bademöbel beim haus-verkauf

Hallo!
wir haben unser haus verkauft und die einhängeschrenke aus dem badezimmer mitgenommen die lediglich ein einem hacken befestig waren, nun vordert der käufer das wir die möbel wieder zurück bringen da es zum wesentlichen bestandteil gehört und wir kein recht dadrauf haben…

kennt sich jemand aus der mir helfen kann???
bitte

Hallo,

Möbel gehören zum Hausrat und sind nicht Bestandteile des Gebäudes und dürfen also beim Auszug mitgenommen werden.

Ausnahme wäre z.B. eine maßgefertigte Einbauküche, (keine Küche die man im Möbelhandel erhält) die von einem Möbelschreiner angefertigt wurde.

Gruß Merger

PS: wenn natürlich im Kaufvertrag vereinbart wurde, dass die Bademöbel im Haus verbleiben, wäre es etwas anderes.

vielen dank für die antwort!
Nein im Kaufvertrag wurde wegen der badezimmermöbel nichts vereinbart, Ich war mir nur so unsicher ob das tatsächlich zum wesentlichen bestandteil gehört oder nicht. die gartnitur ist zwar nicht in die wand eingebaut aber damit die befestigt wird mussten nattürlich einige hacken in die wand reingeschraubt werden.
Die spätere äuserung von dem käufer war " er hätte das haus nicht mit löcher an der wand gekauft und uns somit eine frist zur rückgabe der möbel gesetzt ansonsten wird das ganze vor gericht enden. ;-(
icih hoffe nur das es dazu nicht kommen wird.

vielen dank für die antwort!
Nein im Kaufvertrag wurde wegen der badezimmermöbel nichts vereinbart, Ich war mir nur so unsicher ob das tatsächlich zum wesentlichen bestandteil gehört oder nicht. die gartnitur ist zwar nicht in die wand eingebaut aber damit die befestigt wird mussten nattürlich einige hacken in die wand reingeschraubt werden.
Die spätere äuserung von dem käufer war " er hätte das haus nicht mit löcher an der wand gekauft und uns somit eine frist zur rückgabe der möbel gesetzt ansonsten wird das ganze vor gericht enden. ;-(
icih hoffe nur das es dazu nicht kommen wird.

Unstreitig gehören die nicht maßangefertigten Bedezimmermöbel nicht zum wesentlichen Bestandteil des Kaufgegenstandes, da sie gem. § 93 BGB von ihm getrennt werden können, ohne dass er zerstört, in seinem Wesen verändert oder sie an anderer Stelle wieder aufgebaut werden können.

Allderdings könnten die Badezimmermöbel noch als Zubehör mitveräußert sein, dass gem. § 311 c BGB im Zweifel zu den mitveräüßerten Gegenständen zählt :frowning:

Zubehör wird in § 97 BGB definiert als bewegliche Sachen, die ohne Bestandteile der Sache zu sein dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen.

G imager

Danke!!!
Also heißt es für mich im Klartext das wir Pech haben könnten und die BadezimmerGarnitur an ihn zurück geben müssen. :frowning:
Es ist nicht normal was es doch für schlechte Menschen gibt. Es wurde schon einiges auf wunsch ohne einen Aufpreis im Haus überlassen und jetzt einen Monat nach schlüßelünergabe kommt sowas. 
Unfassbar!!! 
Danke für Eure Antworten.

Zubehör wird in § 97 BGB definiert als bewegliche Sachen, die
ohne Bestandteile der Sache zu sein dem wirtschaftlichen Zweck
der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem
dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen.

Woraus sich ergibt, daß die Badezimmermöbel nicht zum Zubehör gehören.

Also heißt es für mich im Klartext das wir Pech haben könnten
und die BadezimmerGarnitur an ihn zurück geben müssen. :frowning:

Abgesehen von einer Antwort, die ich wohlwollend als Spaßantwort einstufen würde, hat das niemand so gesagt. Die Badezimmermöbel sind nur dann verkauft worden, wenn es im Kaufvertrag so festgehalten wurde, was nach Deiner Auskunft nicht der Fall ist.

Kurz: die Ruhe bleibt und die Möbel sind Euer.

… man hätte vielleicht die Haken entfernen und die Löcher verschließen können, bevor man übergibt.

Hallo,

Nein im Kaufvertrag wurde wegen der badezimmermöbel nichts
vereinbart, Ich war mir nur so unsicher ob das tatsächlich
zum wesentlichen bestandteil gehört oder nicht. die gartnitur
ist zwar nicht in die wand eingebaut aber damit die befestigt
wird mussten nattürlich einige hacken in die wand
reingeschraubt werden.
Die spätere äuserung von dem käufer war " er hätte das haus
nicht mit löcher an der wand gekauft und uns somit eine frist
zur rückgabe der möbel gesetzt ansonsten wird das ganze vor
gericht enden. ;-(

icih hoffe nur das es dazu nicht kommen wird.

Warum denn nicht, des macht sicherlich Spass wie der Käufer sich vor einem Richter in der mündlichen Vorverhandlung so richtig lächerlich macht.

Man sollte auf die Drohgebärden jetzt überhaupt nicht eingehen, man lasse den Vogel mal so fliegen und wartet ab ob es überhaupt bei einem Steitwert von evtl. 500€ es sich für einen Käufer lohnt, einen Prozess zu führen.

Wenn nix im Kaufvertrag steht und anderweitig nix vereinbart ist, dann gibts auch nix, basta!

Gruß

BHShuber

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… man hätte vielleicht die Haken entfernen und die Löcher
verschließen können, bevor man übergibt.

Nein, es ging doch hier um HACKEN, nicht um HAKEN. Eine Befestigung mit HACKEN sind schon eine Besonderheit, nicht jeder hat so etwas.

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