Hallo,
habe eine allgemeine Anfrage zur Badrenovierung.
Wenn man 23 Jahre lang in einer Wohnung wohnt, hat man da Anspruch auf eine Badrenovierung?
Wenn, eine komplette Renovierung im Bad zwingend nötig ist, da seit der Entstehung des Gebäudes bis zum jetzigen Zeitpunkt - nichts in dem Bad gemacht wurde.
In diesem Bad befinden sich z.B. verschiedene Kacheln mit unterschiedlicher Farbe. Mit erneuert meine ich, neue Wandfliesen, neue Badewanne, neue Toilette, neues Waschbecken, neue Bodenfliesen und neuer Anstrich.
Das Bad sieht aus – wie ein Bad aus den Nachkriegszeiten. Bei vielen Mietern in der Umgebung, wurde von einer Wohnungsbaugesellschaft eine komplette Badrenovierung vorgenommen, die mit neuen Fließen und alles, was dazu gehört – ausgestattet wurden. Bei diesem Bad, von dem die Rede ist, wurde bisher noch nichts vorgenommen, obwohl mehrere Male auch mit der Hausverwaltung vor Jahren telefonisch - darüber gesprochen wurde. Es wurde abgelehnt ohne jeglicher Begründung.
Hat man als Mieter nach einem gewissen Zeitraum nicht Anspruch auf eine komplette Badrenovierung, durch Abnutzung während 23 Jahren.
Die Renovierungsregeln in den Wohnräumen sind mir bekannt. Mir sind nicht die Renovierungsmöglichkeiten in einem Badezimmer bekannt.
Über eine Nachricht würde ich mich freuen!