Badrenovierung - Welche Rechte hat ein Mieter ?

Hallo,

habe eine allgemeine Anfrage zur Badrenovierung.
Wenn man 23 Jahre lang in einer Wohnung wohnt, hat man da Anspruch auf eine Badrenovierung?

Wenn, eine komplette Renovierung im Bad zwingend nötig ist, da seit der Entstehung des Gebäudes bis zum jetzigen Zeitpunkt - nichts in dem Bad gemacht wurde.

In diesem Bad befinden sich z.B. verschiedene Kacheln mit unterschiedlicher Farbe. Mit erneuert meine ich, neue Wandfliesen, neue Badewanne, neue Toilette, neues Waschbecken, neue Bodenfliesen und neuer Anstrich.

Das Bad sieht aus – wie ein Bad aus den Nachkriegszeiten. Bei vielen Mietern in der Umgebung, wurde von einer Wohnungsbaugesellschaft eine komplette Badrenovierung vorgenommen, die mit neuen Fließen und alles, was dazu gehört – ausgestattet wurden. Bei diesem Bad, von dem die Rede ist, wurde bisher noch nichts vorgenommen, obwohl mehrere Male auch mit der Hausverwaltung vor Jahren telefonisch - darüber gesprochen wurde. Es wurde abgelehnt ohne jeglicher Begründung.

Hat man als Mieter nach einem gewissen Zeitraum nicht Anspruch auf eine komplette Badrenovierung, durch Abnutzung während 23 Jahren.

Die Renovierungsregeln in den Wohnräumen sind mir bekannt. Mir sind nicht die Renovierungsmöglichkeiten in einem Badezimmer bekannt.

Über eine Nachricht würde ich mich freuen!

Hallo Anja,

ein Mieter hat Anspruch auf den Gebrauch der Mietsache mit allen daraus ergebenen Eigenschaften und der Eigentümer hat die Pflicht, während der Mietzeit den Gebrauch mit allen ergebenen Funktionen an der Mietsache zu gewährleisten.

Ein Mieter könnte im Umstand auf defekter Ausstattung mägeln und mindern. Es besteht jedoch kein Anspruch des Mieters, wann ein Eigentümer zu modernisieren hat, sofern der Gebrauch und alle zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind. Dies ist nicht mit den Sätzen der Abschreibung für Abnutzung (AfA) mißzuverstehen.

Viele Grüße, Theo.