Hallo,
ich habe Ptobleme mit meinem Badezimmer. Der Boden ist durchgebrochen und die Badewanne hat sich aus der Verankerung gelöst. Nun kommt ein Gutachter vom Gericht um festzustellen, woher der Schaden kommt. Mir wird vorgeworfen, die Silikonfuge am Badewannenrand war undicht und ich hätte es zu spät gemeldet. Dadurch entstand eine Nässe am Boden und der Kellerboden ist durchgefault. Können meine Vermieter mir das beweisen? Kann ich beweisen bzw behaupten, das vielleicht auch das Abflussrohr undicht war oder es einen anderen Grund hatte? Ist ein nicht erhöhter Wasserverbrauchg ein Beweis für deren These? Was kann der Gutachter noch feststellen? Vieleicht ist jemand Sanitärinstallateur und kennt sich aus. Kann ich irgendetwas tun an der Badewanne, b e vo r der Gutachter kommt, um mich zu entlasten? Es geht um viel Geld.
lg Caroline
Hallo
Da muss man abwarten was der Gutachter sagt.
Das Abwasserrohr kann kein Grund für einen höheren Wasserverbrauch sein, außer eine Armatur ist ständig gelaufen, dann fließt das Wasser natürlich durch den Abfluss ab.
Bei einem Schaden ist man in der Hinweispflicht sofern dieser für einen erkennbar ist.
Aber wie das nun ausgelegt wird muss man abwarten.
MfG
Nelsont
Tut mir leid. Da kenne ich mich leider nicht aus.
Hallo ,
in meiner Tätigkeit als Sachverständiger wurden und werden solche Fälle wie folgt abgewickelt :
Beim Auftreten eines Schadens in der geschilderten Form meldet der Hauseigentümer seiner Gebäudeversicherung einen Leitungswasserschaden,denn eine Dusche/Wanne gehört zur " Einrichtung" im Sinne der Versicherungsbedingungen , es liegt in aller Regel ein Versicherungsfall vor , wenn Wasser z.B. durch defekte Stellen von Duschen/Wannen sickert , wozu auch die Fuge zwischen Wanne und einer darüber gefliesten Wand gehört .
Daher verstehe ich nicht warum der Vermieter Sie als Mieter für den Schaden verantwortlich machen will .
Bei „normalen“ Duschvorgängen sehen die Versicherer in der Regel eine Leistungspflicht , im Einzelfall muß jedoch geprüft werden ob ggf. grobfahrlässiges Verhalten für den Eintritt des Schadens ursächlich ist . Sie sollten den Gutachter darauf hinweisen und keinenfalls etwas an der Badewanne „tun“ , bevor der Gutachter kommt .
Viel Erfolg
und beste Grüße
Hallo Caroline,
bin selbst erst vor einigen Wochen in ein Haus gezogen und hatte deshalb vor lauter Umzugsstreß bis jetzt noch keine Zeit Dir zu antworten. Kann Dir aber leider nicht weiterhelfen.
LG Wilgis
Ich hatte darauf schon geantwortet vor langer Zeit… da muss ein GUTACHTER herangeholt werden…
Viele Grüße Siegfried K.