Badausstattung in Neubau-Wohnung Vertrag

Hallo!

In ein paar Wochen werde ich den Notarvertrag zu einer (teuren) Wohnung unterschreiben. Die Badausstattung ist in einem Showroom ausgestellt (bei einem Fachhändler) und deren Preisliste sollte auch Teil des Vertrags zwecks nachträglicher Sonderwünsche sein. Die Ausstattung ist leider sehr bedürftig und ich möchte während der jetzigen Verhandlung ein höheres Niveau eintragen lassen, damit es später zu nicht so hohen Sonderkosten kommt. Jetzt kann ich natürlich keine genauen Angaben der Teile festlegen, die ich mir wünschen werde (die Wohnung wird erst in zwei Jahren fertig). Wie kann ich (vertraglich) ein bestimmtes Niveau der Ausstattung festlegen, ohne zu viele Details zu nennen? Wie sichere ich mir einen bestimmten Spielraum (preislich) zu, worin ich mich später ohne Probleme bewegen kann? Hat jemand Erfahrung in solchen Vertragsangelegenheiten?

Danke und Grüße
Paul

Vertrag ist Vertrag … entweder Du legst es jetzt fest oder zahlst später drauf

P. S. Bau nie mit einem Bauträger!
Grüße Mathias

Guten Abend,
solche Verträge sind sehr heikel.Ich würde das nie machen.2 Jahre im voraus?Und wenn jemand insolvenz anmelden muss?Keine Wohnung keine Kohle.
Gruss

Hallo Paul das kommt ja auf dein Verhandlungsgechick an , es wird eine Preisvorgabe geben in dem Spielraum kannst du ja bewegen , wenn du eine bessere Ausstattung haben willst wirst du sicherlich draufzahlen müssen oder es im Vorfeld abklären und Notariel festhalten müssen.
Gruß Holger

Aus notarieller Erfahrung: Es ist alles nur dann prozeßfest, wenn es weitgehend konkret und zweifelsfrei im Notarvertrag (meist in einer Liste als Protokoll-Anlage) deklariert wird, wie z.B. eine Baubeschreibung oder ein Inventarverzeichnis; notfalls einen Architekten oder Sanitärfachhändler befragen.

Das geht nur über einen präzisen Katalog einzubauernder Teile, der dann auch als anlage zum Bauträgervertrag genommen werden sollte!

… erst in ZWEI Jahren fertig?
Wenn Sie einen genauen Preisrahmen benötigen, müssen Sie die Ausstattung genau definieren und preislich vereinbaren. Ansonsten gibt es den Passus der Sonderwünsche, das Sie auch nachträglich veranlassen können, was meist zu einem überhöhten Preis führt.
Sie sollten sich schon klar sein, was Sie wollen, auch wenn es noch etwa 2 Jahre bis zur Übergabe dauern sollte.
Nur genau definierte Ausstattung führt zur Preis- und Ausstattungssicherheit.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Hallo,

nein, das ist schwierig, bis in zwei Jahren können sich die Preise ja auch geändert haben.
Ein bestimmtes Niveau kann man nicht festlegen. Muß ja auch alles finanziert werden. Der Bauträger hat den Preis der Wohnung mit einer von ihm gewählten Ausstattung kalkuliert. Sonderwünsche sind Deine speziellen Wünsche, die mußt Du schon selbst zahlen.
Ansonsten könntet ihr euch auf einen höheren Wohnungspreis mit entsprechend höherer Ausstattung einigen, aber bringen tut dir das finanziell nichts.

Viele Grüße

Paola

hallo paul, du solltest dir im klaren sein was für eine ausstattung du willst, und dann den ungefähren wert schätzen und den dann im vertrag verankern.

Hallo,
habe, aus welchen Gründen auch immer, Ihre Frage erst jetzt vorgefunden, kann sie aber nicht befriedigend beantworten. Bitten Sie einen Anwalt, der auf Baurecht spezialisiert ist um Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Damies

TIPP: www.frag-einen-anwalt.de
VG
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de