Badrenovierung im Mietverhältnis

Hallo,
ich lebe mit meiner Mitbewohnerin in einer WG, sie ist die Hauptmieterin.
Vor etwa 2 Wochen haben wir eine Anfrage an unseren Vermieter gestellt (eine Genossenschaft), ob es möglich sei, das Badezimmer zu renovieren, da es (meiner Meinung nach) mittlerweile stark renovierungsbedürftig ist. Dabei ging es uns nicht einmal um eine Komplettrenovierung, sondern lediglich um ein neues Verputzen der Wände (da der Putz schon abfällt) und eine Teilverfliesung bestimmter Bereiche, da z.B. im Bereich der Dusche gar nicht gefließt ist und wir demnach häufiger Probleme mit Schimmelbefall haben.
Diese Bitte wurde kurzerhand abgelehnt mit der Begründung, dass das Mietverhältnis zwischen meiner Mitbewohnerin und der Genossenschaft erst seit Okt. 2010 besteht und sie sich demnach nicht dazu veranlasst fühlen. Es gab lediglich den Hinweis, dass wir uns eine Schutzfolie aus dem Baumarkt besorgen sollen, damit das Wasser nicht in die Wände läuft (was meiner Meinung nach auch noch sehr vorwurfsvoll formuliert wurde…). Meine Mitbewohnerin erklärte mir daraufhin, dass es damals beim Einzug besprochen war, dass ein Mitarbeiter der Genossenschaft bei der Schlüsselübergabe anwesend sein sollte, um die Wohnung auch nochmals zu begehen. Dazu ist es jedoch nie gekommen, die Schlüsselübergabe fand nur zwischen ihr und dem Vormieter statt.
Nun die Frage: Müssen wir das so akzeptieren? Putz der von den Wänden platzt und Schimmelbefall sind nun wirklich nicht schön. Über das Aussehen des Bades kann man sicher noch streiten, aber nach meiner Einschätzung ist das sicherlich auch schon mindestens 20 Jahre alt. Ich würde auch fast behaupten, dass bis auf ab und zu mal etwas Farbe an die Wand auch nichts mehr daran gemacht wurde. Weiterhin wird eine Wohnung zwei Etagen tiefer komplett renoviert (inkl. Böden, Leitungen, etc.). Ich weiß, dass man verschiedene Wohnungen, auch wenn sie vom gleichen Vermieter sind, generell nicht vergleichen kann, aber unfair ist es sicher trotzdem.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, den Vermieter dazu zu bringen, das Bad zumindest wieder in einen solchen Zustand zu versetzen, der einem nicht direkt die Schamesröte ins Gesicht treibt, wenn Besuch mal rein will? Oder ist bei einem solchen Zustand ansonsten zumindest eine Mietminderung möglich?
Vielen Dank schon einmal vorab für die Antwort!
Gruß, Pauli

Ich kann nicht nachvollziehen, dass eine Wohnung bzw. Teile davon also das Bad nach so kurzer Mietzeit schon so abgewohnt ist. Sollte der aktuelle Zustand schon bei Einzug so gewesen sein, stellt sich die Frage warum diese Wohnung gemietet wurde.
Ich wohne seit 8 Jahren in meiner Wohnung und das Bad schaut noch genauso wie bei Einzug aus!
Sollte sich der (Vertrags)Zustand verschlechtert haben und trägt dafür der Vermieter die Verantwortung, ist er verpflichtet den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen.
Dazu ist eine schriftliche Schadensmeldung, vorzugsweise mit gerichtlich anerkanntem Einschreiben-Rückschein und eine Fristsetzung zu empfehlen. Nach Ablauf der Frist kann dann die Grundmiete gemindert und somit Druck auf den Vermieter ausgeübt werden, den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen.
Bauliche Veränderungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers möglich und müssen meist nach Auszug zurückgebaut werden, was 2 x Kosten verursacht.
Mein Rat: bieten sie dem Vermieter an, in einer renovierte Wohnungen zu ziehen. Das spart Kosten, vor allem Nerven und verschlechtert nicht das Klima zwischen Mieter und Vermieter wie es durch Mietminderung oft der Fall ist.

Hallo Pauli,

bei so kurzer Mietzeit dürfte sich der Zustand des Bades seit Mietbeginn noch nicht großartig verändert haben.
Evtl. wurde der Zustand im Mietzins berücksichtigt bzw. wurde damals so akzeptiert.
Daher beurteile ich die Aussichte dass das Bad zu erneuern ist als nicht zu groß.
Ein Alter von 20 Jahren ist durchaus nicht sonderlich alt!

