Hallo,
folgende Fall:
Es wurde ein Bachelor-Studium (Erststudium) von 2009 - 2012 absolviert und ein Masterstudium von 2013 - 2015 (Zweitstudium)
Nun wurde eine Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2016 erlassen und es sind halt diverse Kosten entstanden.
Nun die erste Frage:
Kann ich überhaupt noch die Kosten für das Bachelorstudium (2009 - 2012) und / oder für das Masterstudium (2013 - 2015) steuerlich geltend machen oder anrechnen? Ich hab gelesen das geht prinzipiell auch rückwirkend für ganz sicher 4 Jahre und wahrscheinlich auch 7 Jahre?
Und nun die zweite Frage:
Kann ich bei meinem Einkomenssteuerbescheid für das Jahr 2016 jetzt die einmonantige Einspruchsfrist in Anspruch nehmen und dann eben noch die Kosten für eins oder beide Studienzeiten anrechnen also quasi die Ausgabenseite versuchen zu erhöhen um die Steuerschuld damit nachträglich noch zu minimieren oder ist der Zug dafür jetzt abgefahren?
Und dritte Frage:
Wenn das jetzt prinzipiell machbar ist mit den Studienkosten absetzen und jetzt auch für das Jahr 2016 nachträglich nach vorläufig gültigen Steuerbescheid: Unter welchen Punkten oder wie soll das abgesetzt werden? Als Werbungskosten? Als Sonderausgaben? Hab gehört da gibt es auch Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium?
Würde mich sehr über qualifizierte Anworten freuen!