Baby verschenken

wie wir alle wissen, müssen ehepaare die ein kind adoptieren möchten bestimmte voraussetzungen erfüllen. ebenfalls ist es verboten, ein kind zu verkaufen.

aber gibt es in deutschland ein gesetz, dass eine mutter verpflichtet, das eigene kind auch groß zuziehen?

nehmen wir folgenden fall an: eine mutter gibt ihr baby an die eigenen eltern oder geschwister ab, und „verschwindet“ dauerhaft. hier könnte doch sehr wahrscheinlich von amtswegen nichts unternommen werden. das kind wächst eben bei oma und opa oder den geschwistern auf.

wie aber würde es aussehen, wenn die frau das kind einem „befreundeten“ - um nicht zu sagen fremden ehepaar überlässt? wäre dies strafbar? wenn ja, worin würde juristisch der unterschied liegen.

gruß kp

Auch ein nettes Hallo,

wie wir alle wissen, müssen ehepaare die ein kind adoptieren
möchten bestimmte voraussetzungen erfüllen. ebenfalls ist es
verboten, ein kind zu verkaufen.

aber gibt es in deutschland ein gesetz, dass eine mutter
verpflichtet, das eigene kind auch groß zuziehen?

Ist das eine ernsthafte Frage?

nehmen wir folgenden fall an: eine mutter gibt ihr baby an die
eigenen eltern oder geschwister ab, und „verschwindet“
dauerhaft. hier könnte doch sehr wahrscheinlich von amtswegen
nichts unternommen werden. das kind wächst eben bei oma und
opa oder den geschwistern auf.

Und das Amt gibt dazu seinen „Segen“, denn ohne ein Urteil des Gerichts kann weder Oma noch Geschwister das Kind erziehen und sorgebrechtigt sein.

wie aber würde es aussehen, wenn die frau das kind einem
„befreundeten“ - um nicht zu sagen fremden ehepaar überlässt?
wäre dies strafbar?

Ja.

Schönen Tag noch.

Hi
warum wäre das strafbar?
Und wer macht sich strafbar-die Mutter, die Leute die das Kind aufziehen oder alle beide?

viele Grüße
Susanne

wie wir alle wissen, müssen ehepaare die ein kind adoptieren
möchten bestimmte voraussetzungen erfüllen. ebenfalls ist es
verboten, ein kind zu verkaufen.

aber gibt es in deutschland ein gesetz, dass eine mutter
verpflichtet, das eigene kind auch groß zuziehen?

Ja, das Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 :
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

nehmen wir folgenden fall an: eine mutter gibt ihr baby an die

eigenen eltern oder geschwister ab, und „verschwindet“
dauerhaft. hier könnte doch sehr wahrscheinlich von amtswegen
nichts unternommen werden. das kind wächst eben bei oma und
opa oder den geschwistern auf.

Doch GG Art. 6 Abs.2 Satz 2 : Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

wie aber würde es aussehen, wenn die frau das kind einem
„befreundeten“ - um nicht zu sagen fremden ehepaar überlässt?
wäre dies strafbar? wenn ja, worin würde juristisch der
unterschied liegen.

Da gibt es keinen. Die erziehungsberechtigten Eltern haben sich um ihre Brut selbst zu kümmern.
http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/171.html

Im übrigen übersiehst du bei deiner Fallgestaltung beharrlich, dass jedes Kind auch einen Vater hat, einen Vater mit Pflichten und mit Rechten in Bezug auf das Kind. Deswegen kommt evtl. auch noch

http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html

in Betracht.

Gruß
smalbop

Ist das eine ernsthafte Frage?

durchaus

Und das Amt gibt dazu seinen „Segen“, denn ohne ein Urteil des
Gerichts kann weder Oma noch Geschwister das Kind erziehen und
sorgebrechtigt sein.

in deutschland gibt es doch sicherlich sehr viele kinder, die dauerhaft bei oma und opa leben, ohne dass die mutter vor ort ist.
sorgerecht hin oder her, dass bleibt bei der mutter.
und wenn es erforderlich sein sollte, dass die mutter etwas unterschreibt -einschulung oder operation - kommt sie eben. ist dies rechtlich nicht möglich? kann ich mir nicht vorstellen.

gruß

hallo

http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html

hier geht es um die unterhaltspflicht!

http://dejure.org/gesetze/StGB/171.html

auch das hat mit der fallstellung nichts zu tun. das kind ist doch keiner gefahr ausgesetzt wenn es bei den großeltern aufwächst. und auch eine nachbarin kann das kind doch liebevoll großziehen.

kp

dauerhaft. hier könnte doch sehr wahrscheinlich von amtswegen
nichts unternommen werden. das kind wächst eben bei oma und opa oder den geschwistern auf.

Und wie ! Das Jugendamt würde sich sehr für diesen Fall interessieren.

wie aber würde es aussehen, wenn die frau das kind einem „befreundeten“ - um nicht zu sagen fremden ehepaar überlässt?

Da würde das Jugendamt mit Sicherheit mit richterlicher Unterstützung eingreifen. Man kann mit seinen Kindern nicht machen, was man will.

dann gib es mir! Dem Kinde zu liebe! owT
VG René

anwesenheitspflicht

dauerhaft. hier könnte doch sehr wahrscheinlich von amtswegen
nichts unternommen werden. das kind wächst eben bei oma und opa oder den geschwistern auf.

Und wie ! Das Jugendamt würde sich sehr für diesen Fall
interessieren.

und dann steckt das jugendamt das kind in ein heim???
dem zufolge müsste es ja eine gesetzliche vorgabe geben, zu wieviel prozent eine mutter anwesend sein müsste.

gruß kp

Hallo

http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html

hier geht es um die unterhaltspflicht!

Ja, und der entzieht sich die Mutter nicht, wenn sie unter Zurücklassung des Kindes unbekannt verzieht?!

http://dejure.org/gesetze/StGB/171.html

auch das hat mit der fallstellung nichts zu tun. das kind ist
doch keiner gefahr ausgesetzt wenn es bei den großeltern
aufwächst. und auch eine nachbarin kann das kind doch
liebevoll großziehen.

Kann, muss aber nicht. Und falls nicht: § 171 StGB.

smalbop

sorgerecht hin oder her, dass bleibt bei der mutter.

In der deutschen Rechtsordnung gehen aber Rechte mit Pflichten einher. Das heißt, das Sorgerecht ist auch eine Sorgepflicht. Und auf letztere kann man nicht einfach verzichten.

Was ist mit Baby-Klappe am Krankenhaus?
Hallo.
Wenn Baby verschenken strafbar ist, dann ist die Baby-Klappe eine Aufforderung für eine kriminelle Handlung?
Gruß michael.

Es gibt viel Papierkram, der das Kind betrifft, und wo immer irgendwo steht „Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten“ bzw. „Sorgeberechtigten“.

Damit entfällt die Möglichkeit, dass die Mutter einfach so verschwindet. KiTa, Schule, Hort, Kindergeld, medizinische Versorgung, … - überall würde offenbar werden, dass kein Sorgeberechtigter für das Kind vorhanden ist. Dann übernimmt zunächst „das Amt“ die Vormundschaft und entscheidet, wer geeignet ist, das Sorgerecht zu erhalten.

Einfach so unter der Hand is nich.

Gruß,
KHK