Kann eine Bäckerei-Kette eine Verkaufsstelle in einem Ladenlokal ohne irgendein WC eröffnen? Das Personal hat absolut keine Möglichkeit, während der Arbeitszeit auf die Toilette zu gehen, weil auch immer nur 1 Mitarbeiter allein arbeitet. Gerade bei Frauen stelle ich mir das an gewissen Tagen sehr problematisch und unhygienisch vor.
Hallo,
ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber meine Frau hat in ähnlicher Situation an einem Wurstspezialitätenstand einer kleinen Firma in einem großen Realmarkt gearbeitet.
Da war es durchaus üblich das die Kräfte alleine gearbeitet haben.
Im Falle des „Müssens“ wurde ein Schild auf die Theke gestellt : „Bin gleich zurück“ und es wurden die sanitären Einrichtungen der Fa. Real genutzt.
Geduldet und für die kleine Fa. günstig, aber beileibe nicht optimal.
Ob das so zulässig war sei mal dahin gestellt.
Gruß
Peter
Zum Schutz der Beschäftigten ist die Arbeitsumgebung, also die Arbeitstätte nach arbeitsmedizinischen, sicherheitstechnischen und hygienischen Regeln und sonstigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen einzurichten.
Zur Arbeitsstätte zählen:
Arbeitsräume,
Verkehrswege,
Lager-, Maschinen- und Nebenräume
Pausen-, Bereitschafts- und Liegeräume
Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume (Sanitärräume)
Sanitätsräume.
Waschräume
Besonders dem Küchenpersonal sind Waschräume/ Duschen aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen zur Verfügung zu stellen.
Dabei ist zu beachten, dass die Sanitärräume geschlechterspezifisch getrennt sind.
Die Grundfläche muss mindestens 4,0 m² betragen.
Personaltoilette
Je nach Anzahl der Arbeitnehmer sind saubergehaltene und gut belüftete Toiletten mit Handwaschbecken, Reinigungs- und Hygienemitteln zur Verfügung zu stellen.
Die Toiletten dürfen keinen unmittelbaren Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel behandelt oder aufbewahrt werden.
Ab 5 Beschäftigte müssen die Personlatoiletten geschlechterspezifisch getrennt sein.
Anders sieht es dann wieder mit den Gästetoiletten aus. Diese sind nur dann Vorschrift, wenn das Lokal o.ä. Sitzplätze zur Verfügung stellt. Zudem ist die Personaltoilette nicht für Gäste zugelassen.
Das Lebensmittelrecht fällt meiner Meinung nach in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. In Berlin ist es so, dass ein Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht (diese verarbeitet oder auch nur verkauft), aus diesem Grund eine Personaltoilette haben muss. Verkaufsstellen, die Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr anbieten, müssen zusätzlich eine Gästetoilette haben, wenn sie alkoholische Getränke anbieten. Das ist aber eine andere Sache und noch viel detaillierter. Außerdem muss in unmittelbarer Nähe des Verkaufstresens einer Bäckerei ein Handwaschbecken sein, es sei denn, die Bäckerei ist von 1950 und hat noch Bestandsschutz. Am Handwaschbecken sollte sich der Mitarbeiter die Hände waschen, bevor er lose Ware anfasst (also nach dem Rauchen, Kassieren, Reinigen oder nach dem Gang von der Toilette zusätzlich). Außerdem muss ein separater Umkleideraum für Mitarbeiter zur Verfügung stehen, in dem die Straßenkleidung gegen Hygienekleidung getauscht werden kann.
Wie es arbeitsrechtlich aussieht, weiß ich nicht. Aber ich kann mir vorstellen, dass es auch aus dieser Sicht Verordnungen gibt, die Toiletten, Aufenthaltsräume und nach Geschlechtern getrennte Umkleiden vorschreiben.
Trotz dieser Vorschriften habe ich aber auch in Berlin beobachtet, dass mobile Imbisswagen und Bäckereiverkaufsstellen keine Toiletten haben und die Mitarbeiter einach „in die Büsche“ gehen. Allerdings ist diese Praxis wenig verkaufsfördernd, da auch die Kundschaft dies sieht und dann dort nicht mehr einkauft. Möglicherweise gibt es also für Reisegewerbe gelockerte Vorschriften. In Einkaufscentern können Sammeltoiletten für verschiedene Geschäfte zusammen genutzt werden, wenn ich mich nicht irre (auch im Kaufhaus hat nicht jede Abteilung eine eigene Toilette). Jedoch dürfen diese Toiletten nicht von der Kundschaft genutzt werden, sondern nur von Personal mit Hygiene-Pass, dass in der Lebensmittelbranche tätig ist (also auch nicht vom Buchladen-Personal).