Bad - Mitbenutzung - dringend !

Hallo ihr Lieben,

Freunde von mir haben ein großes Problem.

Sie haben im Mietvertrag stehen, daß sie ihr Bad (nicht in der Wohnung, seperat im Treppenhaus) dem anderen Wohnungsmieter zur Mitbenutzung zur Verfügung stellen müssen. Nach diversen Vorkommnissen wie z.B. Diebstahl, Fremdbenutzung der pers. Gegenstände, benutzte OBs im Waschbecken (würg) etc. hatten sie vom Vermieter die Erlaubnis das Bad zu verschließen und die Zusicherung das ein zweites Bad eingebaut wird. Die andere Mieterin ist ausgezogen. Nun wurde vom Vermieter mitgeteilt, das bereits ein neuer Mieter vorhanden ist. Nun meine eigentliche Frage 1:
was können die Beiden tun, damit sie nicht mit dem neuen Mieter den gleichen Ärger haben. Gibt es für solch einen Fall verbindliche Rechtsvorschriften? oder muß man sich sowas gefallen lassen?
Frage 2:
wie sieht es mit dem Wasserverbrauch aus ? Die Beiden haben eigentlich keine Lust das Duschen etc. von Fremden mitzuzahlen.

danke für Eure Hilfe

Gruß Petra

Hallo ihr Lieben,

Freunde von mir haben ein großes Problem.

Sie haben im Mietvertrag stehen, daß sie ihr Bad (nicht in der
Wohnung, seperat im Treppenhaus) dem anderen Wohnungsmieter
zur Mitbenutzung zur Verfügung stellen müssen. Nach diversen
Vorkommnissen wie z.B. Diebstahl, Fremdbenutzung der pers.
Gegenstände, benutzte OBs im Waschbecken (würg) etc. hatten
sie vom Vermieter die Erlaubnis das Bad zu verschließen und
die Zusicherung das ein zweites Bad eingebaut wird. Die andere
Mieterin ist ausgezogen. Nun wurde vom Vermieter mitgeteilt,
das bereits ein neuer Mieter vorhanden ist. Nun meine
eigentliche Frage 1:
was können die Beiden tun, damit sie nicht mit dem neuen
Mieter den gleichen Ärger haben. Gibt es für solch einen Fall
verbindliche Rechtsvorschriften? oder muß man sich sowas
gefallen lassen?

Lösung wäre hiewr nur die Kündigung und der Auszug.

Frage 2:
wie sieht es mit dem Wasserverbrauch aus ? Die Beiden haben
eigentlich keine Lust das Duschen etc. von Fremden
mitzuzahlen.

Ich schätze, dass nach Personentagen abgerechnet wird, was bedeutet, dass die Anzahl der anwesenden Personen für die Verteilung der Kosten in Bewtracht gezogen wird.

Grüsse Günter

danke für Eure Hilfe

Gruß Petra