeiten: freiwillige Krankenversicherung des Kindes gegen eigenen Beitrag in der GKV oder PKV.
geregelt im SGBV § 10 dort heißt es unter Punkt 3
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.
Bitte die Formulierung UND beachten alle drei Punkte müssen erfüllt sein damit die Familienversicherung verweigert werden kann.
MfG
R.Maaß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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Hallo mitulsky,
wenn ihr nicht heiratet, dann ist das Kind bei dir kostenfrei mitversichert.
wenn ihr heiratet, dann habt ihr die Option, entweder in der privaten oder als „freiwilliges Mitglied“ in der gesetzlichen Krankenversicherung.
da dein Mann der Meistverdiener ist, ist eine kostenfreie durch dei Heirat ausgeschlossen)
Der Beitrsg in der gesetzlichen beträgt monatlich ca. 145 €.
viele Grüße
hallo, auch ohne heirat wird das kind pkv versichert
Komisch, das widerspricht komplett allen Vorrednern sowie der telefonischen Auskunft der Krankenkasse. Oder kannst du diesen Kurzkommentar mal untermauern?!?
hallo, auch ohne heirat wird das kind pkv versichert
hallo,
zunächst wird geprüft, ob einer der beiden eltern pkv versichert ist…wenn das zu trifft wird auf den verdienst geschaut…sollte der des pkv-versicherten höher sein, so wird das kind grundsätzlich auch dort versichert…da somit die gleichbehandlung zu ehe hergestellt ist, wo es genauso auch wäre.
solltet ihr von der kk eine andere auskunft erhalten haben, kann es sich nur um eine kulanzregelung handeln.
gruß
Heiraten geht doch immer. Es geht ja schlussendlich um Liebe und nicht um Geld.
Die Kostenlose Familienversicherung wäre aber nicht möglich, wenn Ihr Ehegatte zu viel verdient.
Hallo,
bei Ehepartnern wird überprüft, wenn einer von beiden in der PKV ist, ob das Einkommen 4325 EUR monatlich übersteigt. Bleibt das Einkommen unter dieser Grenze kann das Kind in der gesetzlichen beitragsfreien Familienversicherung bleiben.Dies wird jährlich überprüft.
Ansonsten haben Sie recht, einfach nicht heiraten
Ich hoffe, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.
mfg
Marianne