Schimmel entsteht häufig durch zu seltenes lüften oder zu moderne Fenster.
Hatte das Problem selbst auch schon.

Wird der Raum ordentlich geheizt und min. dreimal täglich gelüftet? (ich weiß, das ist oft schwierig zu bewerkstelligen)

Falls Wände durch das Duschen feucht werden würde ich evtl. erwägen diese mit waschfester, Latexfarbe o.ä. zu streichen.

Abplatzenden Putz würde ich beim Vermieter um Reparatur bitten.

Grund zur Mietminderung sehe ich hier nicht gegeben, müsste man aber um das eindeutig zu beurteilen ansehen.

Unfair finde ich das wg. der anderen Wohnung nicht unbedingt, hat diese den selben Mietzins bzw. evtl. hat halt der Mieter vor Mietbeginn den Zustand bemängelt.

Gruß
David

Hallo Pauli,

ich sehe die Sache so: Der Putz blättert ab, die Fliesen lösen sich, es entsteht dadurch Schimmel, der widerum ist gesundheitsgefährdent. Die Mietsache - bzw. ein Teil davon, nämlich das Bad - hat einen Mangel. Diesen sollten Sie schriftlich der Mietverwaltung mitteilen und eine Frist setzen auf Abhilfe. Wenn dann nichts passiert, nochmal ein Schreiben hinschicken, nochmal eine Frist setzen, dann aber unter Androhung von Mietkürzungen. Leider weiß ich nicht, wie hoch die Kürzung sein kann - bitte mal googlen. Wenn dann immer noch nix passiert, kürzen Sie die Miete entsprechend und warten ab.

Entweder wird dann die Mietverwaltung renovieren lassen, oder sie drohen Ihrerseits, im schlimmten Fall mit Kündigung. Lassen Sie es drauf angekommen - wenn Sie eine Rechtsschutzversicherungen haben, übernimmt die die Kosten für einen Rechtsstreit. Sinnvoll ist es, in einem Mieterverein einzutreten. Kostet nicht die Welt, die sind sehr kompetent und setzen sich für Mieter ein.

Alles Gute!

Micha

Hallo,

ich würde der Genossenschaft einen freundlichen Brief schreiben und darauf hinweisen, dass keine formelle übergabe stattgefunden hat, bei der sie auf den schlechten zustand des Bades hätten hinweisen können. Dann noch ein paar Bilder dazu zum Untermauern und fertig. zur Mietminderung müßte schon ein Schimmelbefall nachgewiesen sein und der Vermieter die Instandsetzung abgelehnt haben.

Meiner Erfahrung nach kommt man mit Freundlichkeit im aktuellen Stadium weiter.

Viel Erfolg

Lieber Ratsuchender,
bei einer normalen Mietwohnung würde ich sagen, daß für Mängel am Gebäude der Vermieter zuständig ist. Über Genossenschaftswohnungen weiß ich leider nicht Bescheid.
Viel Glück!

Hallo,
also grundsätzlich ist der vermieter nicht verpflichtet eine Badsanierung durchzuführen, Ihr wusstet ja von vornerein auf was Iht euch einlässt bzw. Deine Mitbewohnerin. Beim Thema Schimmelbefall jedoch muss der Vermieter für Abhilfe schaffen, da es sich hier um ein Gesundheitsrisiko handelt. Auch das Thema Putz von der Wand fallen ist grenzwertig. Ich an Eurer Stelle würde in den Mieterschutzbund eintreten und gegen die Genossenschaft vorgehen. Mit dem Mieterschutzbund im Rücken werdet Ihr vermutlich mehr Glück haben als wenn Ihr alleine auf die Geno zugeht. Viel Glück!

