Hallo!
Mein Haus steht direkt an einem Fluss(Blies) die auch gleichzeitig meine Grundstücksgrenze ist.
Wenn es ein paar Tage stark Regent steigt die Blies bedingt durch eine engstelle, über die Ufer und überflute ein teil meiner Wiese (sind knapp 2000qm). Dummerweise hat auch mein Grundstück dort eine senke.
Darf ich dort am Flussufer einen kleinen Wall errichten um das zu verhindern?
Hallo,
Wenn es ein paar Tage stark Regent steigt die Blies bedingt durch eine engstelle, über die Ufer und überflute ein teil meiner Wiese (sind knapp 2000qm). Dummerweise hat auch mein Grundstück dort eine senke.
Darf ich dort am Flussufer einen kleinen Wall errichten um das zu verhindern?
Was? Dass dort eine Senke ist? Dann vielleicht eher die Senke zuschütten?
Meine topografischen Kenntnisse verlassen mich leider bei der Blies. Ich vermute aber mal ganz stark, dass niemand einfach so in den natürlichen Wasserhaushalt eingreifen darf. Wie es sich für Deutschland gehört, sind da bestimmt mindestens drei Behörden zuständig, die auf vollkommen verschiedenen Grundlagen darüber eintscheiden dürfen.
Grüße
Hallo
Ich vermute aber mal ganz stark, dass niemand einfach so in den natürlichen Wasserhaushalt eingreifen darf. Wie es sich für Deutschland gehört, sind da bestimmt mindestens drei Behörden zuständig, die auf vollkommen verschiedenen Grundlagen darüber eintscheiden dürfen.
Aber man kann doch bestimmt einen Wall so errichten, dass er nicht direkt am Flussufer ist, sondern auf dem eigenen Grundstück. Das müsste man doch dürfen. Und das wäre bestimmt sowieso günstiger für die Haltbarkeit des Walles.
Viele Grüße
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einfach Überschwemmungsfläche funktionsunfähig machen darf. Der Bach war vermutlich vor einer Bebauung oder einem Grundstückskauf da. Man wusste, was man tat.
vnA
Hallo,
da deine Frage wahrscheinlich gelöscht wird (FAQ:1129), eine sehr allgemeine Antwort: Schau in das Wasserhaushaltsgesetz und in das betreffende Landeswassergesetz! Wie ich aus Wikipedia erfahren habe, sind die Blies und Teile ihrer Auen FFH-Schutzgebiet (europäischer Naturschutz).
Aufschüttungen (auch das Ausfüllen einer Senke) können auch baurechtlich „interessant werden“. Mir fallen auch noch andere Gesetze ein, die zu beachten wären.
Frage am besten bei der Untere Wasserbehörde nach (Landkreis oder kreisfreie Stadt). In einem Forum wirst du kaum weiterkommen.
Grüße
Ulf
Hallo,
Ich vermute aber mal ganz stark, dass niemand einfach so in den natürlichen Wasserhaushalt eingreifen darf. Wie es sich für Deutschland gehört, sind da bestimmt mindestens drei Behörden zuständig, die auf vollkommen verschiedenen Grundlagen darüber eintscheiden dürfen.
Aber man kann doch bestimmt einen Wall so errichten, dass er nicht direkt am Flussufer ist, sondern auf dem eigenen Grundstück. Das müsste man doch dürfen. Und das wäre bestimmt sowieso günstiger für die Haltbarkeit des Walles.
Rein praktisch wäre die Frage, welchen Sinn ein solcher Wall allein auf dem eigenen Grundstück hätte. Wasser ist ja bekanntlich recht flexibel und läuft dann eben an den Enden eines solchen begrenzten Walls herum.
Rechtlich wird wohl sowas wie das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze usw. zu beachten sein. Man kann eben auch auf seinem Grundstück nicht einfach machen, was man will. Schon gar nicht in Deutschland.
Grüße
Der Webseite www.blesa.de habe ich entnommen, dass die Blies im Saarland liegt. Als Rheinland-Pfälzer, der als Ingenieur jedoch mit wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu tun hat, kenne ich die Behörden im Saarland nicht exakt. Daher zunächst die Antworten nach der Bundesgesetzgebung:
Gem. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 5, Abs. 1, Nr. 4, sind Veränderungen die „eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses (nach sich ziehen) zu vermeiden“.
Weiter in Abs. 2:
(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Im Klartext: Eine Aufschüttung am Ufer, eine Zuschüttung einer Senke im Überschwemmungsbereich und jede andere Änderung im Bereich des Gewässers stellt eine nicht zulässige und strafbare Handlung da.
Für die Gewässer ist die Obere Wasserbehörde zuständig. Welche dies im Saarland ist, kann ich leider nicht sagen, lässt sich jedoch bestimmt über das Internet (Behördenführer Saarland?) herausfinden. An diese würde ich mich wenden und um Hilfe bitten.
Viele Erfolg
Ingenieurbüro L.O.P., Worms
www.lop-ingenieure.de
Vielen Dank für die Infos