Garantie ist auf das Produkt und dessen Funktionsfähigkeit und Dauer bezogen, nicht auf den Besitzer, Handwerker, Käufer oder Eigentümer. Damit sind beide Fragen beantwortet. Gewährleistung wäre hier nur dann das Thema, wenn ein Handwerker die Küche/den Ofen eingebaut hätte, dann reklamiert man dem Handwerker, dieser dem Händler, dem Hersteller usw.
Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Offensichtlich ist hier gar nichts. Ich gehe nicht davon aus, dass die Vermieterin selbst die Küche eingebaut hat, auch wenn das nicht ausgeschlossen ist.
das wäre eventuell Gewährleistung, wenn denn Verträge über den Einbau vorhanden wären. Es gibt aber aktuell einen „Gutschein“ für den Baumarkt für den Austausch eines Gerätes wegen „Garantie“. Das ist doch entscheidend. Also einfach hingehen und dann machen lassen. Der „Gutschein“ ist eine Zusage.
Es ist unumstritten, daß die Gewährleistungsansprüche nicht durchgereicht werden können. Für eine Abtretung der Ansprüche reicht die Bestimmbarkeit regelmäßig nicht aus. Keine Ahnung, woher Du Deine Standpunkte beziehst, aber Du gibt’s regelmäßig nicht einmal die Mindermeinung wieder.
Keine Ahnung, was du für einen Standpunkt meinst. In meinem ursprünglichen Kommentar bin ich eher sogar deiner Tendenz gefolgt, indem ich betonte, wie Recht X-Strom hat und dass man „allenfalls“ (=„wenn überhaupt“) darüber nachdenken kann, ob und inwieweit es sich um eine konkludente Abtretung handelt.
Du kommst dann gleich mit deinem komischen Tonfall Aber sei es drum^^ Du darfst gerne glauben, dass du mehr Ahnung vom Fach hast als ich (das ist doch, was du mit solchen Bemerkungen wie „kein Ahnung, woher…, aber du gibst regelmäßig nicht mal die Mindermeinung wieder“ sagen willst, oder nicht?); das stört mich nicht
„Wenn überhaupt“ im Sinne von „nicht“? Ja, das kommt hin.
Ich will damit sagen, daß Du in der Rechtsabteilung regelmäßig mit Beiträgen aufläufst, die zwar nicht total falsch sind, aber irreführend in dem Sinne, daß der Fragesteller den Eindruck bekommen kann, er hätte mit seiner Auffassung möglicherweise Erfolg. „Nicht total falsch“ heißt, daß die Antworten nicht jedem Fachkundigen sofort als falsch ins Gesicht springen. Außerdem muß man oft überhaupt erst einmal herausbekommen muß, was Du eigentlich meinst, weil Du Dich auch nicht festlegst und gerne mal nebulös ausdrückst. Hinzu kommt, daß Du nie gradlinig an die Sachen herangehst, sondern über irgendwelche Umwege irgendwelche Ansätze zusammenbaust, die aber so - zumindest im deutschen Recht - nicht funktionieren (das mag bei Picket Fences und anderen Formaten anders sein).
Das Problem dabei ist, daß Du am Ende oft zu dem Ergebnis kommst, daß der Fragesteller mit seiner Rechtsauffassung vielleicht doch weiterkommen könnte, was aber nicht der Fall ist. Das kostet denjenigen dann Zeit und ggfs. auch Geld bis er am Ende wieder genau da steht, wo er vor Deiner Antwort auch schon war. Und natürlich glauben die Fragesteller nur zu gern dem einen, der sich nicht nur so kompliziert ausdrücken kann, sondern auch noch ihren Standpunkt unterstützt.
