Babysitter und die Verantwortlichkeit

Hallo, zusammen,

Kann mir jemand sagen, wie alt ein Babysitter sein muss, damit ich nicht wegen Vernachlässigung der elterlichen Aufsichtspflicht belangt werden kann, wenn ich diesem mein Kind überlasse und dem Kind in dieser Zeit etwas passiert? Oder ist das vollkommen egal?

Gruß, die Elbin

hi
soweit ich weiss kann man nur volljährige für Ihr handeln verantwortlich machen. Somit müsste die Anwort +18 sein.

me

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Das Thema ‚Aufsichtspflicht‘ ist nicht ganz einfach und sehr komplex. Es kommt auch immer darauf an, was du dem Babysitter in welchem Alter zutrauen kannst. Juengere Babysitter koennen Gefahrenlagen manchmal noch nicht so gut einschaetzen und Unfaelle passieren schlichtweg durch Ueberforderung. In diesem Fall werden die Eltern belangt, da sie den Babysitter und seine Faehigkeiten ueberschaetzt haben.
Steht jedoch ein 17jaehriger Babysitter neben dem 4jaehrigen Kind waehrend es zu hoch auf den Baum klettert und runterfaellt, wird auch der Babysitter zur Rate gezogen, da er aufgrund seines Alters und Reife faehig sein sollte, Gefahrenlagen dieser Art zu erkennen und zu vermeiden.
Es ist daher wichtig, den Babysitter gut zu kennen, um seine Faehigkeiten richtig einschaetzen zu koennen und herauszufinden inwiefern man ihm sein Kind anvertrauen kann.

Hallo, zusammen,

Kann mir jemand sagen, wie alt ein Babysitter sein muss, damit
ich nicht wegen Vernachlässigung der elterlichen
Aufsichtspflicht belangt werden kann, wenn ich diesem mein
Kind überlasse und dem Kind in dieser Zeit etwas passiert?
Oder ist das vollkommen egal?

Gruß, die Elbin

Hallo,

Ich habe dazu folgendes gefunden:
"Grundsätzlich liegt die Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen bei den Eltern.

Durch Vertrag kann sie auch beispielsweise auf den Babysitter übertragen werden. Diese Übertragung muss nicht ausdrücklich oder schriftlich geschehen, sie kann auch mündlich und stillschweigend sein. Zu empfehlen sind allerdings schriftliche Vereinbarungen.

Ist der Babysitter selbst minderjährig, müssen dessen eigene Eltern mit der Übertragung der Aufsichtspflicht auf ihr Kind einverstanden sein."

Quelle: http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5…

Oder auch hier gibt es Info’s
http://www.kija-noe.at/themen/aufsichtspflicht.html
http://www.kinderanwaltschaft.at/all_rights/i_aufsi.htm

Ich persönlich würde nur Babysitter einstellen, die über 16 sind, da das Verantwortungsbewusstsein doch größer ist, als bei Kindern.

Gruß
Tato

Hi,

also ich habe, während früher meine Freunde Zeitung ausgetragen haben oder sich mir rasenmähen das Taschengeld aufgebessert haben, auf die lieben Kleinen aus der Nachbarschaft aufgepasst und war noch unter 10 als ich damit anfing.

Ich glaube nicht, dass man es vom Alter abhängig machen sollte, vielmehr ist es eine Vertrauensfrage wem ich mein heiligstes zeitweise überlasse.

Auch wenn der Ursprung der Frage auf die rechtliche Seite abgezielt ist, denke ich, dass Eltern sich immer Vorwürfe machen würden, sofern in der Zeit etwas schlimmes passiert. Ausnahme wäre wohl wenn es jemand ist, dem man vertraut wie zum Beispiel seinem eigenen Partner.

Auch ist es eine Frage ob der Babysitter nur anwesend ist, während das Kind schon schläft oder es tagsüber zu betreuen ist. Wenn man mal von dem „normalem“ Babysitten ausgeht, so kenne ich es so, dass die Eltern abends etwas vor haben und der Sitter das Kind vielleicht noch bettfertig macht, ggf. noch mit ihm zu abend isst. Was ich damit sagen will, so lange wie sich um einen Freundschaftsdienst oder Nachbarschaftshilfe handelt sollte es keine Frage des Rechts sein, vielmehr des Vertrauens.

Wenn es aber Fremde sind, bin ich auch der Meinung, dass man die Rechte und Pflichten klar definieren muss.

lG
Me

Ich persönlich würde nur Babysitter einstellen, die über 16

sind, da das Verantwortungsbewusstsein doch größer ist, als
bei Kindern.

Gruß
Tato

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