Guten Abend,
beim Einzug in diese Wohnung, ließ ich mir von der Vermieterin eine Einbauküche einbauen.
Sie hat mir eine Rechnung über die Kosten der Küche plus Einbau gegeben; dazu hat sie mir die Originalrechnung vom Baumarkt überreicht. Nun ist im letzten Sommer am Backofen etwas kaputt gegangen (zwei Griffe). Nachdem ich seit Juli 18 viele Male beim Kundenservice anrieg und E-Mails schrieb, wurde mir - nach Androhung, dass ich zur Verbraucherzentrale gehe - ein Schein geschickt, dass ich zum Baumarkt gehen kann, um den ganzen Backofen austauschen zu lassen im Rahmen der Garantie, die nur noch bis 2. Februar 2019 läuft.
Erste Frage: Gilt die Garantie für mich überhaupt, auch wenn ich die Küche von meiner Vermieterin und nicht direkt im betreffenden Baumarkt gekauft habe?
Zweite Frage: Ist für die Garantiezeit das Datum gültig, wann ich den Schaden gemeldet habe, oder können sie den Umtausch noch hinauszögern (Lieferprobleme o. ä.) und dann sagen, die Garantie gilt nicht mehr?
Danke für hilfreiche Antworten im Voraus und einen schönen Abend!