Backen für Nachbarn - problemlos?

Ich habe eine Idee, und zwar dachte ich, ich könnte in der Nachbarschaft einen Back-Service anbieten. Habe mir gedacht die Nachbarn können bis SA Mittag ihre Bestellung (mit Bestellschein) abgeben und sie können dann am Sonntag Mittag ihre Leckereien abholen. Gegen einen kleinen Preis.
Da unser Bäcker keine schönen Kuchen hat, würde es bestimmt gut ankommen.

Nun meine Frage: kann ich so was bedenklos anbieten, oder muss ich dafür auch ein Gewerbe anmelden, oder dem Gesundheitsamt melden?

Hallo ratbir2

Nehme schon an, dass …
Ich kenne die deutschen Vorschriften nicht, es wird aber bei euch ähnlich sein wie in der Schweiz.
Zuerst vor allem mal Verbotsschilder besorgen :smile::
Hundeverbot, Rauchverbot, abgedeckte Produktauslage, Backearen müssen einzeln verpackt sein (wegen Betatschen) usw.

Good luck und viel Erfolg!

DL in CH-U.

ja, melden ist in D erforderlich. Fragen Sie die Ämter direkt und die Handwerkskammer und die IHK.

Es kommt darauf an, wieviel du damit umsetzt, sicher ist, ein Kleingewerbe anzumelden bei deiner Gemeinde, ,bis zu einem gewissen Umsatz bist du dann Mehrwertsteuerbefreit. Hier ein Link zur Steuergrenze
http://srbg.de/keine-steuerpflicht-fuer-einkommen-un…
Deine Gemeinde wird dir sagen können, ob du Voraussetzungen vom Gesundheitsamt oder anderen brauchst
Schönen Gruß
Helmut

Hallo,
bis zu einem kleinen Betrag, ist das durchaus Nachbarschaftshilfe. Da es aber immer Neider gibt, wird man das mit Argusaugen beobachten und deshalb würde ich zum Finanzamt gehen und beim Sachbearbeiter nachfragen. Dann erlebt man keine bösen Überraschungen und ist genau informiert.
Ist übrigens eine sehr schöne Idee!

Liebe Grüße

Angelika

jede gewerbliche Tätigkeit muss angemeldet werden.

Gruß
MB

Besser Du fragst beim Gewerbeamt, es gibt vielleicht auch die Möglichkeit, dies als eine Art Verein anzumelden, oder so ähnlich, wenn daraus kein Gewinn erzielt werden soll.

LG
Enrico

Hallo Frager/in,
das hört sich interessant an und sollte auch eher als eine nette Zusatzgeldquelle, denn ein dauerhaft tragfähiges Gewerbe zu bezeichnen sein, es sei denn, die Nachfrage wird entsprechend größer.
Doch ungeachtet dessen ist jede Aktivität, die darauf abzielt, Ware oder Dienstleistung gegen Geld abzugeben/anzubieten, per se eine gewerbliche Tätigleit, die der Anmeldung und Beachtung aller rechtlichen/gesetzlichen Vorschriften bedarf.

Wer gewerblich mit der Herstellung von Lebensmitteln beschäftigt ist, und/oder dem Verkauf von offener Frischware, muss ein Gesundheitszeugnis vorweisen können.
Von den regionalen Handelskammern werden Grundkurse mit Teilnahmezertifikaten (auch bekannt als „Bulettenschein“) angeboten, die (meines Wissen nach obligatorisch) absolviert werden müssen. In diesen Kursen werden die grundlegenden Hygiene-Vorschriften vermittelt.
Soweit mein Kenntnisstand, allerdings bin ich im Einzelnen nicht auf dem akuellen Stand. Die Handelskammer sollte die richtige Adresse für genauer Informationen sein. Häufig findet man die einschlägigen Vorschriften über die Website der regionalen Handelskammer.

Als zusätzliche Empfehlung möchte ich anregen, die Haftpflichtversicherung anzupassen, in jedem Fall aber eine abzuschließen, bez den Versicherungsträger einer bestehenden zu informieren und nachzufragen, ob die Tätigkeit und eventuelle Folgen bereits gedeckt sind.
Denn wenn beispielsweise durch die Verwendung verdorbener Vorprodukte eine Personenschädigung eintreten sollte, auch wenn das unwissentlich geschieht, könnte dies ohne Versicherung Existenz-bedrohende Folgen mit sich bringen, wenn etwa ein längerer Krankenhausaufenthalt erforderlich wäre und die entstehenden Kosten vom Krankenversicherungsträger an den Verursacher weiter gereicht werden.
Dies ist als Eventualfallvorsorge zu sehen, denn gerade bei Backwaren - in denen Eier verarbeitet werden - sind beispielsweise Salmonellen oder auch versehentlich eingebackene Fremdkörper, die zu inneren Verletzungen führen können, ein stets präsentes Thema und somit bei gewerblicher Abgabe der Backwaren ggf. auch eine Haftungsfrage, die von der Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt wären.

Auch empfiehlt es sich, beim Finanzamt die Umsatzsteuer-Befreiung für Kleingerwerbetreibende zu beantragen, da die Umsätze auf absehbare Zeit die Grenze der Umsatzsteuerpflicht nicht übersteigen dürfte.

Ich hoffe, dies ist hilfreich und wünsche recht viel Erfolg!

Das sieht nach Gewerbe aus und unterliegt dann wohl auch allen Hygienebestimmungen (HACCP)Ich würde mich da erst mal ganz gründlich bei den Behörden informieren.
Viel Erfolg

Hej,

Also normalerweise solltest du schon ein Gewerbe haben

Gruß musti

Hallo,

Sie sollten sich beim zuständigen Gewerbe- / Ordnungsamt informieren, da es meines Wissens nach von Region zu Region und auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter ganz unterschiedliche Aussagen und auch Auflagen gibt!

Herzliche Grüsse

Ralf Wacker

Hallo rabir2,

Deine Idee ist sehr gut; nur musst Du beachten:

Du willst Gewinn erzielen - egal wie groß - und damit ist es ein Gewerbe. Informiere Dich beim Gewerbeamt.

Da es sich um Lebensmittel handelt, könnte auch ein Gesundheitszeugnis erforderlich sein; Infos auch bei Gewerbeamt oder Gesundheitsamt.

Die Idee ist m. E. sehr gut; ich würde aber die Lieferung anbieten.

Viel Erfolg

Stefan Seidel