Hallo!
Angenommen, eine Familie bewohnt seit 1989 eine Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus, welches etwa 1971/1972 erbaut wurde. Das Bad (innenliegend; ausgestattet mit Waschbecken, WC, Badewanne und Gastherme (vor ca 2 Jahren erneuert) für Heizung und Heisswasser) befindet sich im Zustand, wie es 71/72 erbaut wurde (natürlich bis dato mit Abnutzungserscheinungen). Seit 71/72 wurde das Badezimmer nicht modernisiert. Es fanden nur notwendige Instandsetzungsarbeiten statt.
- Gibt es Urteile, Regelungen, Vorschriften etc. aus denen deutlich wird, ob und ggf. nach welcher Zeit ein Vermieter ein Badezimmer modernisieren muss? Wenn ja, wo finde ich die Quellentexte?
- Oder liegt eine eine Badmodernisierung allein in der freien Entscheidung des Vermieters?
- Falls ein Vermieter nach einer festgelegten Zeit zur Badmodernisierung verpflichtet sein sollte, darf er dann die Miete erhöhen?
Freue mich über jede Antwort
Hallo!
Angenommen, eine Familie bewohnt seit 1989 eine Mietwohnung in
einem Mehrparteienhaus, welches etwa 1971/1972 erbaut wurde.
Das Bad (innenliegend; ausgestattet mit Waschbecken, WC,
Badewanne und Gastherme (vor ca 2 Jahren erneuert) für Heizung
und Heisswasser) befindet sich im Zustand, wie es 71/72 erbaut
wurde (natürlich bis dato mit Abnutzungserscheinungen). Seit
71/72 wurde das Badezimmer nicht modernisiert. Es fanden nur
notwendige Instandsetzungsarbeiten statt.
Hallo,
- Gibt es Urteile, Regelungen, Vorschriften etc. aus denen
deutlich wird, ob und ggf. nach welcher Zeit ein Vermieter ein
Badezimmer modernisieren muss? Wenn ja, wo finde ich die
Quellentexte?
Nein, solche Urteile gibt es nicht.
- Oder liegt eine eine Badmodernisierung allein in der freien
Entscheidung des Vermieters?
Ja, es liegt im Ermessen des Vermieters, wenn die Wohnung in solche einem Zustand ist, dass sie bewohnt werden kann. Eine rauhe Badewanne muss aber nicht hingenommen werden. Alleine die sicher alten Fliesen reichen nicht aus, weil heute ganz andere Farben verwendet werden.
- Falls ein Vermieter nach einer festgelegten Zeit zur
Badmodernisierung verpflichtet sein sollte, darf er dann die
Miete erhöhen?
Kommt auf dem Umstand an. Wird z.B. ein Bad mehr als 75 % hoch gefliest oder gar ganz, während es vor der Modernisierung nur halbhoch gefliest war, kann - da in vielen Mietspiegeln ein Zuschlag für höher geflieste Bäder zugelassen wird - eine Mieterhöhung möglich sein.
Gruss Günter