Bachelor, Studiengebühren und Co

Hallihallohallöle,

zwei Fragen, die mich zur Zeit bewegen, an Euch. An unserer Universität soll in den Geisteswissenschaften das Bachelor-Master-Modell eingeführt werden, was ich persönlich als fragwürdig erachte. Es wird nun immer seitens der Profs argumentiert, dass alles ohnehin beschlossene Sache und „Weisung von oben“ wäre. Meine Frage: Ist Lehre autonom oder nicht; kann oder könnte das Thüringische Bildungsministerium tatsächlich solche „Weisungen“ geltend machen oder verarscht man mich hier?

Darüber hinaus ist mir ein wenig unklar, wie unsere Bundesbildungsministerin ein Gesetz durchbringen kann, dass Studiengebühren zukünftig mehr oder minder legalisiert (siehe www.gute-bildung.de), wo doch in Artikel 5, glaube ich, war es, des Grundgesetzes von einer „Freiheit der Lehre“ die Rede ist. Interpretiere ich das Grundgesetz falsch?

Wer weiss was?

Vielen Dank
von Jens

Hallo Jens,

die Prüfungsordnungen an Uni´s und FH´s werden vom
Studienausschuß gebastelt. Da steht dann auch drinn, welche
Abschlüsse man bekommt.
Die Prüfungsordnung wird immer für einen Zeitraum erstellt und
alle die in einer Prüfungsordnung gestartet haben werden nach
dieser Prüfungsordnung unterrichtet.
Der Studienausschuß setzt sich übrigens auch aus Mitglieder der
Fachschaft zusammen, also Studenten…

Gruß Mike

PS: Wenn eine Prüfungsordnung verabschiedet ist, dann ist es
vorbei mit dem dran rütteln.
Dann geht es nur noch über den Prüfungsausschuß, welcher aber
an so elementaren Dingen, wie dem Abschluß wohl nichts ändert.

Hallo Jens,

zwei Fragen, die mich zur Zeit bewegen, an Euch. An unserer
Universität soll in den Geisteswissenschaften das
Bachelor-Master-Modell eingeführt werden, was ich persönlich
als fragwürdig erachte. Es wird nun immer seitens der Profs
argumentiert, dass alles ohnehin beschlossene Sache und
„Weisung von oben“ wäre. Meine Frage: Ist Lehre autonom oder
nicht; kann oder könnte das Thüringische Bildungsministerium
tatsächlich solche „Weisungen“ geltend machen oder verarscht
man mich hier?

Maja, die Lehre ist autonom, aber wenn das Ministerium ein Paar Stellen in Aussicht und/oder sonst. Geld in Aussicht stellt, wenn … . Der Uni ist es freigestellt sich so locken zu lassen. Das Argument ‚es ist sowieso schon beschlossen‘ ist i.d.R. ein rein taktisches um Gegner zu entmutigen.

Darüber hinaus ist mir ein wenig unklar, wie unsere
Bundesbildungsministerin ein Gesetz durchbringen kann, dass
Studiengebühren zukünftig mehr oder minder legalisiert (siehe
www.gute-bildung.de), wo doch in Artikel 5, glaube ich, war
es, des Grundgesetzes von einer „Freiheit der Lehre“ die Rede
ist. Interpretiere ich das Grundgesetz falsch?

Die Freiheit bezieht sich auf die Meinungsfreiheit, d.h. jeder Prof darf lehren, was ihm lustig ist (wenn er nicht gerade in Dachsen als Juraprof. eine Hausarbeit vergibt). Die Freiheit der Lehre bezieht sich nicht auf das Geld. Hier greift eher der Gleichheitsgrundsatz (keine Benachteiligung … wg. soz. Status - obwohl hier weite Interpretationsspielräume existieren).

Tschuess Marco.