Wenn ein Mietvertrag schon über 40 Jahre alt ist, und seitdem ist an dem Bad auch nichts gemacht worden.
Lediglich die Toilette wurde ausgetauscht nach dem sie defekt war.
Die Kachel sind gelb, mittlerweile matt und teilweise kaputt, die Sanitären gegenstände grün und an einigen Stellen die Emaile defekt, auch diese Gegenstände sind natürlich abgewohnt. Auch kommt andauernd Wasser aus dem Abfluss der Badewanne hoch und der Abfluss des Waschbeckens riecht stark nach faulen Eiern. Der Lichtschalter besteht noch aus einer Strippe, an der gezogen werden muss und Schimmel bildet sich an der Tapete oberhalb der Badewanne.
Wann müsste in diesem Fall ein Vermieter ein Bad erneuern bzw. wäre er dazu verpflichtet?
Wann müsste in diesem Fall ein Vermieter ein Bad erneuern bzw.
Wenn ihn die Mängel richtig und Fristgerecht ohne Schuldhafte Verzögerung angezeigt worden sind in einer angemessenen Frist. Das wann ist immer so ne Frage über die sich gut Streiten läßt.
wäre er dazu verpflichtet?
Zur Instandestzung ist der Vermieter verpflichtet §535 BGB
Wann müsste in diesem Fall ein Vermieter ein Bad erneuern bzw. wäre er dazu verpflichtet?
Das wäre eine Modernisierung und dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet. Die Instandhaltungspflicht des Vermieters bedeutet, dass er Reparaturen vornehmen muss, d.h. wenn etwas nicht mehr funktioniert oder nicht mehr zu gebrauchen ist, muss er es wieder in gebrauchsfähigen Zustand versetzen.
z.B.
„Ist die Wanne zwar 30 Jahre alt und nicht mehr schön anzusehen, aber grundsätzlich noch zu benutzen, besteht kein Mietminderungsrecht (LG Stuttgart, aus WM 1988, S. 108).“
> kein Mietminderungsrecht = kein Mietmangel = kein Abhilfeanspruch)
hier Grundsätzliches:
http://www.mietminderung.org/
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/altbau…
Mal zur Unterscheidung hier zu einzelnen Punkten:
Auch kommt andauernd Wasser aus dem Abfluss der Badewanne hoch
das darf nicht sein > Mängelanzeige an den Vermieter (mit Aufforderung zur Abhilfe unter Fristsetzung)
und der Abfluss des Waschbeckens riecht stark nach faulen Eiern.
sich zwecks Ausschluss von Eigenverschulden zunächst mal fragen:
wurde regelmäßig Abflussreiniger benutzt?
wann der Abfluss/Sifon das letzte Mal gereinigt? (abziehbare/abschraubbare Rohrteile unter dem Waschbecken)
Der Lichtschalter besteht noch aus einer Strippe, an der gezogen werden muss
Das war bei Mietbeginn so = vertragsgemäßer Zustand, da keine Verschlechterung zum Anmietungszustand eingetreten ist
und Schimmel bildet sich an der Tapete oberhalb der Badewanne.
> Mängelanzeige wie oben
falls das aber nicht auf bauliche Mängel zurückzuführen ist und falls der Vermieter mangelndes Nutzerverhalten nachweisen kann (falsches/unzureichendes Lüften+Heizen), könnte hier aber auch der Mieter als Verursacher schadensersatzpflichtig sein