Badmängel und Verwaltung reagiert nicht

Mieter wohnt seit 10 Jahren in seiner Wohnung. Sein Badezimmer ist ziemlich abgenutzt (alles noch vom Vormieter), d.h. Badewanne stumpf, Fliesenfugen im Duschbereich stark beschädigt, dass Wasser womöglich hinter die Fliesen läuft (Schimmelgefahr), Bodenfliesen hohl, wackeln.
Verwaltung wurde angeschrieben am 28.04.10, Problem geschildert, mit der Bitte um Mängelbeseitigung bzw. evtl. Badsanierung.
in diesem Mietshaus wurden schon einige Badezimmer saniert, da bereits großer und langer Leerstand herrscht, weil alle Bäder aus den 70iger stammen.

Jedenfalls hat der Mieter keine Reaktion erhalten. Am 18.05.10 sein 1. Erinnerungsschreiben, dass weder ein Eingangsschreiben noch irgendeine andere Reaktion eingegangen! Mieter bat höflich um Mängelbeseitigung.

Wenn die Verwaltung wieder nicht reagiert. Was der Mieter für Möglichkeiten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo.

Ich sehe keinen Rechtsanspruch auf eine Badezimmer-Sanierung.

Was hier geschildert wird, sind größtenteils optische Mängel bzw. Verschleisserscheinungen, die der Vermieter nicht beseitigen muss. Etwas anderes wäre nur, wenn der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt oder unmöglich gemacht worden wäre.

Inwieweit die Wandfliesen eine Gefahr darstellen, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen. Eine Schimmel-„Gefahr“ und die anderen Punkte berechtigen jedenfalls weder zu einer Mietminderung noch zu einem Anspruch auf eine komplette Badsanierung.

Gruss

In so einem Fall sollte sich der Mieter mal beim Mieterschutzbund erkundigen. Die dürften ein ganz gutes Gefühl dafür haben, was „optische Mängel“ sind oder was denn eventuell dann doch eine Mietkürzung rechtfertigt. Letztere bewirkt meist schnelles Handeln seitens des Vermieters.

… und ein verdorbenes Mieter - Vermieter Verhältnis auf Dauer wegen einer Silikonfuge (Tube 2,50€ + 1 Stunde Arbeit).
wer’s braucht.

vnA

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