Badezimmer-Renovierung durch Vermieter?

Moin aus Hamburg!

Also, ich wohne seit 2006 in einer Mietwohnung in Hamburg und habe jetzt vor mein Badezimmer (ohne Fenster) zu renovieren.

Jetzt würde ich gerne wissen ob eine Chance dafür besteht, dass der Vermieter die Renovierung der folgenden zwei Mängel übernehmen muss:

  1. Der Putz an der Decke blättert ab. (Es müsste am besten alles neu verputzt werden)

  2. Aus dem Lüftungsschacht, der nur mit einem groben Gitter „verschlossen“ ist, staubt es ziemlich stark. (Schon nach einem Tag liegt überall im Bad eine dünne Staubschicht)

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Hallo,

eine Mängelanzeige an den Vermieter schreiben. Er kann aber bei dem Bad das Abblättern des Putzes (Farbe?) darauf schieben, dass das Bad 6 Jahre nicht renoviert wurde.
Das Lüftungsgitter sollte aber so sein, dass kein Schmutz ins Bad geblasen wird.

MfG P. Kunze

Moin aus Hamburg!
hallo…
Also, ich wohne seit 2006 in einer Mietwohnung in Hamburg und
habe jetzt vor mein Badezimmer (ohne Fenster) zu renovieren.

Jetzt würde ich gerne wissen ob eine Chance dafür besteht,
dass der Vermieter die Renovierung der folgenden zwei Mängel
übernehmen muss:

  1. Der Putz an der Decke blättert ab. (Es müsste am besten
    alles neu verputzt werden)

kommt drauf, wie stark es brökelt,sollte sich der VM ansehen…

  1. Aus dem Lüftungsschacht, der nur mit einem groben Gitter
    „verschlossen“ ist, staubt es ziemlich stark. (Schon nach
    einem Tag liegt überall im Bad eine dünne Staubschicht)
    einfach abnehmen,und sauber machen,muss der VM nicht machen…
    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

bitte

Der Vermieter kann aufgefordert werden, die Mängel abzustellen - mehr nicht

Das „Gitter“ kann man nicht abnhemen und unpraktischer Weise ist es an der Decke, so dass ständig (wie gesagt täglich) etwas nachrieselt - auch wenn man das Gitter sauber macht!

Ohne Umwelteinfluss blättert kein Putz von der Decke ab. Dürfte also nicht beim Vermieter zu suchen sein. In der Regel ist der Mieter für die Renovierung während der Mietzeit zuständig.

Wenn es erst seit kurzem aus der Lüftung staubt , dann sollten sie den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen und die Abstellung verlangen.Frist setzen nicht vergessen! Danach könnten sie (angemessen ) die Miete mindern.
Sollte der Zustand aber schon seit Einzug so bestehen , dann müssen sie es wohl weiter ertragen , weil sie diesen Zustand auf Dauer geduldet haben - also auch weiterhin.

Guten Tag, leider kann ich darauf nicht korrekt antworten. Ich weiß nicht warum der Putz abfällt, und zudem Staub gibt es immer und überall, in jedem Zimmer. Am Staub ist der Vermieter nicht schuldig.
Grüßle a8s Stuttgart

Servus aus Minga,
ich würde das mit dem Vermieter klären und im Falle einer Renovierung von einem Gutachter „Polier“ begutachten bzw. renovieren lassen.
Für spätere Mängel, die ja bei Eintritt der Miete nicht vorhanden waren.

Hallo Tulasch,

  1. wenn der Putz von der Decke fällt ist was faul - der Untergrund ist nicht tragfähig oder eventuell schon stockig.
    Das müsste von einem Fachmann neu verputzt werden. Vorher muss aber der Untergrund richtig aufgearbeitet werden. Gegebenenfalls muss isoliert werden, damit Kältebrücken verschwinden.
  2. Das ist eine Entlüftung, die offen bleiben sollte, sonst haben Sie bald eine Tropfsteinhöhle im Bad. Der V. muss überprüfen lassen, ob es möglich ist die Abluft so zu führen, das von draussen kein Staub oder Schmutz eindringen kann. Ich nehme an, da ist die Abdeckung über dem Dach fortgeflogen.

Beide Probleme beeinflussen die Wohnqualität und sind vom V. umgehend zu beseitigen.
BG
hardy

Guten Morgen,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG