wie wir alle wissen, müssen ehepaare die ein kind adoptieren möchten bestimmte voraussetzungen erfüllen. ebenfalls ist es verboten, ein kind zu verkaufen.
aber gibt es in deutschland ein gesetz, dass eine mutter verpflichtet, das eigene kind auch groß zuziehen?
nehmen wir folgenden fall an: eine mutter gibt ihr baby an die eigenen eltern oder geschwister ab, und „verschwindet“ dauerhaft. hier könnte doch sehr wahrscheinlich von amtswegen nichts unternommen werden. das kind wächst eben bei oma und opa oder den geschwistern auf.
wie aber würde es aussehen, wenn die frau das kind einem „befreundeten“ - um nicht zu sagen fremden ehepaar überlässt? wäre dies strafbar? wenn ja, worin würde juristisch der unterschied liegen.
gruß kp