Hi,
Nur wenn die Verkabelung eine Sicherung mit max 16A zulässt,
würd’s knapp und wäre eine Frage des Mietvertrages oder gar
fürs Rechtsbrett
Ich bitte dich doch meine Antworten richtig zu lesen. Die Rechtsfrage ist die, ob ein Herdanschluss zwingend in einer Wohnung vorhanden sein muss und wenn dieses bejaht wuerde (was ich schon bezweifle), ob auch vorgeschrieben ist, wie dieser ausgefuehrt ist und abgesichert sein muss.
Und sofern, dein O-Ton, die Verkabelung nur max 1*16A zulaesst, ist das ueberhaupt keine Frage fuer den Mietvertrag oder das Rechtsbrett, denn in diesem Fall wuerde kein seriöser Fachmann den genannten 7000W bzw 7600W Herd an dieses Kabel anschliessen, auch du nicht. Das Rechtsbrett kaeme nur dann in’s Spiel, wenn der Mieter einen Artikel schriebe „Hilfe, meine Bude ist mir abgefackelt, nachdem mein Elektriker mir fuer meine 1.5mm² Herdzuleitung die 16A Sicherung gegen eine 25A Sicherung ausgetauscht hat und ich fuer meine Freunde gekocht habe“. Da, wie schon geschrieben, kein seriöser Fachmann dieses tut, wird es so einen Artikel auch nicht geben.
Und zum Thema 20A/25A. Du kannst das ruhig so machen, da haelt dich niemand von ab. Aber für den vorliegenden konkreten Fall ist das nicht von Relevanz, denn die vorhandene Leitung kann voraussichtlich weder mit 20A noch mit 25A abgesichert werden. Hier müsste dann wohl ein neues Kabel verlegt werden. Und so nebenbei: Ich hab schon viele (alte) Herdanschluesse gesehen, die vor ihrem Austausch eben doch hoeher abgesichert waren, insbesondere weil fruehere „Kuenstler“ (offiziell Meister) dann noch andere Sachen damit drauf geklemmt haben…
Gruss
n.