Hallo,
ich bin kürzlich in eine WG gezogen. Es handelt sich um einen sanierungsbedüfrtigen Altbau, unser Badezimmer hatte bis vor wenigen Monaten Schwingtüren (wie in einem Cowboysalon), wo man allerdings überall reinschauen konnte, weshalb von uns ein Vorhang angebracht wurde. Der Vermieter behauptet nämlich, dass es sich um eine Modernisierung handele, wenn er eine richtige Badtür anbringen würde. Aber gehört nicht eine Tür zur Mindestausstattung einer Wohnung? Gibt es hierzu §?
Ein anderes Problem: Unser Namensschild an der Haustür müsste ausgetauscht werden, da ich ja neu eingezogen bin. Die Schrauben sind kaputt, die das Dingens zusammenhalten. Der Vermieter meinte, dass wir, also meine Mitbewohnerinnen und ich, uns darum kümmern müssen. Aber stimmt das?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, v.a. mit Argumenten oder Gesetzesgrundlagen oder Urteilen, damit ich ihm das mal unter die Nase reiben kann.
Vielen Danke vorab!
julia