Hallo Frager/in,
das hört sich interessant an und sollte auch eher als eine nette Zusatzgeldquelle, denn ein dauerhaft tragfähiges Gewerbe zu bezeichnen sein, es sei denn, die Nachfrage wird entsprechend größer.
Doch ungeachtet dessen ist jede Aktivität, die darauf abzielt, Ware oder Dienstleistung gegen Geld abzugeben/anzubieten, per se eine gewerbliche Tätigleit, die der Anmeldung und Beachtung aller rechtlichen/gesetzlichen Vorschriften bedarf.
Wer gewerblich mit der Herstellung von Lebensmitteln beschäftigt ist, und/oder dem Verkauf von offener Frischware, muss ein Gesundheitszeugnis vorweisen können.
Von den regionalen Handelskammern werden Grundkurse mit Teilnahmezertifikaten (auch bekannt als „Bulettenschein“) angeboten, die (meines Wissen nach obligatorisch) absolviert werden müssen. In diesen Kursen werden die grundlegenden Hygiene-Vorschriften vermittelt.
Soweit mein Kenntnisstand, allerdings bin ich im Einzelnen nicht auf dem akuellen Stand. Die Handelskammer sollte die richtige Adresse für genauer Informationen sein. Häufig findet man die einschlägigen Vorschriften über die Website der regionalen Handelskammer.
Als zusätzliche Empfehlung möchte ich anregen, die Haftpflichtversicherung anzupassen, in jedem Fall aber eine abzuschließen, bez den Versicherungsträger einer bestehenden zu informieren und nachzufragen, ob die Tätigkeit und eventuelle Folgen bereits gedeckt sind.
Denn wenn beispielsweise durch die Verwendung verdorbener Vorprodukte eine Personenschädigung eintreten sollte, auch wenn das unwissentlich geschieht, könnte dies ohne Versicherung Existenz-bedrohende Folgen mit sich bringen, wenn etwa ein längerer Krankenhausaufenthalt erforderlich wäre und die entstehenden Kosten vom Krankenversicherungsträger an den Verursacher weiter gereicht werden.
Dies ist als Eventualfallvorsorge zu sehen, denn gerade bei Backwaren - in denen Eier verarbeitet werden - sind beispielsweise Salmonellen oder auch versehentlich eingebackene Fremdkörper, die zu inneren Verletzungen führen können, ein stets präsentes Thema und somit bei gewerblicher Abgabe der Backwaren ggf. auch eine Haftungsfrage, die von der Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt wären.
Auch empfiehlt es sich, beim Finanzamt die Umsatzsteuer-Befreiung für Kleingerwerbetreibende zu beantragen, da die Umsätze auf absehbare Zeit die Grenze der Umsatzsteuerpflicht nicht übersteigen dürfte.
Ich hoffe, dies ist hilfreich und wünsche recht viel Erfolg!