Badewannenarmatur Austausch

Hallo zusammen,

muss ein Mieter den Komplettaustausch einer defekten 40 Jahre alten Badezimmerarmatur bezahlen oder müsste der Vermieter dafür aufkommen. Fällt dieses unter Bagatellschäden, wo der Mieter z.b einen Eigenanteil von z.b 75 Euro bezahlen muß. Steht so auch in vielen Mietverträgen drin. Vielen Dank für Antworten.

Gruß
Robert

Hallo,
wenn der Mieter diese Armatur nicht zerstört hat und sie im normalen Gebrauch kaputt ging ist das die Sache des Vermieters.
Weiterhin gibt es keinen „Eigenanteil“ von 75 Euro. Die Klausel sagt aus, das Kleinreparaturen bis 75 Euro (bis zu einer grsammten Höstsumme) vom Mieter zu tragen sind. Liegt der Schaden höher, ist es Sache vom Vermieter (Verschulden vom Mieter lassen wir mal außen vor)
Gruß