Bachsanierung

Hallo liebe Community,

auf einem Erbpachtgrundstück fießt ein Bach dessen Ufer sanierungsbedürftig sind weil die Gefahr besteht, dass sonst ein Fundament unterspült wird.
Frage: Muss die untere Wasserbehörde involviert werden, weil es für die Baumaßnahmen einer Genehmigung bedarf?

Danke und Gruß
d.

Ohne deinen Fall genau zu kenne, JA, sehr wahrscheinlich.

Und was für ein Fundament ? vom Haus nehme ich mal an nicht, denn so dicht kann es wohl nicht stehen ?

Rufe dort an, bitte um einen Ortstermin oder gehe selbst hin, mache gute und aussagekräftige Fotos, nimm Lageplan (mit den Gebäuden in Lage zum Bach) mit und schildere deine geplanten Maßnahmen, wie Du dem Unterspülen vorbeugen willst ( Spundwand, Kiesaufschüttung o.ä.)

Die Untere Wasserbehörde, ggf. könnte auch die Untere Naturschutzbehörde zuständig sein, befindet sich am Sitz des Landkreises.

MfG
duck313

Ja, er hatte im anderen Beitrag etwas von einer Brücke geschrieben, ich nehme an, dass es um die geht.

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