Hallo liebe Community,
auf einem Erbpachtgrundstück fießt ein Bach dessen Ufer sanierungsbedürftig sind weil die Gefahr besteht, dass sonst ein Fundament unterspült wird.
Frage: Muss die untere Wasserbehörde involviert werden, weil es für die Baumaßnahmen einer Genehmigung bedarf?
Danke und Gruß
d.