Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Experten,
angenommen, ein Mieter, der aus einer 1-Zimmer Mietswohnung mit ca. 35m^2 auszieht unterschreibt im Wohnungsübergabeprotokoll, dass die verstaubten Schäuerleisten und die Toilette von einer Reinigungsfirma, die durch den Vermieter beauftragt werden sollte, gereinigt wird. Obwohl im Übergabeprotokoll der Fußboden usw. als „in Ordnung“ abgehakt wurden, rechnet der Vermieter Reinigungskosten in Höhe von 4h Arbeitsstunden und die Installation einer neuen Toilette (die ca. hälftig in Rechnung gestellt wurde) ab. Die Reinigungsfirma hat die Toilette als nicht reinigungsfähig beschrieben, da die Glasur altersbedingt (ca. 25-35 Jahre alt) beschädigt ist und sich Ablagerungen, die nicht entfernt werden können, gebildet haben. Ist das rechtens und wenn nein, wie könnte dagegen, rein hypothetisch, Widerspruch eingelegt werden?
Vielen Dank für Ihre großzügige Hilfe
Hallo,
meines Erachtens ist zwar je nach eigener Mietdauer es schon rechtens, eine neue Toilette nach erfolglosen Reinigungsversuchen dort einzubauen, jedoch darf so etwas meines Wissens nach nur nach Rücksprache mit dem Mieter erfolgen, da er ja die Kosten zu tragen hat und man so etwas ja auch kostengünstiger selbst machen kann. Mein Tipp wäre ein Mieterverein jeglicher Art, der eigentlich in jeder etwas größeren Stadt vorhanden ist. Bei so etwas würde ich mich nicht auf allgemeine Aussagen berufen, sondern einem gesetzeskundigen Anwalt den Fall übergeben. Sollte der Mieter jedoch die hauptsächliche Lebensdauer der Toilette in dieser Wohnung gewohnt haben, wird die Bezahlung der neuen Toilette wohl unumgänglich sein. Jedoch würde ich eine anteilige Bezahlung des Vermieters verlangen, da dies ja ohne Rücksprache einfach durchgeführt wurde.
Hallo chrisrock123,
ich versuche deine Anfrage so gut es in meinem Ermessen und meinem Kenntnisstand steht, zu beantworten.
Also, wenn in dem Übergabeprotokoll mit dem Vermieter vereinbart und auch von ihm und dir so unterschrieben wurde, dass der Vermieter eine Firma zur Reinigung besagter Dinge einen Auftrag erteilt, dann hast du eigentlich damit gar nichts mehr zu tun. Das die Toilette von der beauftragten Reinigungsfirma, aus Altersgründen nicht mehr gereinigt werden kann, kann man dir insofern sowieso nicht anlasten, denn dies galt schon vorher als Instandsetzung, zu tätigen und bezahlen vom Vermieter. D. h. du hättest dem Vermieter den Mangel an der Toilette melden müssen und dieser hätte ohne jegliche Kosten für dich ein neues Toilettenbecken einbauen müssen, nämlich als Instand-setzung.
Ich denke, du hast da gute Karten, denn im Grunde hast du die Pflicht lt. Übergabeprotokoll an den Vermieter abgegeben. Ich würde ihm in freundlichem Ton nochmal so darauf hinweisen. Falls dieser sich jedoch nicht damit einverstanden gibt und evtl. stur stellt, würde ich mich an deiner Stelle an einen Mieterbund wenden. Etwas anderes kann ich dir ansonsten auch nicht raten. Vielen Dank für die Anfrage und das entgegengebrachte Vertrauen.
1monchen
Hallo,
ich würde mich immer auf das Übergabeprotokoll berufen.Wenn dort alles als i.O. abgehakt ist,dann kann der Vermieter nicht im Nachhinein seine Meinung umkehren.Das Toilettenbecken muss er übrigens ersetzen,da man davon ausgeht,dass ein 35 Jahre altes Toilettenbecken starke Verschleisserscheinungen aufweist.Ich würde einen einfachen schriftlichen Widerspruch verfassen,in dem ich ihm mitteile,dass er an das Protokoll gebunden ist und das Toilettenbecken normale ,dem Alter entsprechende Verschleisserscheinungen aufweist.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen