Baby u. unverheiratet => auf was ist zu achten?

Hallo zusammen,

angenommen ein glückliches Paar erwartet ein Baby in 2008, will aber aus verschiedenen (überwiegend finanziellen) Gründen erst 2009 heiraten u. auch einen gemeinsamen Familiennamen tragen. Was ist für Vater u. Mutter zu tun bzw. auf was muß man aufpassen u. was muß man alles regeln? Man hört ja die wildesten Horrorgeschichten mit eigene Kinder adoptieren etc. … was meint Ihr, wie würde man so eine Situation optimal meistern ohne daß man gröbere Probleme im Nachhinein hat.

Vielen Dank schon für Eure Meinungen u. schöne Grüße

Kaschperle

Tach Kaschperle,

man hört, wenn man sich umtut, zu allem in der Welt unglaubliche Horrorgeschichten. Zum Glück sind die wenigsten wahr.

Die Eltern müssen nur das Naheliegende und Normale tun: Zum Standesamt gehen und das Kind anmelden. Dazu bekommen sie in der Klinik eine Geburtsbescheinigung, die sie dem Standesbeamten vorlegen müssen.

Dann sollten sie ein Kinderbett, eine ausreichende Menge von Windeln, Kinderkleidung etc. haben.

Dann sollten sie den Antrag auf Kindergeld stellen; die Mutter oder der Vater können Erziehungsurlaub nehmen (wobei ich im Augenblick nicht weiß, ob das bei unverheirateten Paaren auch der Vater tun kann; als meine Söhne geboren wurden, hatte der unverheiratete Vater (nicht, daß ich einer gewesen wäre!) überhaupt keine Rechte an, mit und für seine Kinder).

Das wars denn auch schon. Und wenn die beiden heiraten, können sie die Sache mit dem Namen des Kindes, dem Ehenamen etc. alles noch auf dem Standesamt regeln.

Gruß - Rolf

Hallo Rolf,

vielen Dank für Deine sachliche Meinung … das hört sich ja echt easy an … bin überrascht daß in unserem bürokratischen Staat auch mal etwas „einfach“ geht :smile:

Schöne Grüße

Kaschperle

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Halloo Kaschperle,

welche zwingenden finanziellen Gründe eine Eheschliessung erst 2009 möglich machen sollten ist mir völlig schleierhaft aber was solls…

Aaalso,

der Urkundsbeamte des Jugendamtes rät:

beide Eltern gehen vor der Geburt zum Jugendamt der Stadt und der Vater erkennt die Vaterschaft vor der Geburt an und die Mutter stimmt zu, gleichzeitig würde noch die gemeinsame Sorge vor dem Jugendamt beurkunden werden.

Die Unterlagen, die man dort vom Urkundsbeamten ausgehändigt bekommt, nimmt man dann mit in die Klinik und meldet das Kind dann mit diesen Unterlagen an, praktischerweise kann man das Kind dann auch mit dem Familiennamen des Vaters (bzw künftigen Ehenamen) anmelden.

Fertig.

Oder man meldet nach der Geburt das Kind in der Klinik an, geht dann zusammen aufs Standesamt und macht die Vaterschaftsanerkennung und die Namensänderung, geht dann ans Jugendamt und macht dort die Sorgeerklärung.

oder man meldet nach der Geburt das Kind in der Klinik an, geht dann zusammen aufs Standesamt und macht die Vaterschaftsanerkennung.Sonst nix.
Nach der Hochzeit hat man automatisch das gemeinsame Sorgerecht, nur muss man sich beim Standesamt eine neue Geburtsurkunde für das Kind holen mit dem neuen Familiennamen.

