hallo leute ich habe eine probleme
am 30 dezember hab ich bemerkt das mein badewanne leicht verstopft ist,das wasser ist schon gelaufen aber nicht wie fruher.sogar das wasser von die küche ist in der badewanne bekommen.leider der vermieter war nicht da wegen weihnachten.am erste januar sind die nachbarn von der undere etage gekommen von urlaub
haben bei mir geklingelt und sagen das ihre wohnung
uberall naß ist bin under gegangen das bad,wc,und die küche waren naß.hab ich ein bekannte flaschner angerufen der ist gekommen und ist festgestellt das,das wasser kommt under die badewanne weil undicht war,alle dichtungen waren kaputt,nicht wegen die verstopfung,nächste tag ist die vermieterin hat mit dem versicherung alles abgeklärt, die bezahlen alles,aber die nachbarin will jetzt geld fur ihre einbaukuche weil sie meihnt ist kaputt wege nässe, das versicherung bezahlt kein möbel WER BEZAHLT JETZT IHRE MÖBEL? die vermieterin will auch nicht bezahlen und sie verlangt von mir geld hat sie recht?
Hallo !
Das ist ein rechtliches Problem.
Trotzdem,Du brauchst Dir keine Gedanken zu machen.
Den kompletten Schaden muß der Vermieter,bzw. seine Versicherung zahlen,natürlich auch Schäden in der unteren Wohnung(Möbel usw.).
Solltest Du selbst noch Schäden haben,müssten die ebenfalls bezahlt werden.
Ist doch eigentlich völlig klar!
Was hast Du denn mit defekten Rohren unter der Wanne zu tun ?
Alles Vermietersache !
Anders,wenn Du die Wanne überlaufen läßt,weil Du vergessen hast den hahn zu schließen. Das wäre dann Deine Schuld und Dein Haftungsproblem(Für Deine Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung).
Besonders schön finde ich,daß Du die alte Berufsbezeichnung „Flaschner“ verwendest,die nur noch regional bekannt ist. Manche kennen ihn als „Spengler“ oder „Klempner“.
MfG
duck313
fruher.sogar das wasser von die küche ist in der badewanne
bekommen.
gekommen und ist festgestellt das,das wasser kommt under die
badewanne weil undicht war,alle dichtungen waren kaputt,nicht
wegen die verstopfung,
Hallo Grußloser,
grundsätzlich hat Duck Recht.
Der Vermieter ist dafür zuständig daß „fest“ eingebaute Wohnungsteile funktionieren.
Wenn die bei „normaler“ Benutzung deinerseits Schäden verursachen so ist das auch Vermietersache.
Wenn das Wasser aus der Küche, wohl die Spüle in der Badewanne hochsteigt liegt das aber nicht an maroden Dichtungen unterhalb der Badewanne, ist eindeutig eine Verstopfung irgendwo.
Jetzt stellt sich rechtlich die Frage, was ist dein Anteil am Zustandekommen der Überflutung der Nachbarwohnung.
Wie schon Duck gesagt hat, wenn du die Badewanne überlaufen läßt so bist du für Schäden haftbar.
Jetzt zur Verstopfung. Entstand die durch normale Benutzung zahlt das der Vermieter.
Bist du aber daran ursächlich verantwortlich weil du in der Küche im Spülenabfluss diese mistigen chemischen Abflußreiniger eingebracht hast, die dann zur Verstopfung führten, oder sonstiges unübliches in den Spülenabfluß oder badewannenabfluß kipptest, so bist du nach meinem Rechtsempfinden voll dafür haftbar.
Genaueres können dir da die Leute im Rechtsbrett evtl. sagen.
Ganz genau sicher nicht, Richter sind unabhängig, der eine sieht das so, der andere so.
Gruß
Reinhard