Bachelor- und / oder Masterstudium Kosten absetzen auf bereits erteilten Einkommenssteuerbescheid

Hallo,

folgende Fall:

Es wurde ein Bachelor-Studium (Erststudium) von 2009 - 2012 absolviert und ein Masterstudium von 2013 - 2015 (Zweitstudium)

Nun wurde eine Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2016 erlassen und es sind halt diverse Kosten entstanden.

Nun die erste Frage:
Kann ich überhaupt noch die Kosten für das Bachelorstudium (2009 - 2012) und / oder für das Masterstudium (2013 - 2015) steuerlich geltend machen oder anrechnen? Ich hab gelesen das geht prinzipiell auch rückwirkend für ganz sicher 4 Jahre und wahrscheinlich auch 7 Jahre?

Und nun die zweite Frage:
Kann ich bei meinem Einkomenssteuerbescheid für das Jahr 2016 jetzt die einmonantige Einspruchsfrist in Anspruch nehmen und dann eben noch die Kosten für eins oder beide Studienzeiten anrechnen also quasi die Ausgabenseite versuchen zu erhöhen um die Steuerschuld damit nachträglich noch zu minimieren oder ist der Zug dafür jetzt abgefahren?

Und dritte Frage:
Wenn das jetzt prinzipiell machbar ist mit den Studienkosten absetzen und jetzt auch für das Jahr 2016 nachträglich nach vorläufig gültigen Steuerbescheid: Unter welchen Punkten oder wie soll das abgesetzt werden? Als Werbungskosten? Als Sonderausgaben? Hab gehört da gibt es auch Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium?

Würde mich sehr über qualifizierte Anworten freuen!

Bei Antragsveranlagung (und um die dürfte es sich handeln) geht es für vier Jahre, wenn noch kein Steuerbescheid da ist.

Du kannst den Bescheid noch einmal durch einen Einspruch „öffnen“, das hat aber für den Verlustvortrag keine Auswirkung, denn du kannst auch einfach Einkommensteuererklärungen für 2013, 2014 und 2015 abgeben, dabei den Antrag auf Verlustfeststellung mit Verlustvortrag stellen. Der 2016er-Bescheid ist dann nach §175 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 AO zu ändern, dies sollte von Amts wegen erfolgen.

Wenn du für 2016 noch Studienkosten geltend machen willst, dann musst du natürlich den Weg über das Einspruchsverfahren gehen. Die Studienkosten des Zweitstudiums sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Erstausbildung wäre Sonderausgaben).

Okay sorry wenn ich nicht alles genau verstanden habe, aber kann man jetzt für die EKS 2016

den Einspruch erheben und die Kosten für ein Masterstudium von 2013 - 2015 für die EINE EKS 2016 absetzen als wie du geschrieben hast: „Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit“? Wobei sich die Einkünfte dann auf das Jahr 2016 beziehen und nicht auf die Jahre 2013 bis 2015? Sondern halt nur die Ausgaben aus den Jahren 2013 bis 2015?

Und wieso nur Werbungskosten für Einkünfte aus NICHTselbstständiger Arbeit? Also wenn man sowohl in den Jahren 2013 - 2015 als auch 2016 nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und NICHT durch NICHTselbständige Arbeit/Festanstellung bezogen hätte, würde das jetzt nichts bringen???

Nö. Sondern:

Ergänzend: „Antrag auf Verlustfeststellung mit Vortrag“ bedeutet soviel wie „Antrag auf Begrenzung des Verlustrücktrages auf 0“ - unter diesem Stichwort ist der auch im Formular zu finden.

Schöne Grüße

MM

Aber was wenn für 2013, 2014 und 2015 schon eine EKS gestellt wurde aber damals die Einnahmen unter der Grenze lagen, wo überhaupt EKS hätte bezahlt werden müssen.

Also macht das da jetzt überhaupt Sinn?

Ich versteh ansonsten nicht, wie man die Kosten des Masterstudiums von 2013 - 2015 in die EKS 2016 noch unterbringen kann?

Servus,

ich weiß nicht, was „eine EKS stellen“ ist.

Aber es gibt sicher Leute, die Dir da weiterhelfen können, auch wenn Du Deine Geschichte von hinten durch die Brust ins Auge erzählst.

Falls Du meinen solltest, dass für die drei genannten Jahre bestandskräftige ESt-Bescheide vorliegen (was für Einkünfte sind denn da eigentlich veranlagt worden - ich denke, Du hast ungefähr sieben Jahre lang studiert?): Tja, dann hast Du gelitten. Macht aber nichts, weil ja offenbar andere, positive Einkünfte in diesen Jahren vorlagen, die zuerst mit den jetzt entdeckten Verlusten verrechnet würden - Du hast also nichts damit verloren, dass es Dir erst Jahre später einfällt, was Du hättest machen können.

Schöne Grüße

MM

Also ich hab in dem Fall mal beim Finanzamt angerufen und nachgefragt:

Da von 2013 - 2015 ja eine EKS abgegeben wurde, weil zu der Zeit noch das Masterstudium lief, meinte die Finanzbeamtin ist die Einspruchsfrist schon lange abgelaufen und ich kann diese Bescheide nicht mehr ändern.

Dazu kommt noch, dass in diesen Jahren die Einnahmen noch weit unter dieser 8800 Euro Einkommenssteuergrenze lagen und dementsprechend auch nicht die Mühe gemacht wurde irgendwelche Ausgaben einzuberechnen in die jeweiligen Einkommenssteuerbescheide.

Dann meinte die Beamtin noch, dass ich eh nur die Kosten hätte absetzen können, wenn die Ausgaben größer als die Einnahmen in diesen Jahren wären und ich dann den Verlustvortrag auf das nächste Jahr hätte schreiben können.

Also ist es jetzt wohl wirklich unmöglich die Kosten für das Studium abzusetzen?

Tja, da Du hier eh niemandem glaubst, wirst Du wohl mit der Aussage der Beamtin leben müssen.

Die hat nichts anderes erklärt als das, was Dir in diesem Thread bereits von zwei Leuten ausführlich erläutert worden ist - nur, dass eben mit diesem überflüssigen Anruf Arbeitszeit einer Landesbediensteten und damit öffentliche Mittel „leer“ verbraten worden sind.

Aber die Beamtin weiß ja auch, was eine „EKS“ sein soll. Ich weiß es nicht.

Schöne Grüße

MM