Bader und/oder Landarzt

Einer meiner Vorfahren war (um ca. 1850) Bader, wie auch schon sein Vater. In späteren Urkunden wird er als Landarzt bezeichnet.

Vermutlich konnte man damals durch eine Zusatzausbildung oder -prüfung die Berufsbezeichnung „Landarzt“ erlangen.

Wer kann hierzu Näheres mitteilen. War der Aufgabenkreis bzw. waren die Befugnisse eines Landarztes größer, als die eines Baders?

Du gibst dir die Antwort quasi selber
Hi

Vermutlich konnte man damals durch eine Zusatzausbildung oder
-prüfung die Berufsbezeichnung „Landarzt“ erlangen.

Wer kann hierzu Näheres mitteilen. War der Aufgabenkreis bzw.
waren die Befugnisse eines Landarztes größer, als die eines
Baders?

Die Antwort lässt sich ja aus deinem 1.Absatz oben ableiten:
Wenn er durch eine Zusatzausbildung die Berufsbezeichnung „Lamndarzt“ erlangen konnte, war ja automatisch Aufgabenkreis und Befugnisse erhöht. Fort- und insbesondere Weiterbildungen werden ja hauptsächlich deswegen gemacht, um die Befugnisse u. Aufgaben zu erhöhen.
Gruß,
Branden

Hallo Franz,

wenn du keine weiteren Antworten auf deine medizinhistorische Frage bekommst, solltest du sie noch einmal in einem anderen Brett posten, z.B. in „Kultur und Gesellschaft“.

Gruß
Montanus

Hallo der Knabe hat sich gefragt ob es diese Weiterbildung gegeben haben „könnte“. Gabs aber nicht. Bader war Bader, Arzt war Arzt. Und dazwischen gab es alle möglichen Arten von Gesundheitsberufen, darunter auch Laienbehandler die Arztähnliche Tätigkeiten, speziell im Bereich der Chirurgie ausführten.
Auf dem Land kann ein Bader also durchaus den nicht vorhandenen Arzt ersetzt haben.
Kommt auch noch darauf an in welchem Staat Deutschlands das war, Württenberg ist ganz gut untersucht: Sabine Sander: Handwerkschirurgen
Gerade zu der Zeit sind die chirurgischen Berufe akademisiert worden und mit dem Medizinstudium verknüpft. Allerdings wurde zugleich auch die Kurierverbote der einzelnen deutschen Länder abgeschafft durch eine einheitliche Gewerbeordnung, also konnte man entweder Arzt sein oder man war Laienbehandler, meist für ein spezielles Verfahren.
Da damit die Kurierfreiheit allerdings eher versehentlich erlaubt wurde, wurden nachträglich wieder einzelne Kurierverbote eingeführt, bis dann irgendwann das Heilpraktikergesetz mit den bunten Blüten ein Ende machen sollte. Da es aber eine behördliche Erlaubnis (für die zT wirklich talentierten oder unverzichtbaren unter den damaligen Laienbehandlern) vorsah, und noch keiner das GEsetz abgeschafft hat, sondern nur um Nazianteile entrümpelt kann man auch heute noch versuchen diese Erlaubnis zu erlangen.

Also wird er wohl Bader und sowas ähnliches wie Vorzeit-Heilpraktiker oder Physiotherapeut gewesen sein (hat also vielleicht nicht so viel chirurgisches gemacht, sondern mehr hausärztlich gewerkelt, ersteres ist ja auch nicht für jeden was).
Aber im großen und ganzen ist es eher eine logische Konsequenz, wenn man keine eigene BAdestube betreiben kann (teuer!) und nicht in einer angestellt ist.
Da macht man halt was man kann: Massage, Aderlass, Schröpfen, Handauflegen, Knochen einrenken, Zähne ziehen, vielleicht auch mal ein Kräutlein empfehlen. Das ganze notfalls auch mal bei ner Kuh.
Ein Landarzt halt.

gruß burli

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