Hallo Leute,
angenommen, in einer Wohnung ist das Bad mehr 10 Jahre alt und wäre total hässlich. Man würde erfahren, daß bei Auzug neue Bäder für den Nachmieter geplant seien.
Könnte man als aktueller Mieter vom Vermieter verlangen, ein neues Bad einzubauen?
Gäbe es den überhaupt fristen zur Erneuerung der Sanitäranlage?
Für sachdienliche Hinweise dankt im Voraus aufs herzlichste
Catfish
Also, ich finde es wirklich interessant mit welchen Ansprüchen manche Menschen anderen „entgegentreten“. Es ist doch klar, dass die Badrenovierung aufgrund des Aufwands möglichst bei einem Mieterwechsel durchgeführt wird. Vielleicht ergreift man selbst mal die Initiative und sucht sich eine andere Wohnung mit höherwertigerer Ausstattung.
Gruß
Ulrich
Hallo Catfish,
hast Du mal mit dem Vermieter gesprochen?
Biete ihm doch an, dass er das Bad renoviert und soviel Dreck und Staub machen kann wie er nun einmal anfällt, Du aber, da Du ja ein neues Bad haben willst, keine Mietminderung geltend machen wirst, aber gerne bereit bist danach mehr zu bezahlen, da die Wohnung dann ja auch an Qualität gewonnen hat.
Ciao, Holger
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Hallo,
Markus ( pirat4711 ) hat die konkreten Antworten gegeben.
Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass eine große Anzahl defekter Fliesen oder eine aufgeraute Badewanne den Vermieter verpflichtet, das Bad zu renovieren. Ein Bad mit neuen Fliesen und einer neuen Badewanne ist keine Modernisierung und berechtigt nicht zur Mieterhöhung. Daher will der Vermieter wohl abwarten bis ein Mieter auszieht und dann erst das Bad richten, weil er weiss, dass er die Miete nicht erhöhen kann und anderer bei der Neuvermietung mit einer höheren Miete rechnet.
angenommen, in einer Wohnung ist das Bad mehr 10 Jahre alt und
wäre total hässlich. Man würde erfahren, daß bei Auzug neue
Bäder für den Nachmieter geplant seien.
Ich kann mir kaum vorstellen, wenn etwas mehr als zehn Jahre ein Bad eingebaut ist, dass hier ein Vermieter derart kostenintensive Massnahmen vorsieht. Ist es nicht möglicherweise nur ein Gerücht ?
Könnte man als aktueller Mieter vom Vermieter verlangen, ein
neues Bad einzubauen?
Gäbe es den überhaupt fristen zur Erneuerung der
Sanitäranlage?
Gruss Günter
Hi Günter,
Markus ( pirat4711 ) hat die konkreten Antworten gegeben.
Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass eine große Anzahl
defekter Fliesen oder eine aufgeraute Badewanne den Vermieter
verpflichtet, das Bad zu renovieren.
Äh…das mit der aufgerauhten Badewanne mag ich so pauschal nicht stehen lassen. Eine 10Jahre alte Badewanne wird nicht von alleine aufgerauht…das passiert dann, wenn zB. der Ablauf der Waschmaschine hineingehängt wird…Emaille hat was gegen diese Waschsubstanzen…oder gar ungeeignete Reinigungsmittel zum säubern selbiger wie zB A***kal, oder C**lit verwendet werden. In diesem Falle würde ich den Mieter der das verursacht hat heranziehen.
Gruß
Maja
Hi Maja,
Markus ( pirat4711 ) hat die konkreten Antworten gegeben.
Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass eine große Anzahl
defekter Fliesen oder eine aufgeraute Badewanne den Vermieter
verpflichtet, das Bad zu renovieren.
Äh…das mit der aufgerauhten Badewanne mag ich so pauschal
nicht stehen lassen. Eine 10Jahre alte Badewanne wird nicht
von alleine aufgerauht…das passiert dann, wenn zB. der
Ablauf der Waschmaschine hineingehängt wird…Emaille hat was
gegen diese Waschsubstanzen…oder gar ungeeignete
Reinigungsmittel zum säubern selbiger wie zB A***kal, oder
C**lit verwendet werden. In diesem Falle würde ich den Mieter
der das verursacht hat heranziehen.
Ich habe unterstellt, dass hier auch User reinschauen, die schon ältere Badenwannen haben und naturgemäss erhalte ich regelmässig direkt Anfragen wie es sich dann aber verhält wenn…
Dass nach zehn Jahren selbstverständlich „handwerkliche Mängel des Mieters“ bei einer angerauhten Badenwanne die Ursache sind ist nicht bestritten.
Gruss Günter