Badduschwandschäden

Wer haftet bei Sptiztwasserduschwandschäden im Badezimmer? Wohne in einer Altbauwohung mit Bad und WC ohne Heizung.Durch das Duschen in cm-Wand-Flächenbereich hat sich die Farbe und der Putz gelöst.Bei einer Besichtigung der Schäden durch die Hausverwaltung, wurde seitens der Hausverwaltung erwähnt, dass dies keine offizielle Dusche sei sondern nur eine Handdusche mit der Benutzung in der Badewanne („Hockbadewannendusche“). Vormieterin hatte es aber auch schon als Stehdusche benutzt. Es wurde nie ein Verbot des Duschens ausgesprochen seitens der Hausverwaltung.- Diese Aussagen der Hausverwaltung sollten an sich den Mieter als Verusacher darstellen. Jedoch gibt es meherer Verursacher als nur mich!! Ohne mir Gedanken zu machen habe ich Jahre geduscht bis die Farbe abbröckelte. Ich dachte, die Badwand wäre mit einer wasserfesten, Wasser abweisenden Schicht versehen worden. Und man muss sich als Mieter doch normal duschen können in einem Bad, dass nur bis zur Hälfte gekachelt ist.Ich habe nun eine „Gelbe-Müllsack-Tüte“ über die kleine beschädigte Badwandfläche gezogen, wo nun das Spritzwasser der Dusche auf dieser Oberfläche abperlt ohne die Wand weiterhin zu befeuchten, damit ich weiter vernünftig duschen kann! Wohnung wurde vor 4-5 Jahren ohne eine Renovierung des Vormieters (ohne neuen Weißanstrich) von mir übernommen (Im Übernhameprotokoll fixiert!!). Auch in der Küche gibt es kleinere Putzschäden, dort wo die Rohre laufen, und 3-4 Kacheln sind schon abgefallen wegen der Feuchte!!Kacheln im Bereich der Spüle bis zum Boden gibts es nicht und auch dort ist die Wand aufgequollen wegen der Feutigkeit! Kacheln nur über der Spüle in der Küche!

  1. Frage: Wer kommt für die minimalen oberflächlichen Schaden im Bad auf, Mieter oder Vermieter?
  2. Frage: Wer kommt für die Schäden in der Küche auf?

Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass es sich um ein Duschbad handelt und wenn der Duschkopf nicht in Höhe über dem Kopf eines Menschen montiert ist, dann kann man als Mieter im Stehen nicht duschen. Wenn man es dennoch tut, haftet der Mieter, zumal wegen der fehlenden Fliesen über der Badewanne klar erkennbar ist, dass es sich nicht um eine „Stehdusche“ handelt. Wenn die Küche direkt neben dem Bad liegt und das Mauerwerk vom Duschen durchfeuchtet ist, dann kann dadurch das Herabfallen von Fliesen bewirkt worden sein. Dann ist auch der Mieter verantwortlich. Das ist meine technische Einschätzung. Ihre Auffassung: ‚Man muß sich als Mieter doch normal duschen können…‘ ist eine juristische Frage, die ich nicht beantworten kann. Mit freundlichem Gruß PeterS

Wer haftet bei Sptiztwasserduschwandschäden im Badezimmer?