Hallo,
darf ein Mieter eine Badewanne, die eine unliebsame Farbe hat, mit geeigneter Farbe streichen bzw. die Badewanne austauschen?
Viele Grüße
Feivel
Hallo,
darf ein Mieter eine Badewanne, die eine unliebsame Farbe hat, mit geeigneter Farbe streichen bzw. die Badewanne austauschen?
Viele Grüße
Feivel
Hallo,
darf ein Mieter eine Badewanne, die eine unliebsame Farbe hat,
mit geeigneter Farbe streichen bzw. die Badewanne austauschen?Viele Grüße
Feivel
gibt´s dafür überhaupt ne geeignete Farbe?
Mir ist bekannt, dass man Badewannen neu beschichten lassen oder austauschen kann; bzw. Wanne-in-Wanne-System einrichten lassen kann.
Dürfen darf der Mieter schon, ob´s dem Vermieter ohne Absprache gefällt…?
Evtl. würde bei einem evtl. Auszug Wiederherstellung des alten Zustandes gefordert.
Gruß von Sid
Hallo,
klar Antwort, ja er darf das, wenn der Vermieter es ihm ausdrücklich erlaubt.
hth
Ja, es gibt spezielle Emaillefarben. Aber genau die Wiederherstellung beim Auszug ist ja das Problem. Wenn der Vermieter es nicht gestattet, dürfte ein Mieter Wanne dann trotzdem streichen oder austauschen? Oder bliebe nur der Umzug in eine ansehnlichere Wohnung?
wenn sie die mietsache ohne einverständnis oder gegen dessen willen verändern machen sie sich schadensersatzpflichtig.