Bäckerei eröffnen ohne Gesellenbrief?

Guten Tag,
Ich bin neu hier, hab mich aber schon ein wenig eingelesen und hoffe, dass ihr mir auch helfen könnt.

Ich ziehe es in Erwägung eine kleine Bäckerei zu eröffnen.
Es ist erstmal nur eine Idee, von der ich nicht weiß, ob sie sich verwirklichen lässt.

Ich habe die Möglichkeit eine Kleinen Laden zu einer niedrigen miete zu bekommen.

Es bietet sich sehr an hier eine Bäckerei zu eröffnen weil in diesem dichten Wohngebiet die nächste ziemlich weit weck ist.
Ich hätte Platz für eine kleine Terrasse. Und eine Schule ist auch ganz in der Nähe.

Was ich gerne wissen möchte, ist ob es mir Rechtlich überhaupt möglich ist?
Welche Genehmigungen brauche ich?
Ich habe keine Bäckerausbildung, aber viel Erfahrung in der Gastronomie.
Ich würde nicht selber backen. (TK Wahren)
Es währe wirklich nur ein kleiner Laden.

Ich freue mich über eure Tipps.

Nachfrage: was bedeutet für dich Bäckerei?
Hi "

Hat das Wort für dich die Bedeutung eines Produktionsbetriebes für Backwaren, dann darf hier eine Eröffnung nur erfolgen, wenn eine agierende Person (kann ein Angestellter sein) den Meistertitel hat.

Wenn das Wort Bäckerei für dich lediglich den Sinn „Verkaufsstelle für Backwaren“ hat, dann bestehen keinerlei Voraussetzungen in personeller Hinsicht. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch bestätigen, dass es schon seehr sinnvoll ist, zumindest auch in der Anfangszeit von dem Wissen einer guten Bäckereifachverkäuferin zu partizipieren.

Wenn das Wort für dich noch eine andere Bedeutung hat, einfach sagen.

BARUL76

Erstmal danke für die schnelle Antwort.

Ich möchte die Bäckerei nur als Aufback- und Verkaufsstelle für Backwahren eröffnen.
Selber backen würde sich in diesem Fall leider nicht lohnen.
Das mit der Bäckereifachverkäuferin hatte ich mir aber auch gedacht.

Dürfte ich es dann trotzdem eine Bäckerei nennen?

Wie ist es mit belegten Brötchen und Kaffe, brauche ich dafür auch keine Vorraussetzungen bzw. Genehmigungen?

Backwaren-Verkaufsstelle
Hi !

Wenn lediglich aufgebacken und verkauft wird, besteht kein Meisterzwang.

Der Begriff „Bäckerei“ ist nicht nur für reine Produktionsbetriebe geschützt. Er kann also auch von Verkaufsstellen verwendet werden.

Seit kurzem ist der Betrieb von Schank-, Gast- und Speisewirtschaften nicht mehr genehmigungspflichtig, es muss also keine teure Konzession mehr von der Gemeinde erworben werden. Ob dies allerdings auch für Backwaren-Verkaufsstellen gilt, weiß ich nicht. Hier dürften die ersten Anlaufpunkte zur Informationsgewinnung aber die Bäckerinnung (ist meines Wissens nach Bundesländern gegliedert), die IHK oder der DEHOGA (deutscher Hotel- und Gaststättenverband) sein.

BARUL76