Bachverlauf durch ausgraben verändern

Hallo Forum,

hier ein erfundenes Szenario:

Angenommen zwischen 2 Grundstücken verläuft ein Bach der nur einmal im Jahr Wasser führt dann aber recht heftig ca 5 Tage…

Angenommen der eine Grundstückseigentümer baute eine Betonmauer entlang seines Grundstückes da der Bach die alte Sandsteinmauer langsam wegriß.Der Bach liegt ca 1m unterhalb seines Grundstückes…
Dem anderen Grundstückseigentümer dessen Grundstück mit einer 3m hohen Sandsteinmauer die die andere Seite des Baches säumt kommt das Wasser nicht zu nahe da sehr viel Dreck angeschwemmt wurde und deshalb ein kleines Wall entstand… Der Bach liegt ca 3m unterhalb seines Grundstückes.

Da beim installieren der Betonmauer wohl etwas geschlampt wurde ist es so dass das Wasser die neue Mauer langsam unterspült…

Wenn nun der Grundstückseigentümer mit der Betonmauer auf die Idee kommt das Bachbett so auszuheben dass das Wasser einen neuen Weg nehmen wird. Und zwar so dass das Wasser gegen die Sandsteinmauer des anderen läuft…

Ist das so in ordnung? Kann der Sandsteinmauer Besitzer da irgendwas machen.

Daniel

Hallo,
ist der „Bach“ ein eigenes Grundstück und gehört dieses eventuell der Gemeinde? Gehört der Bach zu einem der beiden Grundstücke oder ist die Bachmitte die Grenze?
Es gibt Landeswassergesetze. In welchem Bundesland spült der Bach?
Grüße
Ulf

Hallo Daniel,

wie Ulf schon schrieb, Frage ist:
Wo ist die Katastergrenze des Baches und wem gehört das Grundstück?
Auf jeden Fall müssen die Nachbarn die Grenze des Baches einhalten, bzw. die Grenze des eigenen Hausgrundstücks einhalten, falls der Bach kein eigenes Grundstück hat.

Unter Einhaltung der Grenzen kann der Bach theoretisch verlegt werden.

Aber gerade weil es sich um einen Starkwasserabfluß handelt, muß darauf geachtet werden, daß der Abflußquerschnitt nicht verringert wird.
Wenn es sich um ein klassifiziertes Gewässer handeln würde, müßte die Verlegung bei der Wasserbehörde beantragt und von dieser genehmigt werden.

Gruß Steffi

Hallo Daniel,

dazu solltest du einmal die untere Wasseraufsichtsbehörde kontaktieren…

Hier in NRW gibt es klare gesetzliche Regelungen bezüglich fließender Gewässer…dabei ist es unerheblich,ob diese das ganze Jahr Wasser führen oder nur zur Schneeschmelze…

gruß

Frank