Hallo!
Man bekommt eine Nanny. Mit ihr ist vereinbart folgendes - sie betreut das Kind an Werktagen 3 St., in den Ferien den ganzen Arbeitstag plus springt ein, wenn nötig. Dafür wohnt sie bei der Familie.
Nun die Frage:
Wie gestaltet man diese Beziehung am besten?
Mietvertrag? (dann ist das Babysitten die Miete/ Und geht das überhaupt, wenn Anzahl der Stunden nicht festgelegt ist)
Dienstleistungsertrag? Dann ist die Bezahlung unklar, das kann wohl das Recht zum Wohnen nicht sein, oder?
Und wie formuliert man das mit der offenen Anzahl der Stunden, man möchte sie absichtlich nicht begrenzen (im Einverständnis).
Danke im Voraus!
Servus,
das ist sicherlich ein Dienstvertrag und ziemlich klar ein Arbeitsvertrag, da weisungsgebunden gearbeitet wird.
In diesem Fall muss bei wechselnder Zahl der Wochenstunden eine Mindestzahl (hier 15 Wochenstunden) vereinbart werden. Freie Wohnung bzw. freie Kost und Wohnung ist bei Arbeitsverträgen für Hauspersonal und in der Landwirtschaft üblich und weit verbreitet.
Um das Risiko von sehr dicken späteren Zahlungen wegen Scheinselbständigkeit auszuschließen, sollte gegebenenfalls vor Beginn der Beschäftigung ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden.
Rechtzeitig vor Beginn benötigt der Haushalt als Arbeitsgeber eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit und eine Steuernummer für das Abführen der Lohnsteuer vom Finanzamt.
Schöne Grüße
MM
Servus,
die Gefälligkeit ist Arbeit - unabhängig davon, ob sie mit Geld, mit Essen oder mit Wohnen bezahlt wird.
Und Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht gelten auch, wenn Arbeit mit Wohnen bezahlt wird; wobei übrigens der Mindestlohn für 13 h / Woche die ganze Sache noch recht einfach verwaltbar („Haushaltsscheckverfahren“) und mit stark ermäßigter Sozialversicherungs- und Steuerbelastung macht. Aber mehr darf es dann halt nicht werden.
Schöne Grüße
MM
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Danke.
Und wieso kann man nicht das ganze als Mietvertrag gestalten, wo die Miete gegen die Gefälligkeit erlassen wird, oder wo als Miete bestimmte Leistung entgegengebracht wird?