Besser für alle Beteiligten wäre hingegen, wenn man dem Fragesteller schlicht und ergreifend sagt, was Sache ist - in diesem Fall: Gewährleistungsansprüche kann ein Käufer nur gegenüber demjenigen haben, der ihm eine Sache verkauft hat. Und Abtreten kann man nur bestehende oder zukünftige Forderungen, d.h. der zweite Verkäufer kann seine Gewährleistungsansprüche gar nicht abtreten, weil er im Moment des Verkaufes keine hat und danach keine mehr erwerben kann.
Mal ganz davon abgesehen, daß es im konkreten Fall um eine Garantie handelt und zählen sowieso die Bedingungen der Garantie.
Das meiste von dem, was du schreibst, deute ich dahingehend, dass du mich schlicht nicht verstehst, weil du, im Gegensatz zu mir, nicht Jura studiert hast, und gleichzeitig unter dem Eindruck des Dunning-Kruger-Effektes stehst.
Ist aber auch nicht schlimm. Diskutieren tue ich grundsätzlich mit jedem gern über alles. Dass man dabei immer wieder auch mal belehrt wird, man wäre ein Problem und würde Dinge unnötig verkomplizieren, man läge immer wieder falsch, ja, mein Gott; wie gesagt: sei es drum. Die einen sind an einer Diskussion ggf mit Erkenntnisgewinn interessiert (gerade bei mir immer möglich, da ich mich, wie du selbst richtig festgestellt hast, niemals unnötigerweise festlege, dh immer auch offen bin für andere Ansichten) und der andere will einfach nur andere einseitig belehren. Jedem das seine.
So böse sollte es auch nicht klingen. Schön, wenn es witzig ankam
(Ich weiß, das war eigentlich Ironie, weil du meinst, ich würde selbst unter diesem Effekt stehen^^ Dazu würde es aber nicht passen, dass ich mich seltener festlege und eher nebulös schreibe Aber wir müssen das nicht wirklich ausfechten Ich freue mich viel mehr auf noch so viele Fragen hier bei w-w-w wie möglich; vllt stimmen wir dann ja auch irgendwann einmal sogar sachlich überein =))
Das ist kompletter Unfug. Eine Garantie bezieht sich auf genau das, was der Garantiegeber (der natürlich keineswegs der Hersteller sein muss) festgelegt hat. Und das kann sich auf einzelne Teile der Sache beziehen, auf den Erstbesitzer und sogar eine Registrierung und die Originalverpackung voraussetzen.
Kann es sein, dass du nicht wirklich Ahnung von der Materie hast und dich etwas zurückhalten solltest mit deinen Behauptungen?
lies erst einmal die ursprüngliche Frage, meinen ersten Beitrag, worauf ich geantwortet habe und zu welchem konkreten Punkt. Und grätsch nicht einfach zwischendrin rein, wenn dir der Anfang schon unklar ist. Und die Fakten wie „Gutschein“ und „Zusage für Austausch“ wegen Garantie solltest du auch zur Kenntnis nehmen. Dann erübrigt sich dein Geschwätz von alleine.
Kleiner Tipp: Wenn ich deine Kommentare hier lese, würde ich dir raten selbst zu Gockeln. Was ist los? Schlechten Tag gehabt, oder warum schreibst du einen solchen Schrott ohne Hand und Fuss?
ich brauche keinen tip. ich brauche ein ARGUMENT. wo ist deins? wo im gesetz steht irgendwas davon, dass eine gewährleistung sich auf das gerät bezieht und damit unabhängig vom käufer oder jetzigen eigentümer ist?
lies doch einfach mal nach, um was es sich bei der sachmangelhaftung handelt. ich habe dir das gesetz doch verlinkt. und versuch dort mal deinen fuss zu finden.
btw., offensichtlich bin ich nicht der einzige, der dein posting als unsinn ansieht. beratungsresistent?
du weißt offensichtlich mehr als in der frage steht. du kennst genau die garantiebedingungen. du hast offensichtlich diesen ominösen gutschein selber geschrieben?
dann bring doch mal ein zitat daraus, das deine wilden behauptungen bestätigt. geschwätz ist hier nur deine antwort.