Im übrigen, was hier so unter Adoption des eigenen Kindes läuft ist ein populärer Rechtsirrtum.
Juristisch handelt es sich um eine Einbenennung des Kindes, damit in einer Familie alle den gleichen Namen tragen:

Der Sohn aus der Ehe von Herrn und Frau Mustermann kann nach der Ehescheidung und Wiederverheiratung von Frau Mustermann mit Herrn Treudoof dann mit Zustimmung von Herrn Mustermann auch Treudoof heissen, wie die Mutter, die Verwandtschaft zwischen Vater und Sohn Mustermann und damit auch die Unterhaltsverpflichtung erlischt in solchen Fällen nicht.

Bei einer Adoption würde Sohn Mustermann dann zwar auch Treudoof heissen, sein Vater wäre dann Herr Treudoof der dann auch den Unterhalt zu zahlen hätte und Sohnemann wäre dann auch Herrn Treudoof gegenüber erbberechtigt, Herrn Mustermann gegenüber jedoch nicht mehr, das der biolog. Sohn und Herr Mustermann nicht mehr verwandt wären.

Grüsse
draognkidd

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Hallo,

Es ist schon sinnvoll dem Kind nach der Geburt den zuküftigen Familiennamen zu geben.
Ab einem gewissen Alter (ich weiß nicht genau wann) dürfen Kinder nämlich nicht einfach so den Familiennamen ändern.

Eine Sorgerechtserklärung, die festlegt, dass Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht haben, sichert das Recht des Vaters, falls aus der Heirat doch nichts werden sollte oder der Mutter vor der Heirat etwas zustoßen sollte.

Nicolle

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Hallo draognkidd,

vielen Dank für die ausführliche Schilderung … scheint wirklich nicht allzugroße Probleme aufzuwerfen.

Die besagten finanziellen Gründe machen eine Eheschließung in 2009 nicht möglich sondern es ist finanziell sinnvoll erst in 2009 zu heiraten! Alles andere würde hier im Thread zu weit führen.

Schöne Grüße

Kaschperle

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Hallo Drachenkind,

Du hast viel Gescheites geschrieben, nur das:

Im übrigen, was hier so unter Adoption des eigenen Kindes
läuft ist ein populärer Rechtsirrtum.

ist ein historischer Irrtum Deinerseits. Erst seit den 80-ern des vergangenen Jahrhunderts ist das so einfach möglich mit der gemeinsamen Sorge, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Vorher musste der Vater tatsächlich sein eigenes Kind adoptieren, womit - und jetzt wird’s lustich - die Verwandtschaft zur leiblichen Mutter und ihrer Familie erlosch. Da war halt ganz eindeutig der Fall gedacht, dass ein Gutsbesitzer (oder sonstiger „Besitzender“ mit der eigenen Gattin kein Kind zeugen konnte, aber mit der Magd oder sonst einer niederen Charge eines hatte. Das wollte der in so manchem Falle natürlich gerne in der Erbfolge haben, ohne die Mischpoke von der Seite der Kindsmutter mit an den Hals zu kriegen.

Gruß, Karin

Moin auch!
als mein Sohnemann 1995 geboren wurde, war der Ablauf folgendermaßen: Als meine Frau (damals Freundin!) schwanger war, habe ich vorab die Vaterschaft auf dem Standesamt und beim Jugendamt anerkannt. Nach der Geburt wurde Sohnemann einfach beim Standesamt angemeldet und erhielt erstmal den Nachnahmen meiner Frau. Meine Frau hat noch so ein Formular ausgefüllt, damit ich kein Unterhalt zahlen brauchte weil wir im selben Haushalt lebten. Nach der Hochzeit bekamen wir ein Schreiben vom Jugendamt in dem uns mitgeteilt wurde das die Vaterschaft durch die Hochzeit nun legitimiert sei und Sohnemann nun meinen (unseren) Nachnahmen trägt. Mit diesem Schreiben habe ich dann sogar eine neue Geburtsurkunde erhalten in der „neue“ Nachnahme eingetragen war.

LG
Andreas
(@Mod: Ich hoffe, dass dieser Erfahrungsbericht nicht gegen die FAQ 1129 verstößt! Falls doch: Entschuldigung!)