MfG
murmeltier

Hallo,

ihre Hauptmieterin hätte sofort bei Einzug die Mängel monieren müssen.
Abbröckelnder Putz und Schimmel gehören nicht in eine Wohnung. Bei Schimmel stellt sich die Frage, wie es mit ihren Lüftungsgewohnheiten steht. Lüften sie mehrmals täglich durch völliges Öffnen des Fensters? Ein Schrägstellen des Fensters hilft nicht. Schimmel kann sich auch bei verfliesten Bädern bilden, dann nämlich in den Fugen, wenn nicht richtig gelüftet wird.
Eine Folie zu kaufen, ist sicherlich keine Lösung.
Ich würde den Mangel schriftlich per Einschreiben melden und um Abstellung bitten. Bevor jedoch ggf. ein Gutachter beauftragt wird, sollten Sie prüfen, ob nicht ihre Lüftungsgewohnheiten der Grund für das Abbröckeln etc. sind. Dazu müßten sie jedoch über mehrere Wochen lüften und den Schimmel erst einmal entfernen.
Sie haben keinen Anspruch auf eine bessere Verfliesung. Das war Standard bei Einzug, der nun mal noch nicht lange zurück liegt.
Die andere Wohnung wird sicherlich anschließend einen höheren Mietpreis nach sich ziehen. Der Vermieter kann bei Modernisierungen 11 % der Miete aufs Jahr umlegen. Wenn die Modernisierung z. B. 1.000 Euro kostet, kann der Vermieter 110 Euro umlegen, so dass sie monatlich eine Mehrbelastung von 110 : 12 Monate haben.

Es ist aber sehr schwer, sich mit Mietverwaltungen auseinander zu setzen. Privatvermieter sind kulanter, denn ein Privatvermieter hat nicht immer die Mittel, um sich vor Gerichten auseinander zu setzen.

MfG
Ulla

Hallo Pauli,
komme gerade von einer Radtour zurück und kann daher erst jetzt reagieren.
Für mich liest sich Dein Problem so, dass mir nur ein Gedanke kommt. Schimmelbildung ist eine Gesundheitsgefahr und deswegen Abhilfe unbedingt notwendig. Wenn der Vermieter also nichts tun will, muss man etwas Druck aufbauen. Dazu gibt es nach meiner Meinung nur das Mittel der Mietkürzung.
Ich würde so vorgehen:
Dem Vermieter den Mangel schriftlich, per eingeschriebenem Brief, mitteilen und Abhilfe innerhalb von maximal 2 Monaten fordern. Gleichzeitig ankündigen, dass, wenn keine Anhilfe geschaffen wird, die Miete (Kaltmiete) um 15 % gekürzt wird.
Der Vermieter kommt auf diese Art und Weise in Zugzwang und muss demnach auch reagieren.
Viel Erfolg und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo Pauli,

ich fange mal die Beantwortung deines Fragenkomplexes von hinten an: Grundsätzlich ist einen Mietminderung nur dann möglich, wenn dem Vermieter zuvor die Gelegenheit der Schadensbeseitigung eingeräumt wurde.
D.h.wenn der Vermieter diese abgelehnt bzw. praktisch nicht umsetzen ließ, greift die
2. Zum Prozedere der Wohnungsübergabe: Sorry, aber wieso mussten bei euch erst knapp 2 Jahre verstreichen,
bevor ihr gemerkt habt, daß mit der Wohnungsübergabe etwas schief gelaufen ist ?
Bei der Übergabe einer Wohnung haben alle beteiligten
Parteien vor Ort zu erscheinen. Darüber hinaus wird ein
Übergabeprotokoll erstellt, in dem auch Mängelpunkte
niedergelegt werden (die Gelegenheit für euch, dort auf den desolaten Badzustand hinzuweisen!!!)

Ich kann euch nur raten, schnellstmöglich die kompetente Hilfe eines Fachanwaltes für Mietrecht oder
die eines Mietervereins in Anspruch zu nehmen.

Viel Erfolg, bustobaer

Guten Morgen,

also, Sie haben die Wohnung in dem Zustand gemietet in dem diese sich gerade befindet! Das heißt mit diesem alten vergilbten Bad. Sie hätten bei Abschluß des Mietvertrages dort vermerken müssen, das die Genossenschaft das BAd renoviert oder neu verputzt. Da Sie dies nicht getan haben, haben Sie keinen Anspruch auf Renovierung. WEnn Ihnen allerdings dieser Umstand nicht gefällt, warum ziehen Sie nicht einfach aus und suchen sich eine schönere Wohnung? Wohnungen gibt es doch genug und dann hätten Sie keinen Stress! mfg

Hallo Pauli,

generell ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in ordnungsgemässem Zustand abzugeben. Wenn das bei der Übernahme so vereinbart war, ist der Vermieter umsomehr in der Pflicht. Da es sich bei dem Zustand des Bades offensichtlich nicht nur um „kosmetische“ Renovierungen handelt, sondern durch den Schimmelbefall eine nicht zu unterschätzende Gesundheitsgefährdung,ist sicherlich als letztes Mittel eine Mietminderung zulässig. Vorher würde ich aber mit Fotos den Vermieter über das Ausmass der"Zerstörug" im Badezimmer informieren. Dabei kann man schonmal mit der Mietminderung „winken“.

LG
Maria